Marktstr. 2

Marktstraße in Scharmbeck ca. 1920
Marktstr. 2 (re. im Bild)
(Postkarte vermutlich um 1915. Die Kirchenstraße ist eigentlich nicht abgebildet, sie beginnt erst an der Willehadi-Kirche im Hintergrund)
Marktstr. 2 in Osterholz-Scharmbeck (früher Hinter der Wurth bzw. Marktplatz) ist heute ein Geschäftshaus an der Ecke Bahnhofstr./Marktplatz, das der Eigentümergemeinschaft Stehnke gehört. Von 1999 bis 2009 war hier das Postamt, 2009-2014 dann eine „Post-Partner-Filiale“ in den Geschäftsräumen des Schreibwarenladens „Kolibri“ (Inh. Birgit Reuter). Ende März 2014 schloss die Post-Filiale, was im Dezember 2013 eine lebhafte Diskussion im Kreisblatt und einschlägigen Internet-Foren zur Folge hatte.
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ASO-App

ASO-App
Die Abfall-App für Osterholz-Scharmbeck
Abfalltermine Osterholz-Scharmbeck
Abfuhrtermine
Schon wieder vergessen, die braune Tonne an die Straße zu stellen?

Kein Thema mehr für Nerds und Hipster im Landkreis Osterholz. Denn sie haben die im November 2014 vorgestellte Smartphone-App der Abfall-Service Osterholz GmbH. Und nicht nur die. Ich habe sie auch, weil sie nicht halb so albern ist wie ihr Name (wer den nicht glaubt, checkt die Download-Seite) oder Zahnbürsten mit Bluetooth-Schnittstelle.
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Radweg Heidkampstraße

Update 22.11.14: Großes Lob an die Verantwortlichen bei der Stadt: die am 6.11. so recherchierte und unten geschilderte Situation existiert nicht mehr. Das eingangs fotografierte Zeichen Zeichen 240 ist abmontiert, jenes an der Einmündung Querstraße ebenfalls. Unter den gegebenen Voraussetzungen schien auch mir dies die beste Lösung, siehe letzter Absatz. Ich ziehe meinen Hut, es war und ist mit Sicherheit nicht einfach, mit den plötzlich geänderten Gegebenheiten nach weitgehender Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht umzugehen. Ich weiß nicht, ob es dieser Artikel war oder systematische Nachschau der neuen Radverkehrsführungen. Ist ja auch egal, auf jeden Fall freut es mich sehr, das da welche sind, die auch für Radfahrer mitdenken. Danke!

Ursprünglicher Artikel (Stand 6.11.14):
Vor ein paar Tagen musste ich ziemlich lachen, erst über mich selbst und dann über die Beschilderung des Radwegs an der Heidkampstraße. Das kam so: in den letzten Tagen bin ich nachmittags oft kreuz und quer durch Osterholz-Scharmbeck geradelt, um die neue Situation für Radfahrer nach weitgehender Aufhebung der Radweg-Benutzungspflicht kennenzulernen. Zunächst wollte ich mal feststellen, welche Radwege benutzungspflichtig geblieben sind.

Kreuzung Heidkampstr./Bremer Str. in Osterholz-Scharmbeck
Abb. 1: Aus Radfahrersicht von der Geradeaus-Spur nicht zu sehen ...
Und da habe ich mich an der Heidkampstr. etwas gewundert: Stadtauswärts Richtung Tietjens Hütte soll man wohl die Fahrbahn benutzen, das frühere Verkehrszeichen 240 für „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ schien mir entfernt worden zu sein. nach einigen hundert Metern aber, an der Einmündung Querstraße beim Autohaus Schmidt & Koch steht dann doch eins. Also rechts rauf auf den für Fußgänger plus 2-Richtungs-Radverkehr teilweise viel zu schmalen Fuß-/Radweg … und einen ganzen Tag darüber nachgedacht, was der Sinn dieser Anordnung ist.
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Mahnmal Bahnhofstraße

Mahnmal in Osterholz-Scharmbeck
Granitplatte und Stelen
An der Bahnhofstraße 105 in Osterholz-Scharmbeck befindet sich heute eine Gedenkstätte für die hiesigen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus. Das von Steinmetzmeister Wolfgang Strauß aus der Langen Straße geschaffene Mahnmal steht auf dem Grundstück der ehemaligen jüdischen Synagoge, die in der Reichspogromnacht 1938 von SA und sympathisierenden Bürgern der Stadt in Brand gesetzt, von der örtlichen Feuerwehr unter dem Kommando von Fritz Torbohm aber gelöscht und vor der Zerstörung bewahrt wurde.
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Radweg Ritterhuder Str.

