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		<title>Radweg Buschhausen Teil 2</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2022 11:57:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang Juni 2022 habe ich in diesem Artikel auf die Mängel der Radverkehrsführung im Zuge der kurz vorher fertiggestellten Ortsdurchfahrt Buschhausen hingewiesen. Jetzt will ich Sie mal auf den neuesten Stand bringen: Brief an den Bauträger Am 13. Juni habe ich per Mail einen Brief an den Bauträger geschickt (siehe NLBStV-Anschreiben), in dem ich die &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-buschhausen-teil-2/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radweg Buschhausen Teil 2“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anfang Juni 2022 habe ich <a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-buschhausen/">in diesem Artikel</a> auf die Mängel der Radverkehrsführung im Zuge der kurz vorher fertiggestellten Ortsdurchfahrt Buschhausen hingewiesen. Jetzt will ich Sie mal auf den neuesten Stand bringen:<br />
<span id="more-13655"></span></p>
<h2>Brief an den Bauträger</h2>
<p>Am 13. Juni habe ich per Mail einen Brief an den Bauträger geschickt (siehe <a href="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/NLBStV-Anschreiben.pdf">NLBStV-Anschreiben</a>), in dem ich die Mängel zusammengefasst und um Prüfung und Problemlösung gebeten habe. Eine Antwort habe ich bislang nicht erhalten und das fehlende Zusatzzeichen 1000-32 (Fahrrad und zwei gegengerichtete Pfeile) an der Einmündung Buschhausener Straße (unter dem Zeichen „Vorfahrt gewähren“) ist bis heute (Stand 12. September) noch immer nicht an seinem von der VwV-StVO geforderten Platz.</p>
<h2>Ergänzende Recherche</h2>
<p>Das Problem des zu schmalen Geh- und Radweges war offenkundig lange Zeit bekannt. Bereits im Februar 2020, also <strong>lange vor</strong> Beginn der Bauarbeiten, äußerte sich Bürgermeister Rohde in Bezug auf eine umfassende Sanierung des Rad- und Fußwegs zurückhaltend. Zwar sei der Radweg „in einigen Bereichen wirklich nicht gut“, insgesamt aber könne die Sanierung nur im bestehenden Umfang erfolgen. „Das bedeutet, wir werden nicht breiter, da dort der Platz fehlt.“ Ansonsten müsse die Stadt Grundstücke erwerben. Und dazu sei im Haushalt kein Geld vorhanden. Da die Instandsetzung entlang der L 149 innerhalb der Ortsdurchfahrt stattfinde, müsse die Stadt nur 50 Prozent der Kosten tragen, erläutert Rohde. <small>(Quelle: Osterholzer Kreisblatt 29.02.2020)</small></p>
<p>Im März und nochmals im Mai 2020 hatte die SPD &#8222;Nacharbeiten an der Planung&#8220; u. a. bzgl. Mängeln an der Radwegplanung gefordert, die am 13. Februar 2020 im Rathaus vorgestellt worden war. <small>(Quelle: Osterholzer Kreisblatt 12.03. und 02.05.)</small></p>
<p>Im November 2020 erstattete die Stadtverwaltung den Kommunalpolitikern im Bau- und Umweltausschuss einen Sachstandsbericht. Sie bezog sich dabei u. a. auf ein Gutachten, das vom Ingenieurbüro PGT für die Verbesserung des Radverkehrs in Buschhausen erstellt worden sei und zu dem Ergebnis komme, dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg machbar sei. Die NLStBV habe klargestellt, &#8222;dass weder eine Verschiebung der Fahrbahnachse, noch eine Flächeninanspruchnahme &#8217;nach außen hin&#8216; zugunsten einer Gehwegverbreiterung umsetzbar sei. Demnach müsse mit der Bestandsbreite des gemeinsamen Geh- und Radwegs geplant werden.<br />
&#8230; Aufgrund der verhältnismäßig geringen Frequentierung und des unauffälligen Unfallgeschehens könne auch bei nicht ausreichender Breite weiterhin die Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden.&#8220; <small>(Quelle: <a href="https://osterholz-scharmbeck.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUM60ige6oaLg78hryPLSgrLgsMq2SYvcpfwiFrDc84I/Oeffentliche_Niederschrift_Bau-_und_Umweltausschuss_09.11.2020.pdf">Öffentliches Protokoll über die Sitzung Bau- und Umweltausschuss v. 9.11.2020. S. 10 f.</a>)</small></p>
<h2>Das ominöse Gutachten</h2>
<p>Nach diesen Recherchen interessierte mich das im Protokoll der Ausschusssitzung erwähnte PGT-Gutachten brennend, erschienen mir doch die genannten Gründe für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht (&#8222;verhältnismäßig geringen Frequentierung&#8220; und &#8222;unauffälliges Unfallgeschehen&#8220;) mehr als fadenscheinig.</p>
<p>Am 25. Juni bat ich also die Stadtverwaltung um eine Kopie des Gutachtens. Ich erhielt aber die freundliche Antwort, es handele nicht um ein eigenständig geführtes Gutachten, sondern nur &#8222;eine für die verwaltungsinterne Betrachtung notwendige Entscheidungshilfe&#8220;. </p>
<p>Es ließ mir aber keine Ruhe und wenige Tage später entdeckte ich, dass der im März 2022 vom Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungplan (VEP) ein Dokument namens &#8222;PGT, Verkehrsuntersuchung OD Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck, Stadt Osterholz- Scharmbeck, Hannover 2020“ als Quelle benennt. Ich habe mich deshalb direkt an die Fa. PGT gewandt und um eine Kopie gebeten, wurde aber an die Stadt Osterholz-Scharmbeck als Auftraggeber verwiesen.</p>
<p>Also nochmals bei der Stadt nachgefragt, und am 2. August erhielt ich dann tatsächlich das in Frage stehende Papier (oder Gutachten?), datiert vom 25. September 2020. Es enthält auf 12 Seiten zunächst eine Bestandsaufnahme der bisherigen Radverkehrsführung: &#8222;Die Radverkehrssituation ist aufgrund fehlender Breiten, eines fehlenden Schutzabstandes zur Fahrbahn und teilweise fehlender, baulicher Abgrenzungen (lediglich eine Rinne trennt den Weg von der Fahrbahn ab) als äußerst kritisch zu bezeichnen.&#8220;</p>
<p>Hinsichtlich möglicher Lösungen böten sich richtungsgetrennte Radverkehrsanlagen bzw. Schutzstreifen wegen der vergleichsweise hohen Verkehrsmengen bei geringen Lkw-Anteilen und der wichtigen Fahrbeziehungen u.a. in Richtung Schule nicht an, der Planung der NLStBV mit einem durchgehenden Zweirichtungsradweg auf der Südseite könne gefolgt werden. Dieser sei aber &#8222;deutlich zu verbessern. Sinnvollerweise sollte auf der Südseite durch Verschiebung der Bord- und Rinnenanlage eine mindestens 3,10 m breite Geh- und Radverkehrsanlage, inklusive Sicherheitsabstand 3,50 m, realisiert werden.&#8220;</p>
<p>Was man in dem Gutachten (natürlich!) vergeblich sucht, ist die Zulässigkeit einer beidseitigen Radwegsbenutzungspflicht bei &#8222;als äußerst kritisch&#8220; bezeichneten Radverkehrsanlagen.</p>
<h2>Verkehrszählung</h2>
<p>Für die Planung spielt das Verkehrsaufkommen eine wichtige Rolle. Denn: Je höher die Verkehrsmenge und je höher der Schwerverkehrsanteil, desto wichtiger ist die räumliche Trennung von Kfz und Radverkehr. Umso eher übrigens hält auch eine behördlich angeordnete Radwegbenutzungspflicht einer evtl. gerichtlichen Überprüfung stand.</p>
<p>Für die L 149 in Buschhausen ist die Datenlage in dieser Hinsicht verwirrend: 2011-2019 wurde in Plänen und Gutachten übereinstimmend mit ca. 7.500 Kfz/Tag gerechnet, östlich der B74 hingegen mit ca. 16.000 Kfz/Tag. Im o. g. Gutachten aus dem Jahr 2000 werden plötzlich für Buschhausen 14.000-17.000 Kfz/24h mit einer spitzenstündlichen Belastung von 1.000-1.600 Kfz/h angegeben, als Quelle wird eine Untersuchung (Ingenieurgemeinschaft Dr. Schubert) aus 2017 genannt. Diese &#8222;vergleichsweise hohe Verkehrsmenge&#8220;  spreche gegen die Anlage richtungsgetrennter Radverkehrsanlagen bzw. Schutzstreifen.</p>
<p>Es schien mir deshalb unumgänglich, mir selbst einen aktuellen Eindruck zu verschaffen. Also habe ich an einem Montag und Dienstag (12. und 13.9.22, außerhalb der Schulferien, morgens 7-10:00 Uhr und nachmittags 15-18:00 Uhr) tapfer Strichlisten gefüllt und Folgendes erhoben:</p>
<figure id="busch21" aria-describedby="caption-busch21" style="width: 800px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/Y29oGb1z4ciGS-KLsfHvD1Jv8IpM1rXcLk4N5Y-u94UV1SR5dfT--iWrT5Z91Zc14-xFgaVpUQDIABo9AmZUnDwsAxpMyx2Sq13edoLWobUXs5AT7qo4EDrsYh_B18qBACMl5_ILqX4=w1920-h1080" alt="Werktägliche Verkehrsstärke in den 4 Spitzenstunden"><figcaption id="caption-busch21" class="wp-caption-text">Verkehr in den vier stärksten Stunden <small>(Sept. 2022 östlich und westlich Am Kohlgarten, bei Trockenheit und 12-19 °C)</small></figcaption></figure>
<p>Am verkehrsstärksten war die Stunde 16:00-17:00 Uhr mit 943 Kfz (8 Lkw/Busse) östlich der Kreuzung &#8222;Am Kohlgarten&#8220; und 876 Kfz (8 Lkw/Busse) westlich davon. Der stärkste Schwerlastverkehr (36/Std.) war 7:00-8:00 Uhr, der stärkste Radverkehr (48/Std.) 15:00-16:00 Uhr zu verzeichnen. Daraus lässt sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) abschätzen, sie liegt bei 8.800-9.500/24 Std. (davon ca. 220 Schwerlastverker).</p>
