Radunfall 2014 (z)

Radfahrer stürzt und verletzt sich leicht

Ein 74 Jahre alter Radfahrer aus Osterholz-Scharmbeck befuhr am Sonntag, gegen 14:30 Uhr, den Geh- und Radweg der Myhlerstraße (B74) aus Richtung Osterholz kommend. In Höheder Einmündung „Am Heudamm“ überquerte der Mann die Fahrbahn und übersah dabei einen aus Osterholz-Scharmbeck kommenden Renault, in dem eine 31 Jahre alte Fahrerin aus Osterholz-Scharmbeck saß. Bei dem Zusammenstoß kam der Radfahrer zu Fall. Dabei verletzte er sich leicht. Pkw und Fahrrad wurden leicht beschädigt. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 10.3.2014)

Radunfall 2014 (y)

Alkoholisierte Radfahrerin stürzt

Eine in Osterholz-Scharmbeck auf der Straße Auf dem Kamp gestürzte Radfahrerin verletzte sich am Mittwoch, gegen 17.00 Uhr leicht. Die 61 Jahre alte Osterholzerin befuhr die Straße in Richtung Goethestraße und kam, nachdem sie gegen einen Bordstein geriet, zu Fall. Durch den Sturz wurde sie leicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten, dass die Frau stark alkoholisiert war. Daraufhin leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 6.3.2014)

Radunfall 2014 (x)

Radfahrerin leicht verletzt

In Lilienthal kam es am Montag gegen 07:50 Uhr in der Bahnhofstraße zu einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Radfahrerin. Eine 26 Jahre alte Ford-Fahrerin aus Hepstedt befuhr die Bahnhofstraße und beabsichtigte, über einen Radweg in eine Grundstückszufahrt abzubiegen. Beim Überqueren des Radweges übersah sie offenbar die aus Richtung Feldhäuser Straße kommende bevorrechtigte Radfahrerin, eine 17 Jahre alte Jugendliche aus Lilienthal. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, bei dem die 17-Jährige leicht verletzt wurde. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von etwa 600 Euro. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 4.3.2014)

Gesundheitseffekte durch Leihrad-System

Quelle: British Medical Journal (BMJ 2014;348:g425)
Das renommierte British Medical Journal hat im Februar eine Arbeit von James Woodcock von der Uni Cambridge publiziert, in der die gesundheitlichen Aspekte des Londoner Leihrad-Systems analysiert werden. Die Autoren kommen mit Hilfe einer Modellrechnung zu dem Ergebnis, dass das Barclays Cycle Hire in London einen insgesamt positiven Einfluss auf die Gesundheit der Nutzer hat, der für Männer größer als für Frauen und für ältere Personen größer als für Jüngere scheint. (Quelle: BMJ 2014;348:g425)

Woodcock und die Co-Autoren Marko Tainio, James Cheshire, Oliver O’Brien und Anna Goodman haben die 7.4 Mio. Fahrten analysiert, die von April 2011 bis März 2012 mit dem Londoner Leihrad-System abgewickelt wurden. Etwa 71 % der Nutzungsdauer war männlichen Mietern zuzuordnen. Ca. 31 % der Fahrten ersetzten Fußwege, 47 % Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei der Nutzung von Leihrädern kam es zu tendenziell weniger Todesfällen und Verletzungen als statistisch erwartet. Unter Berücksichtigung dieser geringeren Zahl von Verletzungen überwiegen die gesundheitlichen Vorteile der Leihrad-Nutzung deren Risiken deutlich. Der jährliche Nettogewinn lag für Männer bei −72 DALY (95 % Konfidenzintervall −110 bis −43) und für Frauen bei −15 (−42 bis −6) DALY, wobei negative DALY einen Gewinn an behinderungsfreien Lebensjahren repräsentieren. Unter Berücksichtigung der höheren Verletzungswahrscheinlichkeit aller Radfahrer in London war der Nettogewinn kleiner und für Frauen nicht mehr statistisch signifikant: −49 DALY (−88 bis −17) für Männer und −1 DALY (−27 bis 12) für Frauen.

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern spiegelt im Wesentlichen die größere Zahl tödlicher Verkehrsunfälle bei Radfahrerinnen wieder. Im höheren Alter lag der errechnete Nettogewinn wesentlich höher, in der jüngsten Gruppe der 15- bis 29-Jährigen hingegen waren mittelfristiger gesundheitlicher Gewinn und Risiko recht klein und potenziell negativ.