Linteler Kreisel in Osterholz-Scharmbeck
Nicht zu sehen für Radler, die es angeht: Zeichen 240 in weiter Ferne ...
Nach weitgehender Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in Osterholz-Scharmbeck ist am Linteler Kreisel (bei REWE bzw. Schmolkes ARAL-Tankstelle) ein kleiner Schönheitsfehler in der Radverkehrsführung entstanden. Absicht oder nicht, da bin ich mir nicht ganz sicher, jedenfalls ist für stadtauswärts fahrende Radler am Kreisel ein einsames Verkehrszeichen 240 stehen geblieben (Position <2> auf der Skizze) .
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Tschüß Radwegbenutzungspflicht!

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in Osterholz-Scharmbeck
Von diesen Schildern heißt es Abschied nehmen
Ich mochte meinen Augen erst nicht trauen: der üble linksseitige Radweg an der Loger Str. vor dem Gymnasium war vorgestern plötzlich keiner mehr! Und -wieder mochte ich es erst nicht fassen- das war noch nicht alles! Eine kurze Recherche in gewöhnlich gut informierten Kreisen förderte fast Unglaubliches zu Tage. Die Radwegbenutzungspflicht ist in Osterholz-Scharmbeck fast überall aufgehoben. Sie verbleibt lediglich in Richtung Buschhausen auf Teilen der Schwaneweder Str., Heidkrug und Heilshorner Str. sowie in Richtung Scharmbeckstotel auf Teilen der Ritterhuder-, Settenbecker- und Hauptstr..
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Einkaufsbus Osterholz-Scharmbeck

Busbahnhof Osterholz-Scharmbeck
Am 4. September kommt die 667 hinzu
Am 4. September 2014 startet die Buslinie 667, zunächst mit einer Testphase bis zum Jahresende. Im Mai propagierten Klaus Sass und Werner Schauer im Bürgermeisterwahlkampf die Idee, die Zentren der Stadt mit einem „Einkaufsbus“ auch für Bewohner der umliegenden Ortschaften besser zu erschließen. Die Linie 667 fährt nur Donnerstags und startet um 9:45 Uhr am Bahnhof OHZ.
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Gut Sandbeck Open Air

Samstag abend auf Gut Sandbeck
Privater Initiative, allen voran Gruuf-Mitglied Georg Mikschl aus Pennigbüttel, hatte Osterholz-Scharmbeck ein kleines und feines Musik-Event Anfang August 2014 zu verdanken. Gut Sandbeck Open Air passte „wie Faust auf’s Auge“ zum ersten Wochenende der diesjährigen Sommerferien. Verdächtig lange schon hielt sich der Sommer, den ganzen Juli schon. Die bei über 24 °C sonst weit verbreiteten Grill-Aktivitäten schienen im Laufe dieser Wochen bereits langweilig zu werden, jedenfalls fanden nicht wenige der (noch) Daheimgebliebenen ihren Weg zu den zwei Bühnen auf Gut Sandbeck.
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Car-Sharing in OHZ?!

Car-Sharing in Hannover
Quicar Mietstation in Hannover
Foto: Axel Hindemith. Lizenziert unter Creative Commons Attribution 3.0 über Wikimedia Commons
Durch einen Beitrag von Johann Englmüller („Vorschlag für ein kommunales CarSharing-Förderprogramm“) auf zukunft-mobilität.net bin ich motiviert, den Gedanken noch mal aufzugreifen. Im Januar hatte mich ja die Vision eines Genossenschafts-Teichprojektes schon einmal geritten:

15 seniorengerechte Komfortwohnungen sind dort entstanden und ihre Eigentümer teilen sich auch den Besitz an der Hausmeisterwohnung, den Ladengeschäften im Erdgeschoss und einem Fuhrpark mit zwei Elektro-Smarts, einem Hybrid-Kombi und vier Elektro-Fahrrädern. Die Gemeinde hat im Gegenzug eine attraktive Ausgleichsabgabe für fehlende Kfz-Einstellplätze nach § 47 der Niedersächsischen Bauordnung festgesetzt.