<p><figure id="busch21" aria-describedby="caption-busch21" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/H8gbnMwYylBbSz2OFXvArZCzVX_zMAUw3UoXtZ2MPTMTyrq5fZLRpavwv4cZwoWiwxYpRBUgVO9BCLfqUs8cOc1VxTVVAWUZqMG_oCEFZapRK2p9JJTO5GIaXXuX_MDpP3JInm7AatI=w1920-h1080" alt="Belastungsbereiche ERA 2010"><figcaption id="caption-busch21" class="wp-caption-text">Belastungsbereiche nach ERA 2010</figcaption></figure>Die Bedeutung belastbarer Daten zur Verkehrsmenge wird am nebenstehenden Diagramm deutlich. Es stammt aus der <em>Empfehlung für Radverkehrsanlagen</em> (ERA 2010) und betrifft die Eignung bestimmter Führungsformen des Radverkehrs in Abhängigkeit von der Stärke und der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Die ERA nimmt unter vergleichbaren Empfehlungen eine Sonderstellung ein, weil Verwaltungsgerichte sie regelhaft als aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisquelle berücksichtigen und die VwV-StVO ausdrücklich auf sie verweist (vgl. <a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130001724&#038;st=null&#038;doctyp=juris-r&#038;showdoccase=1&#038;paramfromHL=true#focuspoint">Verwaltungsgericht Braunschweig 2013 Az 6 A 64/11</a>). Die von mir eingefügten Farbmarkierungen kennzeichnen den Ist-Zustand in Buschhausen. Im östlichen Abschnitt (Tempo 30) liegen wir komfortabel, im westlichen Abschnitt (Tempo 50) noch knapp im sog. Belastungsbereich II. In dieser Situation empfiehlt die ERA</p>
<ul>
<li> Schutzstreifen</li>
<li>Kombination Mischverkehr auf der Fahrbahn und &#8222;Gehweg&#8220; mit Zusatz &#8222;Radfahrer frei&#8220;</li>
<li>Kombination Mischverkehr auf der Fahrbahn und Radweg ohne Benutzungspflicht</li>
<li>Kombination Schutzstreifen und &#8222;Gehweg&#8220; mit Zusatz &#8222;Radfahrer frei&#8220;</li>
<li>Kombination Schutzstreifen und vorhandener Radweg ohne Benutzungspflicht</li>
</ul>
<p>Erst ab Belastungsbereich III wird eine obligate Trennung von Kfz- und Radverkehr empfohlen, dann natürlich auch mit Radwegbenutzungspflicht.</p>
<h2>Aktuelles Resümee</h2>
<ol>
<li>Die jetzigen Mängel der Radverkehrsanlage in der Ortsdurchfahrt Buschhausen waren lange vor Beginn der Bauarbeiten bekannt und wurden von Fachleuten als &#8222;äußerst kritisch&#8220; eingestuft.</li>
<li>Dessen ungeachtet wurde die Fahrbahn mit einer Breite von 6.70 m luxuriös überdimensioniert, der gemeinsame Geh- und Radweg mit 1.80 m + 0.40 m Sicherheitsraum hingegen vorschriftswidrig unterdimensioniert.</li>
<li>Für diesen unterdimensionierten Geh-/Radweg wurde entgegen der einschlägigen Bestimmungen der VwV-StVO eine beidseitige Radwegbenutzungspflicht angeordnet.</li>
<li>In aller Öffentlichkeit wird diese Radwegbenutzungspflicht völlig unzureichend und unzutreffend begründet.</li>
</ol>
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		<title>Stagges</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jul 2022 04:31:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Juni 2022 haben die Betreiber von Stagge &#038; Moor angekündigt, nach der Sommerpause (18.7.-30.8.) den Betrieb aufzugeben. Unter neuer Leitung soll es ab 1. September weitergehen, gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zur Folge handelt es sich dabei um die bisherigen Betreiber des Hülsebrger Landhauses. Das frühere Stagges Hotel bzw. Stagge&#8217;s Wirtshaus am Markt an der &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/stagges-hotel/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Stagges“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="Stagges01" aria-describedby="caption-Stagges01" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://picasaweb.google.com/lh/photo/3LSvNsC6ki6j8e7-pq5Lt9MTjNZETYmyPJy0liipFm0?feat=embedwebsite"><img decoding="async" loading="lazy" src="https://lh5.googleusercontent.com/-n3PKlDlweMQ/VPF1p4B8RSI/AAAAAAAAhus/DovZQhzE_nM/s400/2015Stagges.jpg" height="300" width="400" /></a><figcaption id="caption-Stagges01" class="wp-caption-text">Februar 2015: Mit neuem Anstrich</figcaption></figure>Im Juni 2022 haben die Betreiber von <em>Stagge &#038; Moor</em> angekündigt, nach der Sommerpause (18.7.-30.8.) den Betrieb aufzugeben. Unter neuer Leitung soll es ab 1. September weitergehen, gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zur Folge handelt es sich dabei um die bisherigen Betreiber des <a href="https://www.huelseberger-landhaus.de">Hülsebrger Landhauses</a>.</p>
<p>Das frühere <em>Stagges Hotel</em> bzw. <em>Stagge&#8217;s Wirtshaus am Markt</em> an der Marktstraße 13 in <a href="http://www.teufelsmoor.eu/osterholz-scharmbeck/osterholz-scharmbeck">Osterholz-Scharmbeck</a> ist das traditionsreichste Gasthaus am Ort und nach mehr als 335 Jahren Dorfkrug, Marktherberge, Kult-Diskothek und Speisegaststätte eines der Wahrzeichen der Stadt.<br />
<span id="more-22"></span><br />
<figure id="StaggeBox" aria-describedby="caption-StaggeBox" style="width: 290px" class="wp-caption alignright"></p>
<table style='margin: 0 0 0 0px; align: top; border: 1px dotted #888;' >
<tr>
<td colspan="2"><img decoding="async" width="250" src="https://lh3.googleusercontent.com/6bxdN9VCcjkeseEy1sEQt0Ua68lE5ukGcCGz2B03xQAIanMfF5dZdcNU-mBhJ8I5F0B2FgPb8MlToJgt6QSnjvmBY3C-kmVz0wv-Hq5Oh_zXnEYmdHYuIEWfllSfHynHfBG5T5qgcto=w1920-h1080" alt="Logo Stagges OHZ"></td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'><a href="http://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2007/08/1_005.png"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2007/08/1_005.png" alt="1_005" width="24" height="24" style="box-shadow: none;"/></a></td>
<td style='text-align: left; '>(04791) 57947</td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Was</td>
<td style='text-align: left; '>Essen-Trinken-Feiern</td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Wo</td>
<td style='text-align: left; '><a href="http://maps.google.de/maps/ms?ie=UTF8&#038;t=h&#038;om=1&#038;msa=0&#038;msid=104701110756881066241.000438074a6421ef36de0&#038;ll=53.228495,8.785737&#038;spn=0.001432,0.003648&#038;z=18">Marktplatz OHZ</a></td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Wann</td>
<td style='text-align: left; '>Di-Sa 09:00-22:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Web</td>
<td style='text-align: left; '><a href="https://www.facebook.com/Stagge-Moor-107034634309595/?ref=page_internal">bei facebook</a></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" align="center"><a href="http://www.teufelsmoor.eu/Thema/location/">Andere Locations</a></td>
</tr>
</table>
<p><figcaption id="caption-StaggeBox" class="wp-caption-text"> </figcaption></figure>Bereits 1687 war Hinrich Seedorf Besitzer des Kruges an der Durchgangsstraße vor der Kirche, etwa 200 Jahre blieb er in Familienbesitz. 1814 baute Martin Seedorf den Marktkrug um, u. a. wurde der Saal im ersten Stock ergänzt. 1886 übernahm die Familie Christgau das Völkersche Hotel. 1905 kaufte der Bremer Kaufmann Kolvus das Hotel Christgau in der Kirchenstraße 80 (später Marktstr. 13) für 62.000 Mark, verkauft es aber zum 1. Januar 1906 an den Gastwirt Heinrich Stagge weiter. <small>(Quelle: <a href="http://www.teufelsmoor.eu/geschichte/chronik-von-osterholz-scharmbeck/">Menkhoff</a>)</small></p>
<p>Am 15. Februar 1964 fand der erste &#8222;Plattenabend&#8220; und im Mai das erste Livekonzert statt, diese Veranstaltungen haben <em>Stagges Hotel</em> über Jahrzehnte eine überregionale Bedeutung in der Musik- und Jugendkultur verschafft. <small>(Quelle: Boris Löffler: <em>Chronik des Landkreises Osterholz</em>, November 2006)</small></p>
<p><figure id="Stagges02" aria-describedby="caption-Stagges02" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><a href="https://picasaweb.google.com/lh/photo/r9z8TFm50HcCPLr6dyC_tdMTjNZETYmyPJy0liipFm0?feat=embedwebsite"><img decoding="async" loading="lazy" src="https://lh4.googleusercontent.com/-ZGWzN3-8j_E/TtCcIhX1dAI/AAAAAAAAWs8/k1x1E8Z6dN8/s400/20111126Stagges.jpg" height="267" width="400" alt="Stagges in Osterholz-Scharmbeck"/></a><figcaption id="caption-Stagges02" class="wp-caption-text">... nach jahrelangem gelb</figcaption></figure>Im September 2000 verkaufte Fritz Stagge das Gebäude an den Bauunternehmer Klaus Stehnke. Nach größeren Umbauten April-Dezember 2001 wurde <em>Stagge&#8217;s Hotel</em> am 6. Dezember 2001 wieder eröffnet. <small>(Quelle: Webseite Stagge&#8217;s Hotel, 2009)</small> Im September 2011 schlossen die langjährigen Betreiberinnen Kathrin Rost und Tanja Kramer den Betrieb, der im November 2011 vom örtlichen Fischhändler und Gastronom Wolfgang Teichmeier als <em>Stagge&#8217;s Wirtshaus am Markt</em> wieder eröffnet wurde.</p>
<p>Ende 2014 schloss Teichmeier die Gaststätte, im März 2015 eröffnete sie Teichmeiers Stieftochter Katy Gerbing mit neuem Konzept als Café-Bistro mit Lounge-Atmosphäre wieder. Nach 16 Monaten ging sie in Elternurlaub und übergab das Lokal an Martina Lindner, die bei Feierlichkeiten und besonderen Anlässen von Ribana Colar (Bocadillo im Allwetterbad) unterstützt wurde.</p>