Radler-Quiz OHZ Teil 2

Radwegskizze Loger Str. / Ritterhuder Str. in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Der Radler-Quiz macht mir irgendwie Spaß. Eigentlich habe ich nur nach einer Möglichkeit gesucht, die gegenwärtige Diskussion um eine „Fahrradfreundliche Stadt Osterholz-Scharmbeck“ zu unterstützen, ohne die anderenorts dann schnell aufkeimende Polemik zwischen Rad- und Autofahrern zu schüren. Beim 1. Teil des Quiz sind mir dann selbst zwei, drei Lichter aufgegangen, wie schwierig es im Detail sein kann, absolut StVO-konform Rad zu fahren.
„Radler-Quiz OHZ Teil 2“ weiterlesen

Warnweste auf dem Rad?

Der Engländer Ian Walker von der Faculty of Humanities & Social Sciences der Universität in Bath hat eine Studie veröffentlicht, der zur Folge Radfahrer sich durch auffällige Kleidung nicht vor Autofahrern schützen können, die in zu geringem Abstand an ihnen vorbeifahren. Bei 1-2 % der insgesamt 5.690 Messungen wurde mit weniger als 50 cm Abstand überholt, die Kleidung des Radfahrers hatte darauf (fast) keinen Einfluss. Von sieben getesteten Outfits und Warnwesten hatte lediglich die mit einer Video-Kamera verkaufte Warnweste mit der Aufschrift „POLICEwitness.com – move over – camera cyclist“ einen nachweisbar Abstand-erhöhenden Effekt. Hier betrug der Anteil an Vorbeifahrten mit < 50 cm Abstand nur noch 0.5 %. (Quelle: Walker, I., Garrard, I. and Jowitt, F. (2014) The influence of a bicycle commuter’s appearance on drivers’ overtaking proximities: An on-road test of bicyclist stereotypes, high- visibility clothing and safety aids in the United Kingdom. Accident Analysis and Prevention, 64. pp. 69-77. ISSN 0001-4575)

Die Studie beantwortet in meine Augen aber nicht die Frage, ob man als Radfahrer in anderen Situation besser erkannt wird. Auf Vorfahrtstraßen beispielsweise vom Querverkehr oder von abbiegenden Fahrzeugen. Danke, Norbert Paul vom ADFC-Blog, für diesen Link.

Radler-Quiz OHZ Teil 1

Radfahrern wird ja gerne mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln vorgeworfen. „Kampfradler“ nannte sie unser Ex-Verkehrsminister, die da kreuz und quer auf Fußwegen und auf der falschen Straßenseite andere Verkehrsteilnehmer terrorisieren. Natürlich gibt es die, würde ich sagen. Ebenso wie es Autofahrer und Fußgänger gibt, die es mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen. Aber ist das die Mehrheit? Schauen wir uns doch mal um im Alltag in Osterholz-Scharmbeck: Sind das Kampfradler auf den Fußwegen? Oder sind das unsere Nachbarn auf Rädern, die sich vielerorts nicht auf oder über die Straße trauen?

Sind es womöglich gar höfliche und interessierte Menschen, die einfach nicht wissen, wie man StVO-gerecht mit dem Fahrrad von A nach B kommt? Na, denen wollen wir es jetzt mal beweisen: Man braucht ja nur ein wenig gesunden Menschenverstand und ein paar Gesetzesregeln im Kopf zu haben, dann geht das wie von selbst.

Radweg Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Dann legen Sie mal los:

Aufgabe: Erläutern Sie bitte, wie man als Rad Fahrender unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln von der Bahnhofstraße in die Loger Straße gelangt. Wohlgemerkt: als Rad Fahrender und nicht als Rad Schiebender (das ist zu einfach, dann ist man nämlich Fußgänger).

Teilnahmebedingung: Lösungsweg möglichst knapp aber präzise als Kommentar hinterlassen, ganz unten auf dieser Seite. Start ist an der Kreuzung Hinter der Wurth (ganz re. in der Skizze), Ziel ist die Loger Str. nach 100 m (ganz li. unten in der Skizze).