Englmüller listet jetzt in seinem Vorschlag 17 Maßnahmen von A=Ausfallbürgschaft bis Q=Einführung eines Bike-Sharing-Angebotes, die mir durchaus realistisch scheinen.
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Freie Schule Lindenstraße

Nachdem die Oberschule in Osterholz-Scharmbeck im Mai 2014 ihr Übergangsquartier in der Lindenstraße 55 in Richtung des neuen Campus verlassen hatte, wurde die Übernahme des Gebäudes gegenüber des Wasserturmes durch die ehemalige Freie Schule Lübberstedt bekannt. Die seit 2009 in Eigeninitiative betriebene Schule mit (Stand 2014) 46 Kindern wächst stetig und hat jetzt auch die Zulassung als weiterführende Schule erhalten. Sie wird in Osterholz-Scharmbeck dann als Freie Schule Lindenstraße firmieren.
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Zukunft des Moorexpress

Moorexpress am letzten Oktoberwochenende 2010 in Ahrensfelde
Bleibt er uns erhalten? Der Moorexpress auf langsamer Fahrt durch die Hammeniederung, ein liebgewordener Anblick in Zeitungen, Broschüren, Ausstellungen und auf Postkarten. Gerne am letzten Samstag im Oktober fotografiert, weil sich der 8-Uhr-Express ab Worpswede am letzten Tag vor der Zeitumstellung in der Morgendämmerung am Kirchdammgraben manchmal recht fotogen präsentiert. In der jetzt 15. Saison seit dem Expo-Fahrplan im Jahr 2000 ist die Zukunft des Moorexpress erneut ungewiss. Bereits im Juni 2013 wurde bei der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Moorexpress mit Vertretern der Landkreise, Städte und Gemeinden, Tourismusorganisationen und Verkehrsverbänden deutlich, dass die Ersatzteilsuche für die historischen Fahrzeuge immer problematischer wird und deren Ausfallwahrscheinlichkeit steigt.
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Radler-Quiz OHZ Teil 2

Radwegskizze Loger Str. / Ritterhuder Str. in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Der Radler-Quiz macht mir irgendwie Spaß. Eigentlich habe ich nur nach einer Möglichkeit gesucht, die gegenwärtige Diskussion um eine „Fahrradfreundliche Stadt Osterholz-Scharmbeck“ zu unterstützen, ohne die anderenorts dann schnell aufkeimende Polemik zwischen Rad- und Autofahrern zu schüren. Beim 1. Teil des Quiz sind mir dann selbst zwei, drei Lichter aufgegangen, wie schwierig es im Detail sein kann, absolut StVO-konform Rad zu fahren.
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Radler-Quiz OHZ Teil 1

Radfahrern wird ja gerne mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln vorgeworfen. „Kampfradler“ nannte sie unser Ex-Verkehrsminister, die da kreuz und quer auf Fußwegen und auf der falschen Straßenseite andere Verkehrsteilnehmer terrorisieren. Natürlich gibt es die, würde ich sagen. Ebenso wie es Autofahrer und Fußgänger gibt, die es mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen. Aber ist das die Mehrheit? Schauen wir uns doch mal um im Alltag in Osterholz-Scharmbeck: Sind das Kampfradler auf den Fußwegen? Oder sind das unsere Nachbarn auf Rädern, die sich vielerorts nicht auf oder über die Straße trauen?

Sind es womöglich gar höfliche und interessierte Menschen, die einfach nicht wissen, wie man StVO-gerecht mit dem Fahrrad von A nach B kommt? Na, denen wollen wir es jetzt mal beweisen: Man braucht ja nur ein wenig gesunden Menschenverstand und ein paar Gesetzesregeln im Kopf zu haben, dann geht das wie von selbst.