<p>Nach dem Ausscheiden von Lindner führte Colar das Stagge zunächst weiter, verpachtete es dann im Frühjahr 2019 unter. Dies allerdings war von kurzer Dauer, im November 2019 schloss Stagges unter dubiosen Umständen: Der Unterpächter soll unter Zurücklassung unbezahlter Rechnungen und Gehälter gegangen sein, sogar der Strom war abgestellt worden.</p>
<p>Mitten im ersten Corona-Lockdown übernahmen dann die Worpsweder Melanie Nehring und Maik Bellmann, die mit ihrer Firma <em>Moor Event</em> seit 2017 als Event-Veranstalter u. a. für das Osterholzer Erntefest unterwegs sind, die Gaststätte und öffneten sie im Mai 2020 als <em>„Stagge &#038; Moor“</em>. </p>
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		<title>Radverkehrskonzept 2022</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jul 2022 16:40:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Osterholz-Scharmbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.teufelsmoor.eu/?p=13627</guid>

					<description><![CDATA[Das Radverkehrskonzept 2022 für Osterholz-Scharmbeck (PDF 2.2 Mb) als Teil des Verkehrsentwicklungsplanes 2022 (PDF 5.6 Mb) wurde im März 2022 vom Stadtrat einstimmig beschlossen (Beschlussprotokoll). Er wird ergänzt durch einen Maßnahmenkatalog (PDF 0.2 Mb), der konkrete Verbesserungsmaßnahmen zur kurzfristigen (in den Jahren 2023-2024), mittelfristigen oder mittel-/langfristigen Umsetzung vorsieht. Der letzte Versuch, Radverkehr in Osterholz-Scharmbeck systematisch &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/radverkehrskonzept-2022/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radverkehrskonzept 2022“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="rvk1" aria-describedby="caption-rvk1" style="width: 200px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://filedn.eu/lrluLJvEC0qSbAq32844POy/Fotos/Radwege%20OHZ/Radverkehrskonzept.png" alt="Radverkehrskonzept 2022"><figcaption id="caption-rvk1" class="wp-caption-text">Radverkehrskonzept 2022</figcaption></figure>Das Radverkehrskonzept 2022 für Osterholz-Scharmbeck (<a href="https://www.osterholz-scharmbeck.de/downloads/datei/OTAwMDA1Mjg5Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL29zdGVyaG9sei9vc3RlcmhvbHotc2NoYXJtYmVjay9tZWRpZW4vZG9rdW1lbnRlL2FubGFnZV8xXzIyMDEyNV9yYWR2ZXJrZWhyc2tvbnplcHRfc2F0enVuZy5wZGY%3D">PDF 2.2 Mb</a>) als Teil des Verkehrsentwicklungsplanes 2022 (<a href="https://www.osterholz-scharmbeck.de/downloads/datei/OTAwMDA1MjkwOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL29zdGVyaG9sei9vc3RlcmhvbHotc2NoYXJtYmVjay9tZWRpZW4vZG9rdW1lbnRlL2FubGFnZV9hXzIyMDEyNV92ZXBfc2F0enVuZy5wZGY%3D">PDF 5.6 Mb</a>) wurde im März 2022 vom Stadtrat einstimmig beschlossen (<a href="https://osterholz-scharmbeck.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfnQRPJuG53sy3pFd3J3XacHgnILamV_B4SgcQLtChv0/Beschlusstext_173-2021_-oeffentlich-_Rat_17.03.2022.pdf#search=Radverkehrskonzept%20Radverkehrskonzeptes%20Radverkehrskonzeption">Beschlussprotokoll</a>). </p>
<p>Er wird ergänzt durch einen Maßnahmenkatalog (<a href="https://www.osterholz-scharmbeck.de/downloads/datei/OTAwMDA1Mjg4Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL29zdGVyaG9sei9vc3RlcmhvbHotc2NoYXJtYmVjay9tZWRpZW4vZG9rdW1lbnRlL2FubGFnZV8xYV92ZXBfb2h6X21hc3NuYWhtZW5fc2F0enVuZy5wZGY%3D">PDF 0.2 Mb</a>), der konkrete Verbesserungsmaßnahmen zur kurzfristigen (in den Jahren 2023-2024), mittelfristigen oder mittel-/langfristigen Umsetzung vorsieht.<br />
<span id="more-13627"></span></p>
<p>Der letzte Versuch, Radverkehr in Osterholz-Scharmbeck systematisch zu analysieren und zu verbessern, stammt aus dem Jahr 2004. Die damals identifizierten Verbesserungpotenziale sind nur in geringem Umfang realisiert worden (vgl. <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/verkehrsentwicklungsplan-2004/">Verkehrsentwicklungsplan 2004</a>).</p>
<p>Seit 2019 hat das von der Stadt beauftragte Planungsbüro <a href="https://www.pgt-hannover.de">PGT Umwelt und Verkehr GmbH</a> aus Hannover die Entwicklung des neuen Konzeptes begleitet. Start war ein gut besuchter Informationsabend im Rathaus im Oktober 2019, im Jahr 2020 folgte eine Online-Befragung der Bürgerinnen und Bürger.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>Radweg Buschhausen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Jun 2022 13:42:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach Abschluss der Bauarbeiten an der sog. Betonstraße (Heidkrug/Heilshorner Str. &#8211; L 149) inkl. Ortsdurchfahrt Buschhausen war ich sehr gespannt, wie die Bedürfnisse des Radverkehrs umgesetzt worden sind. Und um es vorweg schon mal prägnant zusammenzufassen: Ich bin mehr als enttäuscht. Mir fehlte offen gesagt die Vorstellungskraft, dass Straßenbau heutzutage noch so 70er-Jahre sein kann &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-buschhausen/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radweg Buschhausen“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Abschluss der Bauarbeiten an der sog. Betonstraße (<em>Heidkrug/Heilshorner Str.</em> &#8211; L 149) inkl. Ortsdurchfahrt Buschhausen war ich sehr gespannt, wie die Bedürfnisse des Radverkehrs umgesetzt worden sind. Und um es vorweg schon mal prägnant zusammenzufassen: Ich bin mehr als enttäuscht. Mir fehlte offen gesagt die Vorstellungskraft, dass Straßenbau heutzutage noch so 70er-Jahre sein kann und darf. Die jetzige Verkehrsführung missachtet das Sicherheitsbedürfnis von Fußgängern und Radfahrern und widerspricht geltenden Verwaltungsvorschriften zur StVO und allen einschlägigen Empfehlungen.<br />
<a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-buschhausen-teil-2/">Update vom 15.9.2022</a><br />
<span id="more-13580"></span></p>
<h2>Worum geht es?</h2>
<p>Die L 149, Hauptverbindung zwischen Osterholz-Scharmbeck und Schwanewede, ist eine  mäßig bis viel befahrene Straße. 2011-2018 wurden östlich der B74 ca. 16.000 Kfz/Tag  (davon ca. 300 Schwerverkehr) und westlich der B74 ca. 7.500 Kfz/Tag gezählt.<br />
<figure id="buschhausen1" aria-describedby="caption-buschhausen1" style="width: 500px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://filedn.eu/lrluLJvEC0qSbAq32844POy/Fotos/Radwege%20OHZ/BuschhausenRadweg.jpg" alt="Ortsdurchfahrt Buschhausen"><figcaption id="caption-buschhausen1" class="wp-caption-text">Ortsdurchfahrt Buschhausen<br />Breite des Fuß-/Radweges bei <big>&#10102;</big> 2,0 m, bei <big>&#10103;</big>-<big>&#10105;</big> 1,40-2,20 m</figcaption></figure></p>
<p>Zwischen Juli 2021 und Juni 2022 hat die NLStBV (<a href="https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/">Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr</a>) auf einem 1,3 km langen Teilstück zwischen Pumpelberg und Ortsausgang Buschhausen die alte Betondecke gegen sog. Flüsterasphalt ausgetauscht und den Geh-/Radweg rückgebaut und erneuert (geplante Baukosten 2,4 Mio. €, Projektbeschreibung <a href="https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/landesstrassen/l-149-fahrbahnerneuerung-in-der-ortsdurchfahrt-buschhausen-198996.html">hier</a>). Trotz der umfangreichen Baumaßnahme bleibt der Straßenquerschnitt wie vor 50 Jahren einseitig autozentriert aufgeteilt und Fußgängern und Radfahrern viel zu wenig Raum. Für Radfahrer ist zu allem Überfluss in beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht für den vorschriftswidrig unterdimenionierten Geh-/Radweg angeordnet. Was vor der &#8222;Modernisierung&#8220; vielleicht noch als Notbehelf zu rechtfertigen war, ist nach der 10-monatige Baumaßnahme in meinen Augen nur noch als Fehlplanung anzusehen.  </p>
<h2>Viel zu eng</h2>
<p>Maßgeblich für die Gestaltung des Verkehrsraumes sind in Deutschland</p>
<ul>
<li>die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (<a href="https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm">VwV-StVO</a>, zuletzt akt. 2021),</li>
<li>die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010 (<a href="https://www.docdroid.net/J9jhxs0/era-2010-ohne-lesezeichen-pdf">ERA 2010</a>) und</li>
<li>die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Ausgabe 2007).</li>
</ul>
<p>Sie alle enthalten Vorschriften bzw. Empfehlungen für die Mindestbreite von gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240):</p>
<table class="table table-bordered table-hover table-condensed">
<thead>
<tr>
<th title="Regelwerk"><img decoding="async" src="https://lh4.googleusercontent.com/-2xy2tILn268/UYtM64cRLBI/AAAAAAAAaz0/R5hRDEFw7io/s144/240.png" alt="Radweg" width="50 px"></th>
<th title="Innerorts">Innerorts</th>
<th title="Außerorts">Außerorts</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>VwV-StVO</td>
<td>2,50 m inkl. Sicherheitsraum<sup>(1)</sup></td>
<td>2,00 m inkl. Sicherheitsraum<sup>(1)</sup></td>
</tr>
<tr>
<td>ERA</td>
<td>≥2,50 m + 0,50 m<sup>(2)</sup></td>
<td>2,50 m + 1,75 m<sup>(2)</sup></td>
</tr>