Tipps: Es gibt meines Wissens zwei (bzw. drei) Lösungsmöglichkeiten, alle überraschend gefährlich für Sie als Radler. Die Örtlichkeiten können Sie entweder persönlich in Augenschein nehmen oder sich an folgenden Fotos orientieren (Standorte und Blickrichtungen sind in der Skizze blau eingezeichnet)

Untere Bahnhofstr. in Osterholz-Scharmbeck
Standort 1 mit Blick in die "untere Bahnhofstraße"
Radweg Bahnhofstraße 98 in Osterholz-Scharmbeck
Standort2 vor der Schatulle: Radweg noch 1.41 m breit, inkl. Kantstein

Standort 3 vor der Kreuzung Marktstraße: Wo ist der Radweg?
Standort 4 an der Kreuzung Marktstraße: Blick in die Loger Str.

Fahrradhelm vor Gericht

Doch keine Mitschuld, wenn man oben ohne fährt?
Die gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer ist (nicht nur) in Deutschland immer wieder Thema teils hitziger Debatten. Diese werden leider in der Hauptsache von Menschen bestritten, die ganz offenkundig keinerlei Ahnung von den Hintergründen haben … und ebenso offenkundig auch nicht bereit sind, sich diese anzueignen.

Nachdem das OLG Schleswig im Juni 2013 einer Radfahrerin 20 % Mitschuld an einem von ihr nicht verursachten Unfall nur deswegen eingeräumt hatte, weil sie keinen Helm trug, hat das OLG Celle am 12.02.2014 (AZ 14 U 113/13) dieser Auffassung ausdrücklich widersprochen.

Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des Sturzes unfallbedingte Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich gleichwohl nur in Ausnahmefällen – nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition, beispielsweise aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht – ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen (in Abweichung von: OLG Schleswig, Urteil v. 5. Juni 2013 – 7 U 11/12).

OLG Celle 14. Zivilsenat, Urteil vom 12.02.2014, 14 U 113/13

Radunfall 2014 (w)

Radfahrerin leicht verletzt

Im Kreisverkehr in Höhe des Bahrenwinkler Weges in Osterholz-Scharmbeck kam es am Montag, gegen 10.15 Uhr, zu einem Zusammenstoß zwischen Autofahrerin und Radfahrerin. Eine 75 Jahre alte VW-Fahrerin aus Osterholz befuhr mit einem VW die Ritterhuder Straße. Am Kreisverkehr näherte sich von rechts kommend eine 50 Jahre alte Radfahrerin aus Osterholz. Es kam zum Zusammenstoß zwischen Pkw und Radfahrerin, bei dem die 50jährige zu Fall kam und sich dabei leicht verletzte. Es entstand geringer Schaden in Höhe von ca. 500 Euro. (Quelle: Polizeiinsektion Verden / Osterholz 18.2.2014)

Touren-Blitz

Stahlrahmen-Rennrad
Knuffig, schnell und hübsch
Ich freue mir grad ein Loch in den Bauch. Gestern habe ich beim Fahrrad-Händler an der Ecke meine neue zweitgrößte Liebe abgeholt. Wenn ich sie in einem Wort beschreiben müsste, würde wohl irgendwas wie „Stahlrahmen-Touren-Rennrad„, „Trekking-Rennmaschine“ oder „Touren-Cyclo-Cross“ am passendsten sein. Ziemlich einmalig jedenfalls, was wir uns ausgedacht und Rüdiger & Laurents dann akribisch zusammengeschraubt haben. Teilweise mit aufgestellten Nackenhaaren, fürchte ich 🙂

Der eine oder andere mag diese Kombination so logisch finden wie einen GT-Rennwagen mit Bootsanhänger, damit kann ich gut leben. Sehr gerne sogar, ist halt eine lange Geschichte. In deren Verlauf sich fast jedes Bauteil die Aufnahme in die Teileliste redlich verdient hat.