Radweg Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Dann legen Sie mal los:

Aufgabe: Erläutern Sie bitte, wie man als Rad Fahrender unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln von der Bahnhofstraße in die Loger Straße gelangt. Wohlgemerkt: als Rad Fahrender und nicht als Rad Schiebender (das ist zu einfach, dann ist man nämlich Fußgänger).

Teilnahmebedingung: Lösungsweg möglichst knapp aber präzise als Kommentar hinterlassen, ganz unten auf dieser Seite. Start ist an der Kreuzung Hinter der Wurth (ganz re. in der Skizze), Ziel ist die Loger Str. nach 100 m (ganz li. unten in der Skizze).

Tipps: Es gibt meines Wissens zwei (bzw. drei) Lösungsmöglichkeiten, alle überraschend gefährlich für Sie als Radler. Die Örtlichkeiten können Sie entweder persönlich in Augenschein nehmen oder sich an folgenden Fotos orientieren (Standorte und Blickrichtungen sind in der Skizze blau eingezeichnet)

Untere Bahnhofstr. in Osterholz-Scharmbeck
Standort 1 mit Blick in die "untere Bahnhofstraße"
Radweg Bahnhofstraße 98 in Osterholz-Scharmbeck
Standort2 vor der Schatulle: Radweg noch 1.41 m breit, inkl. Kantstein

Standort 3 vor der Kreuzung Marktstraße: Wo ist der Radweg?
Standort 4 an der Kreuzung Marktstraße: Blick in die Loger Str.

Radwege in OHZ

Sackgasse an der Marktweide
Wie lange hätte so eine Verkehrsführung wohl auf der Fahrbahn Bestand ... ?
Update Oktober 2014: Dieser Artikel aus dem Februar hat seit Oktober 2014 nur noch historische Bedeutung. Für die meisten Radwege in Osterholz-Scharmbeck wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (siehe hier). Nur wenige der u. g. Verkehrszeichen 237, 240 und 241 sind stehen geblieben (siehe dort).

Mit den Radwegen ist das so eine Sache. Auch in Osterholz-Scharmbeck. Da freue ich mich doch sehr, dass dieses Thema jetzt im Wahlkampf zur Sprache kommt. So geschehen Anfang Februar 2014 bei einem Treffen des Bürgermeisterkandidaten Werner Schauer mit ADFC-Vertretern. Am drauffolgenden Montag dann gar im Kreisblatt auf Seite 1.

Und es gibt hier wirklich viel zu tun, das ist mir in den letzten Monaten immer klarer geworden. Allerdings müssen wir uns zu Beginn ein wenig mit den Fakten befassen, sonst brechen wir wie in vielen anderen Städten einen unschönen und völlig unnötigen Glaubenskrieg vom Zaum, wo denn nun die Radfahrer hingehören.

Worum geht es überhaupt?

Sehr viele Verkehrsteilnehmer -und bis 2013 gehörte ich auch dazu- glauben, dass Radfahrer auf Radwegen grundsätzlich besser aufgehoben sind als auf der Fahrbahn. Das aber ist schlichtweg falsch, ob man es jetzt persönlich befürwortet oder ablehnt. Die Gründe dafür sind vielfältig. An Kreuzungen und Einmündungen führt die Trennung von Auto- und Radverkehr zu einem höheren Unfallrisiko, was u. a. auf mangelnde Sichtbarkeit und falsches Sicherheitsgefühl zurückgeführt wird. Auch sind Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern häufiger, wenn diese sich den Verkehrsraum teilen.

Radweg
Zeichen 237
Radweg
Zeichen 240
Diese Erkenntnis führte 1997 zu einer Novelle der StVO, mit der die generelle Radwege-Benutzungspflicht abgeschafft wurde. Seither sind Radwege nur benutzungspflichtig, wenn sie mit einem Zeichen 237, 240 oder 241 versehen sind. Auf einem Gehweg übrigens dürfen nur Kinder bis zum 10. Geburtstag fahren, Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen das sogar.

Die Benutzungspflicht für einen Radweg darf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) „nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)“.