<tr>
<td>RASt 06</td>
<td>≥2,50-3,00 m + 0,75 m<sup>(2)</sup></td>
<td> &#8211; </td>
</tr>
<tr>
<td colspan="3"><small><sup>(1)</sup>Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.<br /><sup>(2)</sup>Sicherheitstrennstreifen <small></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><figure id="buschhausen2" aria-describedby="caption-buschhausen2" style="width: 350px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://filedn.eu/lrluLJvEC0qSbAq32844POy/Fotos/Radwege%20OHZ/Radwegbreite Buschhausen.jpg" alt="Ortsdurchfahrt Buschhausen"><figcaption id="caption-buschhausen2" class="wp-caption-text">Tatsächliche Breite des Geh-/Radweges</figcaption></figure>Diese Mindestmaße gelten wohlgemerkt schon für Geh-/Radwege mit Einrichtungs-Radverkehr. Für Zweirichtungs-Radwege wie hier in Buschhausen wird ein höheres Regelmaß empfohlen (lt. ERA 3,0 m), allerdings in der VwV-StVO nicht zwingend vorgeschrieben. Wie auch immer unterschreitet der neue Fuß-/Radweg die Anforderung nicht nur auf Höhe der Bedarfsampel an der Kreuzung Kohlgarten (s. Foto), sondern mit 1,80 + 0,40 m auf gesamter Länge innerhalb der Ortsdurchfahrt Buschhausen. </p>
<h2>Vorschriftswidrige Anordnung der Benutzungspflicht</h2>
<p>Niemand anders als der Bauträger selbst, die NLStBV, hat 2013 in ihrem aus meiner Sicht vorbildlichen Leitfaden Radverkehr (<a href="http://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/84377/Leitfaden_Radverkehr.pdf">Download hier – 7.9 MB</a>) festgestellt:</p>
<blockquote><p>Radwege dürfen nur als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich zwingend erforderlich ist und die Mindestanforderungen nach VwV-StVO eingehalten sind. </p></blockquote>
<p>Diese VwV-StVO ist für Straßenverkehrsbehörden verbindlich und insbesondere zur Anordnung einer Benutzungspflicht linksseitiger Radwege unmissverständlich:</p>
<blockquote><p>
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)<br />
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
</p></blockquote>
<h2>Eindrücke aus der Praxis</h2>
<p><figure id="buschhausen3" aria-describedby="caption-buschhausen3" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://filedn.eu/lrluLJvEC0qSbAq32844POy/Fotos/Radwege%20OHZ/BuschhausenEinfahrt.JPG" alt="Radweg Buschhausen"><figcaption id="caption-buschhausen3" class="wp-caption-text">Konfliktpotenzial an Einfahrten</figcaption></figure>Nur wenige Tage nach Neueröffnung der Straße wurde ein 80-jähriger Radfahrer auf dem Geh-/Radweg der L149 von einem Autofahrer angefahren und verletzt, als Letzterer einen Parkplatz verlassen wollte (<a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68441/5238684">Polizeibericht</a>). Das nebenstehende Foto zeigt das Problem linksseitiger Radwege eindrucksvoll. Aus der Perspektive von Radfahrern ist nahezu jede Grundstücksausfahrt problematisch und auch für Autofahrer ist es selbst bei sehr vorsichtigem &#8222;Vortasten&#8220; ohne zusätzlichen Einweiser fast unmöglich, Autoverkehr und gleichzeitig aus beiden Richtungen zu erwartende Radfahrer im Auge zu haben. </p>
<p>Straßenraum ist knapp in Deutschland und die Ansprüche an ihn sind vielfältig. In diesem Spannungsfeld muss Verkehrsplanung die Nutzungsansprüche ausgewogen berücksichtigen und erfüllt nicht zuletzt auch eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Im innerstädtischen Bereich wollen wir den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern, das ist der Wunsch einer Mehrheit der Bevölkerung. Die Bereitschaft dazu stiegt auch kontinuierlich, aber dazu bedarf es auch einer &#8222;einladenden&#8220; Infrastruktur.<br />
<figure id="buschhausen4" aria-describedby="caption-buschhausen4" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://filedn.eu/lrluLJvEC0qSbAq32844POy/Fotos/Radwege%20OHZ/BuschhausenMuelltonne.JPG" alt="Radweg Buschhausen"><figcaption id="caption-buschhausen4" class="wp-caption-text">Wie würden Autofahrer reagieren, wenn diese Tonne auf die Fahrbahn gestellt worden wäre?</figcaption></figure>Auf diesem Geh-/Radweg sollen sich Bewohner des benachbarten Seniorenheimes ggf. mit Rollator, 80-Jährige Pedelec-Fahrer und Eltern mit Lastenfahrrad für ihre Kleinkinder auf dem Weg zum benachbarten Kindergarten gefahrlos begegnen können. </p>
<p>Wie ausgewogen ist es da, wenn die Fahrbahn breiter angelegt wurde als nötig, dafür aber der gemeinsame Geh- und Radweg vorschriftswidrig zu schmal? Wie ausgewogen ist es, wenn Radfahrer dann auch noch per Radwegbenutzungspflicht von der Fahrbahn vertrieben und auf den für sie gefährlichen und zudem vorschriftwidrig unterdimensionierten linksseitigen Fuß-/Radweg gezwungen werden? Was würde es wohl für einen Aufschrei geben, wenn dafür in schöner Regelmäßigkeit 1x wöchentlich die Mülltonnen auf die Fahrbahn gestellt werden müssten?</p>
<p>Einen passenden Schlusssatz habe ich in den <em>Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)</em> der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln gefunden, so geschrieben bereits 2006:</p>
<blockquote><p>
<strong>Grundsätzliche Überlegungen</strong><br />
Planung und Entwurf von Stadtstraßen müssen sich an Zielsetzungen orientieren, die sich aus der Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden ergeben und die eine ausgewogene Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche an den Straßenraum verfolgen. Dabei wird es vielfach &#8211; vor allem in Innenstädten &#8211; notwendig sein, die Menge oder zumindest die Ansprüche des motorisierten Individualverkehrs an Geschwindigkeit und Komfort zu reduzieren und den Fußgänger- und Radverkehr sowie den öffentlichen Personenverkehr zu fördern. Dadurch lassen sich viele problematische Situationen an vorhandenen Stadtstraßen verbessern und an geplanten Stadtstraßen von vornherein vermeiden.
</p></blockquote>
<p>Nachtrag:<br />
Eine ergänzende Presserecherche zeigt, dass das Problem des zu schmalen Geh- und Radweges lange Zeit bekannt war. Im Februar 2020 äußerte sich Bürgermeister Rohde in Bezug auf eine umfassende Sanierung des Rad- und Fußwegs zurückhaltend. Zwar sei der Radweg „in einigen Bereichen wirklich nicht gut“, insgesamt aber könne die Sanierung nur im bestehenden Umfang erfolgen. „Das bedeutet, wir werden nicht breiter, da dort der Platz fehlt.“ Ansonsten müsse die Stadt Grundstücke erwerben. Und dazu sei im Haushalt kein Geld vorhanden. Da die Instandsetzung entlang der L 149 innerhalb der Ortsdurchfahrt stattfinde, müsse die Stadt nur 50 Prozent der Kosten tragen, erläutert Rohde. <small>(Quelle: Osterholzer Kreisblatt 29.02.2020)</small><br />
Im März und nochmals im Mai 2020 hatte die SPD &#8222;Nacharbeiten an der Planung&#8220; u. a. bzgl. Mängeln an der Radwegplanung gefordert, die am 13. Februar 2020 im Rathaus vorgestellt worden sei. <small>(Quelle: Osterholzer Kreisblatt 12.03. und 02.05.)</small></p>
<p>Außerdem wurde vom Ingenieurbüro PGT ein Gutachten für die Verbesserung des Radverkehrs in Buschhausen erstellt. Das Büro kam zu dem Ergebnis, dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg machbar sei. &#8230; Aufgrund der verhältnismäßig geringen Frequentierung und des unauffälligen Unfallgeschehens könne auch bei nicht ausreichender Breite weiterhin die Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden. <small>(Quelle: <a href="https://osterholz-scharmbeck.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUM60ige6oaLg78hryPLSgrLgsMq2SYvcpfwiFrDc84I/Oeffentliche_Niederschrift_Bau-_und_Umweltausschuss_09.11.2020.pdf">Öffentliches Protokoll über die Sitzung Bau- und Umweltausschuss v. 9.11.2020. S. 10 f.</a>)</small></p>
<p>Interessiert, wie es weiterging? <a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-buschhausen-teil-2/">Hier klicken</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Stadtrat OHZ 2021</title>
		<link>https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/stadtrat-ohz-2021/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2021 17:57:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Osterholz-Scharmbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.teufelsmoor.eu/?p=13555</guid>

					<description><![CDATA[Am 12. September haben die Osterholz-Scharmbecker ihren neuen Stadtrat für die Legislaturperiode 2021-2026 gewählt, der sich am 2. November konstituieren wird. Mit 14 Mandaten (&#177;0 im Vgl. zu 2016) bleibt die SPD stärkste Fraktion im Rat, gefolgt von der CDU mit 8 Sitzen (-2). 6 Sitze halten die Grünen (+2), 4 die Bürgerfraktion (&#177;0), 2 &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/stadtrat-ohz-2021/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Stadtrat OHZ 2021“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="stadtrat20211" aria-describedby="caption-stadtrat20211" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/Qwvio3-6YNu8bBSKZv3rFsblMCB6ekZ0eGfpkMTfriKdCifdUV-Z-hrrQYMdQYyKbm71Kjb8fIxZ6pV-WEIi0kINsYh5AvCLqOCSXayrMyTn7Rd29l_e4N6QOOIYSPLqwpIfncjEhN4=w1920-h1080" alt="Stadtrat Osterholz-Scharmbeck 2021"><figcaption id="caption-stadtrat20211" class="wp-caption-text">Ratsmitglieder ab November 2021</figcaption></figure>Am 12. September haben die Osterholz-Scharmbecker ihren neuen Stadtrat für die Legislaturperiode 2021-2026 gewählt, der sich am 2. November konstituieren wird. </p>