Angefangen hat es als Gedankenspiel auf der zweiten längeren Tour mit unseren neuen Trekking-Rädern. Sie gefallen uns ausnehmend gut und haben sich auf den beiden Wochen-Touren 2013 bestens bewährt. Die hochgelobten Ergon-Korkgriffe mit den kleinen Barends waren zunächst tatsächlich angenehmer als meine alten Ledergriffe. Am vierten Tag kamen dann doch die altbekannten Parästhesien in den Unterarmen und der Drang, alle 10 Minuten die Handposition zu ändern. Bei mir liegt das auch an der Angewohnheit, ziemlich vornübergebeugt zu fahren und einen Großteil des Oberkörpers mit den Armen abzustützen. An solchen Tagen fange ich immer an, von meinem uralten Peugeot-Rennrad zu träumen und die vielen Griffpositionen eines Rennlenkers zu glorifizieren. In geselliger abendlicher Rotweinrunde wurde daraus schnell mein neuer Spleenneues Projekt: Auf der nächsten Tour wollte ich „Rennlenker ausprobieren“.

Erste Sitzprobe Ende Januar ... noch mit Normalreifen
Nach einigen Wochen Internet-Recherche und diversen Pläuschchen beim Fahrradhändler an der Ecke war klar, dass ein Umbau nach meinen Vorstellungen einige hundert Euro kosten würde, der nicht auszuschließende Rückbau dann evtl. nochmal hundert. In der Adventszeit kamen mir dann zwei glückliche Umstände zu Hilfe:

  1. schlug sich die o. g. gesellige Rotweinrunde auf meine Seite, was potenzielle Investitionen in gesundheitlich wertvolle Freizeitaktivitäten angeht, und
  2. gestaltete sich der Budgetrahmen für eine solche Investition schlagartig viel flexibler, als meiner größten Liebe ein Fellparka nicht mehr aus dem Sinn ging.

Und das ist draus geworden:

  • Der Böttcher-Rahmen Diamant aus Chrom-Molybdän-Stahl sollte es sein, weil ich dessen Geometrie, Langlebigkeit und Komfort auch ohne Federelemente bereits schätzen gelernt hatte. Und wenn schon alles in Einzelteilen, dann auch mit pulverbeschichtetem Sonderlack: Rahmen rot, Felgen weiß.
  • Als Schaltgruppe kam für mich nur die 105er von Shimano in Frage, weil ich einen möglichst gering übersetzten „Berggang“ so dicht wie möglich an der gewohnten „Entfaltung“ von 1.59 haben wollte. Die 105er gibt es mit 3 Kettenblättern und so komme ich (30 Zähne vorn und 28 hinten) immerhin fast an 1:1 heran.
  • Tacho, Klingel, iPhone-Halter und USB-Buchse im Cockpit
  • Als Bereifung wollte ich unbedingt Schwalbes Big Apple, wegen des Komforts und der Optik. Letzteres ist natürlich Geschmacksache, aber mir hatten die „Dicken“ schon an meinem bisherigen Trekking-Modell gefallen und erst recht an div. Beach-Racern. Ich finde, dass sie meinen sonst etwas hochbeinigen 64er-Rahmen ganz „knuffig“ wirken lassen.
  • Nabendynamo und Lumotec IQ2 Luxos U mussten sein, wer sonst soll auf unseren Touren das iPhone-Navi laden.

Angesichts der diversen Lenker-Anbauteile geriet ich schon sehr in Sorge, ob das noch halbwegs ansprechend zu platzieren wäre. Aber mit dem schlank gehaltenen Halter des Topeak RideCase auf dem Gabelschaft, einer sehr kleinen Klingel und rückseitig am Gabelschaft montiertem Taster/USB-Stecker der Luxos sieht das „Cockpit“ noch ganz passabel aus.

Radunfall 2014 (v)

Unfall zwischen Radfahrern

Auf der Hospitalstraße in Schwanewede kam es am Dienstag, um 15.30 Uhr, zu einem Zusammenstoß zweier Radfahrer, bei dem ein 13 Jahre alter Junge aus Schwanewede zu Fall kam. Der 13-Jährige benutzte den Radweg der Hospitalstraße in Richtung Ostlandstraße. Kurz vor der Ostlandstraße kam dem Jungen ein anderer Radfahrer entgegen. Als die Radfahrer auf gleicher Höhe waren, kam es zur seitlichen Berührung. Der 13-Jährige stürzte und verletzte sich leicht. Der andere Radfahrer kümmerte sich nicht um das verletzte Kind, sondern flüchtete. Die Polizei Schwanewede bittet nun Zeugen, sich unter Telefon 04209/914690 zu melden. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 14.2.2014)

Radunfall 2014 (u)