Radweg
Zeichen 241
Straßenverkehrsordnung und höchstrichterliches Urteil sind da für mich als Laien recht unmissverständlich: Benutzungspflicht für Radwege darf nur unter ganz bestimmten Umständen angeordnet werden. Und als solche Umstände gelten ausschließlich Gefahren aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse.

Beschaffenheit benutzungspflichtiger Radwege

Doch damit nicht genug, es gibt auch noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998 in der Fassung vom 17. Juli 2009. Auszüge daraus:

Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß

  1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
    • a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 „Fahrbahnbegrenzung“ abgetrennt werden kann oder
    • b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,
  2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
    • a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
      • aa) Zeichen 237
        – baulich angelegter Radweg: möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m
        – Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295): möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m
      • bb) Zeichen 240
        – gemeinsamer Fuß- und Radweg: innerorts mindestens 2,50 m, außerorts mindestens 2,00 m
      • cc) Zeichen 241
        – getrennter Fuß- und Radweg: Für den Radweg mindestens 1,50 m

      Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz 3.

      Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

    • b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird und
    • c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
Besonders gefährlich: „Linke“ Radwege

Auf der eigentlich falschen Seite leben Radfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften besonders gefährlich. Dem trägt die o. g. Verwaltungsvorschrift deshalb besonders Rechnung:
„Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

  1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
  2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (1022-10) angeordnet werden.
  3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
  4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
  5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
    • a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
    • b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
    • c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
  6. An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“ oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen. Zum Standort der Zeichen vgl. Nummer I zu Zeichen 205 und 206. Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört vgl. Nummer I zu § 9 Absatz 3; Randnummer 8.“
Wie sieht’s in Osterholz-Scharmbeck aus?

Je länger ich mich mit den Hintergründen, gesetzlichen Regeln, Verwaltungsvorschriften und Urteilen beschäftige, umso klarer wird mir, dass kaum ein Radweg in Osterholz-Scharmbeck benutzungspflichtig sein dürfte. Die wichtigsten Radwege der Stadt will ich mir daraufhin allerdings im Detail ansehen, mit vorgefertigten Meinungen und Allgemeinplätzen ist niemandem geholfen. Angefangen habe ich mit einer Bestandsaufnahme der Radwegen an der Bahnhofstraße, demnächst hier nachzulesen.

Wohlgemerkt: Als Auto- und Radfahrer würde ich es sehr begrüßen, wenn Radler auf allen Hauptstrecken der Stadt geeignete und sichere Radverkehrsanlagen vorfinden würden. Um sie einerseits selbst zu nutzen und andererseits möglichst nie als Kfz-Führer in einen Unfall mit Radfahrer-Beteiligung verwickelt zu werden. Solange wir aber solche Radwege nicht haben, bleibt aus meiner Sicht gar keine andere Wahl, als die Benutzungspflicht vielerorts aufzuheben und zu lernen, mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu leben.

Zunächst einmal ist es in meinen Augen sehr vielversprechend, dass die Stadtverwaltung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung auf Antrag der SPD-Fraktion in der nächsten öffentlichen Sitzung (18. Februar 16.00 Uhr) einen „Sachstandsbericht zum Radwegenetz für den Alltagsverkehr“ abgibt. Wir sollten am Ball bleiben, das Image einer „Fahrradfreundlichen Stadt“ wird in Zukunft grad in der jüngeren Generation nicht ohne Bedeutung sein.

OHZ gewinnt Zukunftspreis

Es war einmal 2017 …

Osterholz-Scharmbeck gewinnt Zukunftspreis

Niedersächsische Kreisstadt im europäischen Rampenlicht

Brüssel (jh). Die geladenen Vertreter der Kreisstadt am Rande des Teufelsmoores bei Bremen traf es fast unvorbereitet. Erst am Nachmittag der Preisverleihung war durchgesickert, was später von Pressevertretern als Überraschung des Abends gewertet wurde: Osterholz-Scharmbeck ist mit dem erstmals verliehenen Zukunftspreis der Europäischen Union für nachhaltige Stadtentwicklung ausgezeichnet worden und hat sich damit auf der Zielgeraden gegen London, Berlin und Hamburg durchgesetzt.