<p>Mit 14 Mandaten (&plusmn;0 im Vgl. zu 2016) bleibt die SPD stärkste Fraktion im Rat, gefolgt von der CDU mit 8 Sitzen (-2). 6 Sitze halten die Grünen (+2), 4 die Bürgerfraktion (&plusmn;0), 2 DIE LINKE (-2) und die FDP (+1). Neu im Rat sind AfD und dieBasis mit jeweils 1 Sitz.</p>
<p>Die Hälfte der 38 zukünftigen Ratsfrauen und -herren sind Neulinge, die zum Teil bemerkenswert viele Wählerstimmen erringen konnten. Mit Hanke Bohlen (CDU, 669 Stimmen) und Ute Gartman (GRÜNE, 649 Stimmen) haben zwei von Ihnen jeweils mehr als 500 Stimmen erhalten.<br />
<span id="more-13555"></span></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Radweg Loger Straße</title>
		<link>https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-loger-strasse/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Aug 2021 12:07:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Eigentlich ist die Rechtslage ganz klar: Der Radweg auf der stadtauswärts linken Seite der Loger Str./Ritterhuder Str. ist für Radfahrende in dieser Fahrtrichtung tabu. Dessen ungeachtet sind Geisterfahrer hier an der Tagesordnung. Sie riskieren damit nicht nur ein Bußgeld von € 20.- (zukünftig womöglich sogar € 55.-), sondern evtl. auch die Alleinschuld im Falle eines &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radweg-loger-strasse/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radweg Loger Straße“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="Loger1" aria-describedby="caption-Loger1" style="width: 500px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/d_TDKpSzm0sLRof54yaHABP-YajDDadbTJNX3mRLWBevYOfkIzvu0DYVLn5ELEZxT9NtQ1FTmX2aa_7shLeLTTHB7FBfGFri-iLEw6H5Ne_Ouyaa5sI5HWv2nAn3Sr9yqP78Dyu4EoI=w1920-h1080" alt="Radweg Loger Straße in OHZ"><figcaption id="caption-Loger1" class="wp-caption-text">So will es die <a href='https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html'>StVO</a>: Wer mit dem Rad in Richtung Ritterhude fährt, soll die Fahrbahn benutzen.</figcaption></figure>Eigentlich ist die Rechtslage ganz klar: Der Radweg auf der stadtauswärts linken Seite der Loger Str./Ritterhuder Str. ist für Radfahrende in dieser Fahrtrichtung tabu. Dessen ungeachtet sind <strong>Geisterfahrer</strong> hier an der Tagesordnung. Sie riskieren damit nicht nur ein Bußgeld von € 20.- (zukünftig womöglich sogar € 55.-), sondern evtl. auch die Alleinschuld im Falle eines Unfalls mit Autofahrern aus Seitenstraßen oder Grundstücksausfahrten.<br />
<span id="more-13531"></span></p>
<p>Dieses regelwidrige Verhalten wird in Deutschland nach Aufhebung der Benutzungspflicht vielerorts beobachtet. Einer Untersuchung der TU Berlin zur Folge benutzen danach nur ca. 4 % der Radfahrer die Fahrbahn. Gründe dafür sind die Unkenntnis der einschlägigen Verkehrsregeln bei 85 % der Radfahrer und ein höheres Sicherheitsempfinden auf Radwegen bei 90 % der Radfahrer. <small>(Quelle: Richter T et al.: Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen; Unfallforschung der Versicherer, 2018)</small></p>
<p>Und genau so ist es hier auch: Erstens ist die bloße Entfernung des Radwege-Schildes im Oktober 2014 (siehe <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/tschuess-radwegbenutzungspflicht/">Aufhebung der Benutzungspflicht für die allermeisten Radwege in OHZ</a>) von den allermeisten regelmäßigen Nutzern des Weges gar nicht bemerkt worden. Sie wurden in keinster Weise auf die geänderte Radverkehrsführung hingewiesen und wähnen sich noch immer auf einem Radweg. Zweitens ist die aktuelle Radverkehrsführung für viele Verkehrsteilnehmer problematisch. Mit 7.300-7.700 KfZ/Tag (Stand März 2018, Quelle: Verkehrsaktionsplan OHZ) ist die <em>Loger Str./Ritterhuder Str.</em> eine mittelstark befahrene Gemeindestraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kfz. </p>
<p>Der gegenwärtige Zustand ist für Radfahrer eine Zumutung. Wie an vielen anderen Örtlichkeiten ist der Begriff <em>&#8222;Radverkehrsführung&#8220;</em> völlig unangebracht, weil eine solche gar nicht existiert. Radfahrer sind auch hier auf sich gestellt und werden (eigene wdh. Erfahrung) häufig angehupt, wenn sie das einzig Richtige tun: auf der Fahrbahn fahren. Mindestforderung wäre ein Schutzstreifen in Richtung Ritterhude auf ganzer Länge der Loger Str./Ritterhuder Straße.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Radverkehr in OHZ geht besser</title>
		<link>https://www.teufelsmoor.eu/politik/radverkehr-in-ohz-geht-besser/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 17:52:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.teufelsmoor.eu/?p=13486</guid>

					<description><![CDATA[Radverkehr braucht sichere Wege, um die Mobilität der nächsten Jahrzehnte mitzugestalten. Diesbezüglich ist bei uns in OHZ viel Luft nach oben. Stolperfallen für Radfahrende sind bei uns seit vielen Jahren bekannt, immer mal wieder benannt von Verkehrsplanern (z. B. Verkehrsentwicklungsplan 2004) und engagierten Radlern (z. B. ADFC OHZ oder hier bei teufelsmoor.eu). Manchmal bringt das &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radverkehr-in-ohz-geht-besser/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radverkehr in OHZ geht besser“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Radverkehr braucht sichere Wege, um die Mobilität der nächsten Jahrzehnte mitzugestalten. Diesbezüglich ist bei uns in OHZ viel Luft nach oben. Stolperfallen für Radfahrende sind bei uns seit vielen Jahren bekannt, immer mal wieder benannt von Verkehrsplanern (z. B. <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/verkehrsentwicklungsplan-2004/">Verkehrsentwicklungsplan 2004</a>) und engagierten Radlern (z. B. <a href="https://www.adfc-osterholz.de">ADFC OHZ</a> oder <a href="https://www.teufelsmoor.eu/Thema/rund-ums-rad/radverkehrspolitik/">hier bei teufelsmoor.eu</a>). Manchmal bringt das sogar was (<a href="https://www.teufelsmoor.eu/allgemein/lebensgefahr-in-lintel-wie-lange-noch/">Beispiel aus 2019</a>), aber die Lage bleibt durchwachsen bis trüb. Platz 288 (von 415 ausgewerteten Städten mit 20.000-50.000 Einw.) beim <a href="https://fahrradklima-test.adfc.de/ergebnisse">ADFC-Fahrradklima-Test 2020</a> sollte allen Verantwortlichen ein Dorn im Auge und großer Ansporn sein. Leider aber gibt es bis heute nicht mal eine halbwegs aktuelle Bestandsaufnahme der Probleme, ganz zu schweigen von daraus folgenden Lösungsansätzen. Andere Städte <a href="https://www.zukunft-springe.de/zukunft-springe/wikimap/">sind da weiter</a> und zeigen damit wenigstens Interesse für die alltäglichen Probleme der Radfahrer. Solange dieses Interesse von offizieller Seite bei uns fehlt, will ich gern ein wenig aushelfen:<br />
<span id="more-13486"></span></p>
<p><figure id="Radprobleme1" aria-describedby="caption-Radprobleme1" style="width: 640px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/ProblemeRadverkehr.png"><img decoding="async" loading="lazy" src="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/ProblemeRadverkehr.png" alt="" width="1460" height="1606" class="alignleft size-full wp-image-13505" /></a><figcaption id="caption-Radprobleme1" class="wp-caption-text">Stolperfallen für den Radverkehr in OHZ</figcaption></figure><br />
1 <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bahnhofstrase/radweg-mittlere-bahnhofstrasse/">Mittlere Bahnhofstraße</a><br />
2 <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/osterholz/radweg-heidkampstrasse-ohne-konzept/">Heidkampstraße</a><br />
3 <a href="https://www.teufelsmoor.eu/allgemein/lebensgefahr-in-lintel-wie-lange-noch/">Lebensgefahr in Lintel</a> (2019 behoben)<br />
4 <a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/radweg-am-knorren/">Am Knorren</a><br />