Beim Abbiegen Radfahrer übersehen

Beim Abbiegen von der Leesumstoteler Straße in Ritterhude nach rechts in die Mühlenstraße übersah am Mittwoch, gegen 16:40 Uhr eine 55 Jahre Audi-Fahrerin aus Ritterhude einen 34 Jahre alten Radfahrer aus Osterholz-Scharmbeck, der ihr auf dem Radweg entgegenkam. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß, wobei der Radfahrer zu Fall kam. Dabei verletzte sich der 34 Jahre alte Mann leicht und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden von insgesamt ca. 1.200 Euro. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 13.2.2014)

Radunfall 2014 (t)

Radfahrerin leicht verletzt

Ein heruntergefallenes Navigationsgerät war am Dienstagabend, gegen 18:00 Uhr, Ursache für einen Verkehrsunfall mit einer leicht Verletzten in der Findorffstraße in Grasberg. Eine 39 Jahre alte VW-Fahrerin aus Grasberg befuhr die Findorffstraße in Richtung Speckmannstraße (K 10). Weil ihr Navigationsgerät hinunterfiel, war die 39-Jährige kurzzeitig abgelenkt. Zudem verhakte sich das Navigationsgerät unter dem Bremspedal des VW, so dass die Bremsung erschwert wurde. Es kam zur Kollision mit einer ebenfalls 39 Jahre alten Frau, die mit ihrem Fahrrad den Radweg der K 10 befuhr. Die Radfahrerin stürzte und verletzte sich dabei leicht. Es entstand ein Schaden von ca. 900 Euro. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 12.2.2014)

Entscheidungsmatrix Radwegbenutzungspflicht

Entscheidungsmatrix Radwegbenutzungspflicht
Quelle: Leitfaden Radverkehr (S. 4)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr; November 2013

Man kann seitenlange Ausarbeitungen dazu schreiben, so wie ich es hier versucht habe.

Aber man kann es auch machen wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in ihrem Leitfaden Radverkehr (Download hier – 7.9 MB) vom November 2013. Die notwendigen Gedankenschritte für die Entscheidung, ob ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig sein darf, kurz und knackig in einer übersichtlichen Matrix präsentiert. So geht das!

Das wesentliche doch noch mal als ganzer Satz, damit es bei dieser Prägnanz nicht verloren geht:

Eine Radwegbenutzungspflicht soll nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht und die Mindestanforderungen aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO (nachzulesen u .a. im 3. Absatz hier) erfüllt sind.

Nur der Vollständigkeit halber: mit den in der Matrix erwähnten „Ausnahmen“ sind kurze Engstellen bis etwa 50m Länge gemeint, für die „ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung“ (u.a. Abwägung alternativer Möglichkeiten) auch geringere Breiten zulässig sind.

Jetzt bin ich aber doch mal gespannt, wie lange es dauert, bis diese übersichtlich gehaltenen Empfehlungen aus berufenem Munde Eingang in die tägliche Praxis finden 🙂 .

Radwege in OHZ

Sackgasse an der Marktweide
Wie lange hätte so eine Verkehrsführung wohl auf der Fahrbahn Bestand ... ?
Update Oktober 2014: Dieser Artikel aus dem Februar hat seit Oktober 2014 nur noch historische Bedeutung. Für die meisten Radwege in Osterholz-Scharmbeck wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (siehe hier). Nur wenige der u. g. Verkehrszeichen 237, 240 und 241 sind stehen geblieben (siehe dort).

Mit den Radwegen ist das so eine Sache. Auch in Osterholz-Scharmbeck. Da freue ich mich doch sehr, dass dieses Thema jetzt im Wahlkampf zur Sprache kommt. So geschehen Anfang Februar 2014 bei einem Treffen des Bürgermeisterkandidaten Werner Schauer mit ADFC-Vertretern. Am drauffolgenden Montag dann gar im Kreisblatt auf Seite 1.

Und es gibt hier wirklich viel zu tun, das ist mir in den letzten Monaten immer klarer geworden. Allerdings müssen wir uns zu Beginn ein wenig mit den Fakten befassen, sonst brechen wir wie in vielen anderen Städten einen unschönen und völlig unnötigen Glaubenskrieg vom Zaum, wo denn nun die Radfahrer hingehören.

Worum geht es überhaupt?