Die internationale Jury mit Stadtplanern aus sieben europäischen Staaten hat den mit 250.000 Euro dotierten Preis an das 2016 abgeschlossene Projekt Wohnen und Arbeiten am Teich vergeben, weil es „in herausragender Weise zeigt, dass Kommunen bei intelligenter Vernetzung von Bürgern, privaten Investoren und Verwaltungsorganen auch in Zeiten beschränkter finanzieller Ressourcen zukunftsweisende Bauprojekte realisieren können, die ihre Zentren für das Szenario von Demografie und Mobilität in den 2020er-Jahren befähigt.“

EU-Ratspräsident Sleuterdijk hob in seiner Laudatio die vorausschauende Berücksichtigung der Altersstruktur, den Schutz von Natur und Umwelt sowie die Verzahnung von lokalem Gewerbe mit Wohn- und Lebensraum hervor. Osterholz-Scharmbeck sei es gelungen, ein europaweit beachtetes Beispiel sanfter Stadtmodernisierung zu schaffen, das sich im Alltag bewähre und nicht nur ökologisch, sondern auch betriebwirtschaftlich funktioniere.

Bürgermeister Rubbellos aus der 30.000 Einwohner zählenden Kreisstadt im Elbe-Weser-Dreieck lobte bei der Preisverleihung den Ideenreichtum der Beteiligten vor Ort. Er betonte aber auch die „unbürokratische Hilfestellung“ von Seiten der Kommunalverwaltung, ohne die eine Realisierung schwer vorstellbar sei. Das 2014 aus der Not geborene Teichprojekt sei mittlerweile in hohem Maße akzeptiert und habe zu einer spürbaren Verbesserung des Stadtklimas geführt. Eine Erweiterung um ein Nachbargrundstück mit Plänen für zwei weitere Ladengeschäfte sei bereits in Arbeit, das Preisgeld dafür hochwillkommen.

Stadtentwicklung im Genossenschaftsmodell: Das „Teichprojekt“

Osterholz-Scharmbeck im Jahr 2014: Ein Mittelzentrum mit den üblichen Problemen: sinkende Umsätze und Leerstand in der Innenstadt, prognostizierte Überalterung und klamme Stadtsäckel. Ein Investoren-Bauprojekt klassischen Zuschnitts führt zu Bürgerprotesten, weil ein Teil des alten Mühlenteichs für Parkplätze geopfert werden soll. Der Streit um den bis dato fast in Vergessenheit geratenen Teich schafft es bis ins Regionalfernsehen, eine Bürgerversammlung führt letztlich zur Ablehnung des Bauvorhabens. Der gordische Knoten aus Renditestreben und Sanierungszwang auf der einen, Umweltschutz und Förderung der Lebensqualität im Zentrum auf der anderen Seite scheint unauflösbar.

Es war eine konzertierte Aktion von Verwaltung, Politik, einem örtlichen Geldinstitut und zehn Bürgern der Stadt, die das Unvorhergesehene schaffte: Heute strahlt der Teich in lange nicht gekannter Schönheit und daneben steht ein modernes 2½-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus.

Kleiner als der ursprünglich geplante Bau lässt es beidseits Raum für einen freien Teichzugang. 15 seniorengerechte Komfortwohnungen sind dort entstanden und ihre Eigentümer teilen sich auch den Besitz an der Hausmeisterwohnung, den Ladengeschäften im Erdgeschoss und einem Fuhrpark mit zwei Elektro-Smarts, einem Hybrid-Kombi und vier Elektro-Fahrrädern. Die Gemeinde hat im Gegenzug eine attraktive Ausgleichsabgabe für fehlende Kfz-Einstellplätze nach § 47 der Niedersächsischen Bauordnung festgesetzt.

Die Geschäftsleute im Erdgeschoss wurden von der Hausgemeinschaft ausgewählt und genießen teilweise Sonderkonditionen deutlich unter marktüblichem Niveau. Sie bieten dafür Optionen auf Sach- oder Dienstleistungen, die von den Wohnungseigentümern nachgefragt werden. Bei Fertigstellung der Immobilie waren die drei Läden an einen ambulanten Pflegedienst, ein Bistrocafé und eine Hausverwaltung fest vergeben, weitere Interessenten stehen bereits auf der Warteliste.

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