5 <a href="https://www.teufelsmoor.eu/politik/radverkehr-baustelle-buschhausen/">Baustelle Ortsdurchfahrt Buschhausen</a> (vorübergehend)</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>Radweg Am Knorren</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 17:37:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Fast alle fahren hier falsch. Seit Oktober 2014 dürfen Rad fahrende in Richtung Scharmbeck den Fußweg (!) der Straße Am Knorren nicht mehr befahren. Damals wurde die Benutzungspflicht für die allermeisten Radwege in OHZ aufgehoben, so auch hier. Das Befahren eines Gehweges im Falle einer Anzeige mit einem Verwarngeld von € 10 bis 15 (mit &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/radweg-am-knorren/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radweg Am Knorren“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="Knorren1" aria-describedby="caption-Knorren1" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/VWAHuBkyu0tfB-wk4KJEOzQGBb15by_3BsU4lLANtJlfxGVkykmo44Ynrwjqnz3NxFo-FfYNEChnjE19lW6MHe8Ji2HKaTZcUWW1L7ni5XTZfTuNsHPJrQt3vJDL1YTH5nQ6zQivNd4=w1920-h1080" alt="Radweg Am Knorren in OHZ"><figcaption id="caption-Knorren1" class="wp-caption-text">Ein vermeintlicher Radweg, der keiner ist (Richtung OHZ)</figcaption></figure>Fast alle fahren hier falsch. Seit Oktober 2014 dürfen Rad fahrende in Richtung Scharmbeck den <strong>Fußweg (!)</strong> der Straße <em>Am Knorren</em> nicht mehr befahren. Damals wurde die <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/tschuess-radwegbenutzungspflicht/">Benutzungspflicht für die allermeisten Radwege in OHZ aufgehoben</a>, so auch hier. Das Befahren eines Gehweges im Falle einer Anzeige mit einem Verwarngeld von € 10 bis 15 (mit Behinderung) belegt, im aktuell ausgesetzten neuen Bußgeldkatalog gar € 55 bis 70 (mit Behinderung). Trotzdem radeln nach meiner Beobachtung fast alle auf diesem Fußweg, und das hat gute Gründe.<br />
<span id="more-13494"></span><br />
Erstens ist die bloße Entfernung eines einzigen Radwege-Schildes im Jahr 2014 von den allermeisten regelmäßigen Nutzern des Weges gar nicht bemerkt worden. Sie wurden in keinster Weise auf die geänderte Radverkehrsführung hingewiesen und wähnen sich wohl noch immer auf einem Radweg.</p>
<p>Zweitens ist die aktuelle Radverkehrsführung für viele Verkehrsteilnehmer eigentlich unzumutbar. Mit 4.700 KfZ/Tag (Stand April 2018, Quelle: Verkehrsaktionsplan OHZ) ist <em>Am Knorren</em> eine mittelstark befahrene Gemeindestraße, die auf den 350 m vom Bahnübergang bis zum Ortseingang auch noch eine beträchtliche Steigung von 4.5 % aufweist. Für Kfz gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Selbst ein durchschnittlich trainierte Alltags-Radfahrer erreicht hier bergauf nur noch ca. 8 km/h. Diese Geschwindigkeitsdifferenz macht das Miteinander von Fahrrad und Auto auf der Fahrbahn problematisch, zumal man sich nach Schrankenöffnung oft im Pulk den Knorren hinauf bemühen muss. </p>
<p>Wer mir in diesem Punkt nicht folgen kann, möge sich bitte mal in die Rolle einer 10-Jährigen oder eines 83-Jährigen hineinversetzen und dort hinaufradeln. </p>
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		<title>Radweg Heidkampstraße ohne Konzept</title>
		<link>https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/osterholz/radweg-heidkampstrasse-ohne-konzept/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2021 13:26:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Osterholz]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Update Juni 2021: Zwischenzeitlich ist das (immer noch abrupte) Ende des Radweges knappe 100 m stadteinwärts verlagert worden. Damit ist die Sicht beim Queren der Straße besser und somit das Gefährdungspotenzial geringer. Weiterhin aber fehlen jegliche Querungshilfe und ein Schutzstreifen für die Weiterfahrt stadteinwärts. Ohne diesen bin ich allein in den letzten Wochen drei mal &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/osterholz/radweg-heidkampstrasse-ohne-konzept/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radweg Heidkampstraße ohne Konzept“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="ohnekonzept10" aria-describedby="caption-ohnekonzept10" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/3DUYjuk72SgF73dDEmWIkfeOxDgN0CtaH78k7h081DL2ZIgcbtDqdlxL9FCgPvx56fxsKaGSny4l6qWvy5PHspmZcKcQu_Yj7QWpBcpcoXZT5wMztbpi4SxDMgsIxcdKdolw4tb81TE=w2400" alt="Radweg Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-ohnekonzept10" class="wp-caption-text">Das neue Radweg-Ende ... ab auf die Straße!</figcaption></figure><strong>Update Juni 2021:</strong> Zwischenzeitlich ist das (immer noch abrupte) Ende des Radweges knappe 100 m stadteinwärts verlagert worden. Damit ist die Sicht beim Queren der Straße besser und somit das Gefährdungspotenzial geringer. Weiterhin aber fehlen jegliche Querungshilfe und ein Schutzstreifen für die Weiterfahrt stadteinwärts. Ohne diesen bin ich allein in den letzten Wochen drei mal angehupt worden, weil ich die Fahrbahn zu benutzen wagte. Radfahrer aber <strong>müssen</strong> hier auf die Fahrbahn, die Weiterfahrt auf dem Fußweg wird nach Inkrafttreten der Bußgeldnovelle voraussichtlich 55-100 € Verwarngeld nach sich ziehen.</p>
<p><figure id="ohnekonzept0" aria-describedby="caption-ohnekonzept0" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/F6jS13lmy_RNgKxPwpJ4_3P5u9CMVpcsGLNQtGj7vbt5GdxjZMb1NlxWRNFf24nPe1VFUsuhC5p5TJRLBeD2ozmbeqbOQP5QAxQ1wzd5VzY9H3JON5lXoNZCwvzaadbso8e7bbiLYfYE-6Z54zHlmEcOCqO88RY9hw_Ydgusqv8gDQ-3oJGFp1tX3yU0DGry0-clm8DqS8r_1SfB8qTzTqxgUqAFLrgyWTtAqksHT0Np-37AyD_Co-4s1K_m5UqFFd8IsDsW_1_AfASlUBVxrm6Tt1G9HEDLY0SG_LK2w4AyvvlmZUYk9j3Nm66GkXgliBZ84Y1y7N8eaofbE81Lh60FobwWBRJSyGsHG4GPXYfWvknid9tUCBVy5C9BURvHSRtGfVhk4CfjjPOq4GtRw_2tKYg3hGsIVeE1f_EgtHPs2NgTOcELravKfSld8nSpOjDLguN6sFiBc8u4mu-vTU2CytBBhbz1SLAFbT8FW7gcb5NAlHMNuz3OD1HnfyzMdC4LJ0E0aXZ2H52srjBvcqfZPEdOIQ9YGaQWflN_W2OnVA7QxaY5rRl8t7Y59kFGiMjIqqr8jZCpzXeaQAdLBTKwGRbo-jC_bMB5PzmJo4vjMJFQiuG_6tPUIw=w1460-h1606-no" alt="Radweg Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-ohnekonzept0" class="wp-caption-text">Heidkampstraße - K9</figcaption></figure><strong>Ursprüngliche Fassung vom 29.07.2017:</strong><br />
Am südöstlichen Ortseingang von Osterholz-Scharmbeck haben Radfahrer kein leichtes Spiel. Eben noch mehr oder weniger idyllisch von Tietjens Hütte am Hafenkanal entlang zu <a href="http://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/onkel-hermann/">Onkel Hermann</a> geradelt, stehen sie auf dem Radweg der Heidkampstraße (K9) ohne Vorwarnung vor einer schweren Entscheidung. Lieber eine Ordnungswidrigkeit begehen &#8230; oder Selbstmord riskieren?<br />
<span id="more-11405"></span></p>
<p>Direkt am Ortseingangsschild hört nämlich der bis dahin benutzungspflichtige linksseitige Radweg abrupt auf (s. Foto).<br />
<figure id="ohnekonzept1" aria-describedby="caption-ohnekonzept1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/IEHIvsp5oVTFMJvAj9zbEPGbqInDrIgZojcJwukT5CWPVWD_tfAxgnupAJOP1r9EFF9UNk7e7su244dVbCvD0CC-_qQ5JDBY6W3GIBwaoUNohvxK6gh5uBHc6IPP3k3DILLpEjlX1wVqgDCmDcZ8RCo2sj1-WAwjqbO_7UfK773V3avDhodecsJRkZMwpHfOK7oDVh6XLrOMvfhI6ZusEX9sgtxGvXO6ZR10luuBshvm3gWS756aKZqwPURGQXmFGv3UpY-3BlGABr8KiPxpq2K0ooB1oJfYBDw8iHE2aCGp2xxFb2PYGYfY08PMCLWvSgHUI4539O3SopquDRYM0i_m45KsQ0SF4hEk7w4mw02JYCLW5Gc11J8rNkH1CWmwJYxLHhVfnfh8cwkmMWj43j6W9H32AUV5JsI9SEcJg6Vmcg9Nvo1IsKgEsWm-cRSh2umBFE67HEtsHAkCTa2DqjQzSNp1bCZYwUddE4d3MQRiUuzyB4xTAhwTdV8GiUH7wMf2bmJYQhEZOFTCPMWymoWsB020SO5Rw1Xy2e8mXqNQSRq7mtnvYUuatFpSe5sk5dQ1ZtP-tcq7c5cb1scObrPyQEWhYO5TSmOUWn3TCa9vVaYIOHfJnFhL-48Lsij8=w2356-h1766-no?.jpg" alt="Radweg endet"><figcaption id="caption-ohnekonzept1" class="wp-caption-text">Das Ende des Radweges bis 2020</figcaption></figure>Um die Fahrt ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fortzusetzen, ist der Radler ohne jedwede Querungshilfe gezwungen, die Heidkampstraße zu kreuzen. Selbst dem Geübten fällt es schwer, eine der laut Verkehrszählung von 2011 meistbefahrenen Straßen des Stadtgebietes zu überqueren. 8.447 Kfz pro Tag waren es 2011, davon 647 Lkw <small>(Quelle: Landkreis Osterholz &#8211; Verkehrsbelastungen an Kreistraßen 2011 bis 2012)</small>, und besonders im nachmittäglichen Berufsverkehr sind ausreichende Verkehrslücken Mangelware. Zumal entgegenkommende Autos in der Kurve erst spät zu sehen sind und viele von ihnen im Angesicht des Ortsausgangsschildes bereits beschleunigen.</p>
<p>Eine solche &#8222;Verkehrsführung&#8220; (oder besser: Nicht-Führung) ist abgesehen von der wenig einladenden Signalwirkung auf auswärtige Radfahrer bei deren Erstkontakt mit Osterholz-Scharmbeck in meinen Augen schlicht vorschriftswidrig. Schreibt doch die <em>Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)</em> in der Fassung vom 22. Mai 2017 über Radwege unmissverständlich:</p>
<blockquote cite="http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz1"><p>&#8218;Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.<br />
Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.&#8216;</p></blockquote>
<p>Von einer derart &#8222;sicheren Querungsmöglichkeit&#8220; sind wir hier an der K9 doch ein Stückchen weg, würde ich sagen. Deshalb wünsche ich mir sehr, dass möglichst bald eine anderer Absatz der o.g. Verwaltungsvorschrift zum Tragen kommt: </p>
<blockquote><p>&#8218;Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen.&#8216;</p></blockquote>
<h3>Rechtliche Situation</h3>