Sehr viele Verkehrsteilnehmer -und bis 2013 gehörte ich auch dazu- glauben, dass Radfahrer auf Radwegen grundsätzlich besser aufgehoben sind als auf der Fahrbahn. Das aber ist schlichtweg falsch, ob man es jetzt persönlich befürwortet oder ablehnt. Die Gründe dafür sind vielfältig. An Kreuzungen und Einmündungen führt die Trennung von Auto- und Radverkehr zu einem höheren Unfallrisiko, was u. a. auf mangelnde Sichtbarkeit und falsches Sicherheitsgefühl zurückgeführt wird. Auch sind Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern häufiger, wenn diese sich den Verkehrsraum teilen.

Radweg
Zeichen 237
Radweg
Zeichen 240
Diese Erkenntnis führte 1997 zu einer Novelle der StVO, mit der die generelle Radwege-Benutzungspflicht abgeschafft wurde. Seither sind Radwege nur benutzungspflichtig, wenn sie mit einem Zeichen 237, 240 oder 241 versehen sind. Auf einem Gehweg übrigens dürfen nur Kinder bis zum 10. Geburtstag fahren, Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen das sogar.

Die Benutzungspflicht für einen Radweg darf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) „nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)“.

Radweg
Zeichen 241
Straßenverkehrsordnung und höchstrichterliches Urteil sind da für mich als Laien recht unmissverständlich: Benutzungspflicht für Radwege darf nur unter ganz bestimmten Umständen angeordnet werden. Und als solche Umstände gelten ausschließlich Gefahren aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse.

Beschaffenheit benutzungspflichtiger Radwege

Doch damit nicht genug, es gibt auch noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998 in der Fassung vom 17. Juli 2009. Auszüge daraus:

Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß

  1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
    • a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 „Fahrbahnbegrenzung“ abgetrennt werden kann oder
    • b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
  2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
    • a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
      • aa) Zeichen 237
        – baulich angelegter Radweg: möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m
        – Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295): möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m
      • bb) Zeichen 240
        – gemeinsamer Fuß- und Radweg: innerorts mindestens 2,50 m, außerorts mindestens 2,00 m
      • cc) Zeichen 241
        – getrennter Fuß- und Radweg: Für den Radweg mindestens 1,50 m

      Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.

      Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    • b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
    • c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
Besonders gefährlich: „Linke“ Radwege

Auf der eigentlich falschen Seite leben Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften besonders gefährlich. Dem trägt die o. g. Verwaltungsvorschrift deshalb besonders Rechnung:
„Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

  1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
  2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.
  3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
  4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
  5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
    • a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
    • b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
    • c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
  6. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“ oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.“
Wie sieht’s in Osterholz-Scharmbeck aus?

Je länger ich mich mit den Hintergründen, gesetzlichen Regeln, Verwaltungsvorschriften und Urteilen beschäftige, umso klarer wird mir, dass kaum ein Radweg in Osterholz-Scharmbeck benutzungspflichtig sein dürfte. Die wichtigsten Radwege der Stadt will ich mir daraufhin allerdings im Detail ansehen, mit vorgefertigten Meinungen und Allgemeinplätzen ist niemandem geholfen. Angefangen habe ich mit einer Bestandsaufnahme der Radwegen an der Bahnhofstraße, demnächst hier nachzulesen.

Wohlgemerkt: Als Auto- und Radfahrer würde ich es sehr begrüßen, wenn Radler auf allen Hauptstrecken der Stadt geeignete und sichere Radverkehrsanlagen vorfinden würden. Um sie einerseits selbst zu nutzen und andererseits möglichst nie als Kfz-Führer in einen Unfall mit Radfahrer-Beteiligung verwickelt zu werden. Solange wir aber solche Radwege nicht haben, bleibt aus meiner Sicht gar keine andere Wahl, als die Benutzungspflicht vielerorts aufzuheben und zu lernen, mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu leben.

Zunächst einmal ist es in meinen Augen sehr vielversprechend, dass die Stadtverwaltung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung auf Antrag der SPD-Fraktion in der nächsten öffentlichen Sitzung (18. Februar 16.00 Uhr) einen „Sachstandsbericht zum Radwegenetz für den Alltagsverkehr“ abgibt. Wir sollten am Ball bleiben, das Image einer „Fahrradfreundlichen Stadt“ wird in Zukunft grad in der jüngeren Generation nicht ohne Bedeutung sein.

