Rest vom Fest

Radweg

Radweg

Radweg

Zeichen 237, 240 und 241
Seit Oktober 2014 sind in Osterholz-Scharmbeck nach weitgehender Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht nur noch wenige kurze Abschnitte von Radwegen benutzungspflichtig, erkennbar an den Schildern Nr. 237, 240 oder 241.

Innerhalb geschlossener Ortschaft fand ich noch diese:

  • An der Ritterhuder Str. in Lintel (K5) westlich des Kreisels vor der ARAL-Tankstelle Schmolke. Leider in beide Richtungen und damit auch linksseitig an der unfallträchtigen Tankstellen-Ausfahrt.
  • An der B74 nach und in Scharmbeckstotel (Settenbecker Str./Hauptstr.) in beide Richtungen. Abschnittsweise leider auch als beidseits benutzungsfplichtigen Radweg, was den gesetzestreuen Radfahrer vor eine unlösbare Aufgabe stellt.
  • An der Schwaneweder Str./Heidkrug (L149) ab Pumpelberg. Stadtauswärts ab Zufahrt zur B74 und Einmündung Mensingstraße (Zufahrt IGS) leider nicht mehr beschildert, so dass Radfahrer hier strenggenommen (ohne adäquate Querungsmöglichkeit) auf die Fahrbahn wechseln müssten. Um an der Einmündung Buschhausener Str. dann wieder nach links zu kreuzen, ab hier herrscht nämlich wieder ausgewiesene Benutzungspflicht. Stadteinwärts ist der Fußweg/Radweg(?) ab Einmündung Mensingstraße nicht mehr beschildert und damit auch in dieser Richtung strenggenommen ein Fußweg ohne jegliche Zusatzmarkierung, den Radfahrer somit nicht benutzen dürften.
  • Stubbenkuhle (L153) in Pennigbüttel mit 2-Richtungs-Radwegen an der Südseite (zwischen Unter den Linden und Sankt-Willehadus-Weg) bzw. Nordseite (ab Sankt-Willehadus-Weg) mit der Bedarfsampel als Querungshilfe. Wegen des Anschlusses an den Radweg der Teufelsmoorstr. und der noch innerorts auf 70 km/h hochgesetzten Geschwindigkeitsbegrenzung so sicher die beste Lösung, denke ich.
  • Nachtrag 2017: Radwegbenutzungspflicht an der Heidkampstr. im Stadtgebiet wurde Nov. 2014 aufgehoben, siehe auch hier. An der Heidkampstr. (K9) vom Ortseingang bis zur Kreuzung Bremer Str. (AOK-Kreuzung) in beide Richtungen. Stadteinwärts ist dies in Verlängerung des Radweges am Hafenkanal (von Tietjens Hütte entlang der K9) mangels sicherer Querungsmöglichkeit sicher sinnvoll, stadtauswärts hingegen erschließt sich mir der Sinn der Benutzungspflicht bis zum Ortsausgang nicht, zumal der somit kombinierte Fuß- und 2-Richtungs-Radweg abschnittsweise viel zu schmal und unübersichtlich ist.

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