<p>Seit Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im Oktober 2014 handelt es sich bei dem Fußweg an der Heidkampstraße um einen reinen Fußweg. Wer ihn als Radfahrer befährt, riskiert ein Bußgeld von € 15.- (mit Behinderung € 20.-). Schwerer wiegt noch, dass im Falle eines Unfalls evtl. auf Alleinschuld des Radfahrers erkannt wird, wenn der Unfallgegner (z. B. Kfz aus einer Grundstückseinfahrt) ausreichend langsam war. </p>
<h3>Alternativen für den Radweg Heidkampstraße</h3>
<p>Leider schon eine recht vertrackte Situation mit der recht vielbefahrenen und nicht sonderlich breiten K9. Eine in jeder Hinsicht optimale Lösung wird es ohne größere Investition nicht geben, fürchte ich. Trotzdem denke ich, dass es besser geht als jetzt. </p>
<ul>
<li>Die einfachste Lösung wäre vermutlich, Radfahrern mit dem Zusatzschild &#8222;Radfahrer frei&#8220; ein Benutzungsrecht für den linksseitigen Fußweg einzuräumen. Ändert strukturell leider nichts, bringt aber wenigstens Rechtssicherheit für Radfahrer, die mehrheitlich eine Querung der Straße scheuen.</li>
<li>Sichere Querungsmöglichkeit mit Bedarfsampel wie an der Stubbenkuhle (L153) in Pennigbüttel am Sankt-Willehadus-Weg. </li>
<li>Radfahrer grundsätzlich über die Hafenstraße umleiten. Diese müsste dann aber hinsichtlich des Straßenbelags für den Radverkehr noch etwas &#8222;ertüchtigt&#8220; werden. </li>
</ul>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Newsticker Corona-Impfung Landkreis Osterholz</title>
		<link>https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/newsticker-corona-impfung-landkreis-osterholz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2021 05:05:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Impfung]]></category>
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					<description><![CDATA[08.04.2021: Impfzentrum OHZ jetzt bei 13.032 Erst- (11.4 %) und 5.815 (5.1 %). Zweitimpfungen. Hinzu kommen Impfungen durch Hausärzt:innen seit dem 05.04. Zum Vergleich: Erstimpfungen Niedersachsen 13.3 %, Deutschland 13.8 % (beides inkl. HA-Impfungen). 12.03.2021: Landkreis Osterholz jetzt bei 7.550 Erst- (6.62 %) und 2.842 Zweitimpfungen. Zum Vergleich: Erstimpfungen Niedersachsen 6.7 %, Deutschland 7.2 %. &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/newsticker-corona-impfung-landkreis-osterholz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Newsticker Corona-Impfung Landkreis Osterholz“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="impfMarc1" aria-describedby="caption-impfMarc1" style="width: 200px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/vaccination-2722937_1920-2-300x200.jpg"><figcaption id="caption-impfMarc1" class="wp-caption-text"></p>
<div align='right'><small>Foto: Angelo Esslinger</small></div>
<p></figcaption></figure><br />
<strong>08.04.2021:</strong> Impfzentrum OHZ jetzt bei 13.032 Erst- (11.4 %) und 5.815 (5.1 %). Zweitimpfungen. Hinzu kommen Impfungen durch Hausärzt:innen seit dem 05.04. Zum Vergleich: Erstimpfungen Niedersachsen 13.3 %, Deutschland 13.8 % (beides inkl. HA-Impfungen).<br />
<strong>12.03.2021:</strong> Landkreis Osterholz jetzt bei 7.550 Erst- (6.62 %) und 2.842 Zweitimpfungen. Zum Vergleich: Erstimpfungen Niedersachsen 6.7 %, Deutschland 7.2 %.<br />
<strong>08.03.2021:</strong> Im Kreisgebiet wurden bislang insgesamt 6.600 Personen (5.79 %) erst- und 2.293 Personen zweitgeimpft. Vergleich Erstimpfungen: Niedersachsen 5.8 %, Deutschland 6.2 %.<br />
<strong>27.02.2021:</strong> Bis inkl. 25.02. sind 4.697 Erst- und 2.124 Zweitimpfungen erfolgt. Damit haben gut 4 % der Landkreisbewohner ihre Erstdosis bekommen.<br />
<strong>15.02.2021:</strong> Bis inkl. 12.02. sind 2.387 Erst- und 1.869 Zweitimpfungen erfolgt. Damit haben 2.09 % der Landkreisbewohner ihre Erstdosis bekommen (zum Vergleich: Niedersachsen 2.5 %, Deutschland 3.1 %).<br />
<strong>08.02.2021:</strong> Bis inkl. 05.02. sind im LK OHZ 2.244 Erst- und 1.029 Zweitimpfungen erfolgt. Am 15.02. öffnet das Impfzentrum in der Stadthalle, Termine werden zunächst an Personen vergeben, die schon auf der Warteliste der Hotline stehen.<br />
<strong>29.01.2021:</strong> Bis inkl. 27.01. sind im LK 2214 Erst- und 219 Zweitimpfungen erfolgt.<br />
<strong>28.01.2021:</strong> Der als &#8222;Beginn der Terminvergabe&#8220; propagierte heutige Donnerstag  war schlichtweg eine Katastrophe. Die Hotline hoffnungslos überlastet und <a href="https://www.impfportal-niedersachsen.de">www.impfportal-niedersachsen.de</a> zunächst Std. blockiert, nachmittags dann außerstande, einen Termin für OHZ zu vergeben. Vor dem 8.2. wird OHZ vermutlich keinen Impfstoff erhalten, <a href="https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/beim-land-ist-der-start-der-terminvergabe-missglueckt-landkreis-wartet-auf-impfstofflieferung-901005894-21000.html?rubrik=901000054">mehr Details hier</a>.<br />
<strong>23.01.2021:</strong> Der Nds. Krisenstab rechnet mit Problemen zu Beginn der Terminvergabe am Donnerstag (28.01.). Das <a href="https://www.impfportal-niedersachsen.de">www.impfportal-niedersachsen.de</a> und die ca. 300 Mitarbeiter der Hotline <a href="tel:+498009988665">Tel 0800 99 88 665</a> werden voraussichtlich überlastet sein. Aktuell reiche der Impfstoff für ca. 30.000 Termine pro Woche (für den LK OHZ rechnerisch also 430/Wo.).<br />
<strong>17.01.2021:</strong> Das Paul-Ehrlich-Insitut hat den 2. <a href="https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-10-01-21.pdf?__blob=publicationFile&#038;v=3">Sicherheitsbericht</a> für den Zeitraum bis zum 10.01. veröffentlicht: 913 unerwünschte Reaktionen (im Mittel 2,8 pro Meldung), davon 51 schwerwiegende. Melderate für Einzelfallmeldungen 0,53/1.000 Impfungen, für schwerwiegende 0,08/1.000 Impfungen.<br />
<strong>16.01.2021:</strong> Stand gestern in D/Nds 1.048.160/86.035 Impfungen, pro 100.000 Einw. sind das 1.260/1.076. Scheinbar sollen die Impfzentren in Niedersachsen wirklich erst im Februar öffnen. Anmeldungen nach derzeitigem Stand erst ab 28.1. auf <a href="https://www.impfportal-niedersachsen.de">www.impfportal-niedersachsen.de</a> oder unter <a href="tel:+498009988665">Tel 0800 99 88 665</a> möglich.<br />
<span id="more-13206"></span><br />
<strong>12.01.2021:</strong> Stand gestern in D/Nds/LK OHZ 688.782/54.168/1.054 Impfungen, pro 100.000 Einw. sind das 828/678/921. Die Impfbereitschaft im LK sei weiterhin groß, im Haus am Hang in OHZ sind alle Bewohner*innen bis auf wenige Ausnahmen und 90 von 130 Mitarbeitenden geimpft.<sup>(<a href="https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-warten-auf-den-piks-_arid,1953319.html">OK</a>)</sup></p>
<p><strong>08.01.2021:</strong> In D/Nds/LK OHZ 476.959/32.170/ca. 600 Impfungen, pro 100.000 Einw. sind das 573/402/524. Innerhalb von 5 Tagen sind 7 Pflegeheime im LK &#8222;durchgeimpft&#8220;, die Impfbereitschaft sei &#8222;hoch&#8220;. Das Paul-Ehrlich-Insitut hat den ersten <a href="https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-31-12-20.pdf?__blob=publicationFile&#038;v=5">Sicherheitsbericht</a> für den Zeitraum 27.-31.12.2020 veröffentlicht: 90 Reaktionen (im Mittel 2,7 pro Meldung), davon 6 schwerwiegende. Melderate für Einzelfallmeldungen 0,25/1.000 Impfungen, für schwerwiegende 0,046/1.000 Impfungen.<br />
<strong>06.01.2021:</strong> <strong>EU-Zulassung für den Moderna-Impfstoff</strong>. In D/Nds. 367.331/15.164 Impfungen, Niedersachsen wieder auf dem zweitletzten Platz im Ländervergleich, nachdem es gestern auf dem allerletzten war.<br />
<strong>04.01.2021:</strong> <strong>Impfbeginn im LK OHZ</strong> in 2 Pflegeheimen in Schwanewede und Osterholz-Scharmbeck. In D/Nds. 265.986/5.394 Impfungen, Niedersachsen weiterhin auf dem zweitletzten Platz im Ländervergleich.<br />
<strong>02.01.2021:</strong> bis gestern in D/Nds. 165.575/3.566 Impfungen. Niedersachsen macht leider weiterhin keine gute Figur: Im Ländervergleich mit 45 Impfungen/100.000 Einw. leider auf dem vorletzten Platz, nur noch gefolgt von Thüringen (38/100.000). Mecklenburg-Vorpommern (715) und Sachsen-Anhalt (508) sowie Hessen (340) und Berlin (303) sind da deutlich besser aufgestellt.<br />
<strong>31.12.2020:</strong> bis gestern in D/Nds. 131.626/2.705 Impfungen. Die &#8222;Niedersachsen-Strategie&#8220; (2. Dosis bewusst zurückhalten) ist in meinen Augen unnötiger Zeitverzug. Ab Tag 21 kann die Zweitimpfung priorisiert werden, solange (noch) keine EMA-Zulassung für längeres Intervall vorliegt. Verzögerung der 2. Dosis um einige Wochen ist gut akzeptabel.<br />
<strong>30.12.2020:</strong> In Niedersachsen sind 1.527 Impfungen erfolgt. Geliefert bislang 112.000 Dosen (15.000 weniger als angekündigt), Niedersachsen hält -anders als andere Bundesländer- die 2. Dosis zurück. Angekündigte 63.000 Dosen für 4.1.2021 sind storniert, sollen jetzt am 11.1. ankommen.<sup><a href="https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Niedersachsen-erhaelt-deutlich-weniger-Impfstoff-als-erhofft,corona6090.html">(NDR)</a></sup><br />