Radunfall 2014 (s)

Radfahrer leicht verletzt

Auf einem Supermarktparkplatz in der Straße Heidloge in Lilienthal wurde am Mittwoch, gegen 08:15 Uhr ein Radfahrer von einem Pkw angefahren. Ein 19 Jahre alter Golf-Fahrer aus Ritterhude befuhr den Parkplatz des Supermarktes. Aufgrund einer Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge übersah der junge Mann einen 52 Jahre alten Radfahrer aus Lilienthal. Durch den Zusammenprall kam der Radfahrer zu Fall, wobei er sich leicht verletzte. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 200 Euro. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 6.2.2014)

Radunfall 2014 (r)

Kollision zwischen Pkw und Fahrrad

Am Donnerstag um 18:10 Uhr kam es in Schwanewede zum Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer Fahrradfahrerin. Eine 19 Jahre alte Frau aus Bremen befuhr mit ihrem Opel die Straße Langenberg. In Höhe der Einmündung Holzweide überquerte plötzlich eine Radfahrerin von links kommend die Fahrbahn. Die bevorrechtigte Opel-Fahrerin reagierte blitzschnell, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern. Die 15 Jahre alte Radfahrerin aus Bremen stürzte und verletzte sich dabei leicht. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 24.1.2014)

Radunfall 2014 (q)

Unfall zwischen zwei Radfahrern – einer flüchtet

Lilienthal (hc) Am frühen Freitagmorgen gegen 02:10 Uhr befuhren zwei Radfahrer hintereinander den Graspad aus Richtung Feldstraße in Richtung Worphausen. Als der hintere Radfahrer den Vorausfahrenden überholen wollte, zog dieser mit seinem Fahrrad nach links und drängte den Überholenden, einen 53 Jahre alten Mann aus Bremen, ab. Dadurch stürzte der Bremer und verletzte sich leicht. Der Unfallverursacher setzte die Fahrt mit seinem Fahrrad fort, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeistation Lilienthal unter Telefon 04298/92000 zu melden. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 17.1.2014)

Zukunft des Autos

Stilikonen des 20. Jh. bald auf dem Abstellgleis?
Die North American International Motor Show in Detroit (13.-26. Januar 2014) hat mit dem beeindruckenden Nebeneinander funkelnder Ausstellungshallen voller High-Tech und der bankrotten und in weiten Teilen sichtlich vom Verfall geprägten einstigen Automobil-Hochburg vielerorts zu Nachdenklichkeit geführt. Man liest dieser Tage oft über die vermeintliche oder unausweichliche Zukunft des Automobils und die Entwicklung von Mobilität. Es scheint so, als wenn wir gerade den Anfang vom Ende zumindest des klassischen Automobils mit Verbrennungsmotor erleben. Wobei ziemlich unklar ist, wohin die Reise wirklich geht. Spannende Zeiten jedenfalls, wenn man sich das mal genau überlegt.

Interessante Gedanken in der Welt am Sonntag am 12.1.2014: Alte Eisen. Und kurz darauf ganz ähnlich in der Süddeutschen Zeitung am 14.1.2014: Der Lack ist ab. Und damit ist auch klar, dass es sich ganz offensichtlich nicht um spinnertes Gedankengut linksintellektueller Weltverbesserer handelt, diese Presseorgane brauchten sich jedenfalls bislang einem solchen Verdacht nicht ausgesetzt fühlen.

Radunfall 2014 (p)

Verletzter Radfahrer

Weil eine 78 Jahre alte Fahrerin eines Opels Probleme mit ihrem Automatikgetriebe hatte, kam es am Donnerstag um 12:00 Uhr in Schwanewede zu einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Die Schwanewederin wollte mit ihrem Opel vom Trenthöperweg den Sandbergweg überqueren. Als sich nun von links ein 60 Jahre alter Schwaneweder mit seinem Fahrrad auf dem Radweg näherte, stoppte die Opel Fahrerin ihr Fahrzeug. Als der Radfahrer in Höhe des Opels war, rollte der Pkw aus Versehen vor und stieß leicht gegen den Radfahrer. Durch den Sturz zog sich der Radfahrer leichte Verletzungen zu. Außerdem wurde das Fahrrad leicht beschädigt. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 10.1.2014)

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