<strong>26.12.2020:</strong> Erste Impfungen in D: 40 von 59 Bewohner*innen und 10 von ca. 40 Mitarbeiter*innen in einem Pflegeheim in Halberstadt (Sachsen-Anhalt).<br />
<strong>25.12.2020:</strong> dpa-Umfrage zur Impfbereitschaft in D: 32 % so schnell wie möglich, 33 % später und 16 % gar nicht. Unentschlossen sind 19 %.<br />
<strong>25.12.2020:</strong> Vom 14.-24.12. sind in den USA <a href="https://www.nytimes.com/live/2020/12/24/world/covid--updates-coronavirus?campaign_id=154&#038;emc=edit_cb_20201224&#038;instance_id=25399&#038;nl=coronavirus-briefing&#038;regi_id=128472073&#038;segment_id=47768&#038;te=1&#038;user_id=e4750417840ba57aa46946026874c66f#us-inoculations-are-moving-more-slowly-than-expected-with-1-million-vaccinated-so-far">lt. NYT</a> 9.5 Mio. Dosen BNT162b2 ausgeliefert und 1 Mio. Dosen verimpft worden<br />
<strong>22.12.2020:</strong> Die <a href="https://www.zusammengegencorona.de/downloads/#mediafilter=corona-schutzimpfung">offiziellen Dokumente zur Corona-Impfung</a> sind online.<br />
<strong>22.12.2020:</strong> Als Impfärzte haben sich bundesweit >10.000, in Niedersachsen 2.400 (ca. 650 Klinikärzte oder Ruheständler, ca. 1.750 niedergelassene Ärzte, hauptsächlich Hausärzte) Ärztinnen und Ärzte freiwillig gemeldet.<br />
<strong>22.12.2020:</strong> Lt. Krisenstab Hannover sind die ersten 10.000 Dosen für 5.000 Pflegeheim-Bewohner in den LK Cloppenburg und Osnabrück vorgesehen, Beginn 27.12.. Für die kommende Woche erwartet Niedersachsen weitere 53.000 Dosen, dann 63.000 Dosen wöchentlich.<br />
<strong>21.12.2020:</strong> Zulassungsempfehlung durch die EMA und <em>Conditional Marketing Authorisation</em> durch die EU-Kommission für BNT162b2.<br />
<strong>20.12.2020:</strong> In GB sind seit 8.12. lt. Premier Johnson ca. 350.000 Dosen <a href="https://www.teufelsmoor.eu/medizin/bnt-162b2/">BNT162b2</a> verimpft.</p>
<h2>Impfstoff-Logistik</h2>
<p>In den ersten Wochen wird ausschließlich das BioNTech/Pfizer-Präparat zur Verfügung stehen. Dessen kleinste Verpackungseinheit ist ein 23 x 23 x 4 cm großer Karton (&#8222;Pizzakarton&#8220;) mit 195 Fläschchen. Jedes Fläschchen enthält 5 Impfdosen (bei optimalen Spritzbestecken mit wenig Totraum auch 6), ein &#8222;Pizzakarton&#8220; demnach 975 (bis max. 1.170) Dosen. Die mit Trockeneis auf -70 °C gekühlten Thermoboxen für die Lieferung enthalten 1-5 Pizzakartons, also 975-4.875 Dosen. In den Thermoboxen kann der Impfstoff max. 15 Tage gelagert werden, wenn 2-mal Trockeneis nachgefüllt wird. In Niedersachen wird die 2. Impfdosis für Tag 21 gleich zurückgelegt. Auf Basis der am 30.12. korrigierten Liefermengen vermute ich, dass das Impfzentrum Osterholz-Scharmbeck erst ab Ende Mitte Januar wöchentlich einen Pizzakarton mit 975 Dosen erhält. Damit könnten im Januar ca. 1.700 und dann monatlich ca. 2.000 Landkreis-Bewohner allein mit dem BioNTech-Präparat geimpft werden.</p>
<h2>Möglicher Zeitplan</h2>
<p>Die Zahl der im Landkreis mit &#8222;höchster Priorität&#8220; zu Impfenden schätze ich je nach Impfbereitschaft auf 3.500 bis 5.400 (s. u.). Wenn ab Mitte Januar der ModernaXT-Impfstoff hinzukommt, sollte im 1. Quartal Impfstoff für ca. 10.000 Landkreis-Bewohner vorhanden sein. Auch wenn angesichts des hohen personellen und logistischen Aufwands immer mit unkalkulierten Engpässen gerechnet werden muss, dürfte das Impfzentrum mit diesem Durchsatz zurecht kommen. Ich vermute deshalb, dass Mitte bis Ende Februar in Stufe 2 auch Menschen mit &#8222;hoher Priorität&#8220; bereits Termine erhalten werden. </p>
<h2>Details der Schätzung &#8222;Höchste Priorität&#8220;</h2>
<p>Die Anzahl priorisierter Menschen im Landkreis lässt sich noch halbwegs gut, deren Impfbereitschaft hingegen nur sehr vage abschätzen. Umfragen gehen von 47-55 % aus (weitere 15 % &#8222;vielleicht&#8220;), bei >60-Jährigen um die 65 % und in Kliniken 50 % (Pflegepersonal) bis 73 % (ärztl. Personal) aus. In der <a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/article222627214/Merkels-Liste-So-schaetzt-die-Bundesregierung-die-Impfbereitschaft-ein.html">geleakten Merkel-Tabelle</a> wird für die 3 Kategorien >80-Jährige, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Krankenhausbehandlung/Pflege jeweils eine Bereitschaft von 80 % angenommen.</p>
<h3>Über 80-Jährige (ca. 2.300 außerhalb von stat. Pflegeeinrichtungen)</h3>
<p>Bei Extrapolation der STIKO-Zahlen (DESTATIS) wäre im Landkreis mit 7.435 zu rechnen, den NLGA-Statistiken zur Folge sind es 5.523. Ich schätze, dass 800-1.000 von ihnen in stationären Einrichtungen leben (s. nächster Punkt). Bei den verbleibenden 4.623 Personen schätze ich die Impfbereitschaft hoch ein, nehmen wir mal optimistische 80 %, davon 50 % baldmöglichst und 30 % &#8222;wenn erste Erfahrungen vorliegen&#8220;. Dann blieben 2.311 für das 1. Quartal 2021.</p>
<h3>Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind (ca. 1.850)</h3>
<p>In den 29 vollstationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises Osterholz gibt es etwa 1.440 Plätze. Lt. Landkreis-Dezernentin Schumacher leben darin derzeit ca. 1.300 Menschen, &#8222;hinzu kommen fast noch einmal so viele Beschäftigte&#8220; <sup><a href="https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-mobile-impfteams-sind-einsatzbereit-_arid,1949925.html">(OK)</a></sup>. Bei ca. 100 Bewohnern und 50 Mitarbeitern dürfte eine SARS-CoV-2-Infektion bereits nachgewiesen sein, bleiben etwa 1.200 Bewohner und 1.100 Mitarbeiter. Bei sehr optimistisch geschätzter Impfbereitschaft von 90 % (Bewohner) bzw. 70 % (Mitarbeiter) müsste mit 1.080 bzw. 770 Impfwilligen gerechnet werden.</p>
<h3>Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten (ca. 638)</h3>
<p>Ca. 1.652 Pflegekräfte insgesamt (extrapoliert von den STIKO-Zahlen), geschätzt ca. 800 Pflegekräfte stationär, blieben ca. 850 ambulante Pfleger*innen. Bei wiederum optimistisch geschätzten Impfbereitschaft von 75 % ergäben sich 638 Impfwillige.</p>
<h3>Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten (ca. 544)</h3>
<p>Bei Extrapolation der STIKO-Zahlen 1.377 Personen im Landkreis zuzüglich Impfzentren und SAPV. Mir kommt die Zahl relativ hoch vor, ich hätte mit ca. 160 (Kreiskrankenhaus) + 130 (KH Lilienthal) + 120 (Rettungsdienst) gerechnet, zusätzlich vielleicht noch 30 (SAPV soweit nicht schon anderweitig berücksichtigt) und 100 (Impfzentrum). Hinzurechnen muss man natürlich in Bremen oder anderswo Beschäftigte, die sich in OHZ impfen lassen wollen (100?). Die Impfbereitschaft wird m. E. ziemlich hoch liegen, ich schätze mal 85 %. Das wären dann ca. 544.</p>
<h3>Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin) (ca. 100)</h3>
<p>Dürften im LK höchstens 50 sein und vll. nochmal 50, die in Bremen oder anderswo arbeiten. Hier evtl. auch Kreißsaal (?), das wären dann nochmals 50. Impfbereitschaft wohl auch um 85 %.</p>
<h2>Bremen</h2>
<p>Ein Seitenblick auf Bremen: Dort ist innerhalb der Gruppe mit höchster Priorität eine Sub-Priorisierung vorgenommen worde. Zuerst ca. 8.200 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären Pflegeeinrichtungen, dann die circa 4.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagespflege und Pflegediensten. Erst danach die ca. 10.000 über 85-Jährigen, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben. Dann folgen ca. 5.000 Krankenhausmitarbeiter von Covid-19-Stationen, danach die über 80-Jährigen. <sup><a href="https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/corona-impfungen-gruppen-bremen-102.html">(buten&#038;binnen)</a></sup></p>
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		<title>Corona-Wasserstand Landkreis Osterholz 23.01.2021</title>
		<link>https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/corona-wasserstand-landkreis-osterholz-23-01-2021/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Jan 2021 15:42:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
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					<description><![CDATA[Bisherige Corona-Infektionen 1.553 (+14), 8 neue Meldungen für den gestrigen Freitag und +7 für den 21.1., -1 für den 20.01.. Nach erforderlicher Korrektur sind 7-Tage-Mittel (9,7) und Inzidenzwert (59,7) unverändert. Beim Vergleich der aktuellen Inzidenzwerte rutschen wir in Niedersachsen vom 13. auf den 16. Platz. Mit Covid-19 verstorben sind bislang 38 (&#177;0) Landkreis-Bewohner.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="cor1" aria-describedby="caption-cor1" style="width: 800px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/ZahlenLKOHZ.png" alt="Corona-Zahlen Landkreis Osterholz"><figcaption id="caption-cor1" class="wp-caption-text">Neuinfektionen im Landkreis Osterholz (Quelle: <a href='https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/'>NLGA</a>)</figcaption></figure><br />
Bisherige Corona-Infektionen 1.553 (+14), 8 neue Meldungen für den gestrigen Freitag und +7 für den 21.1., -1 für den 20.01.. Nach erforderlicher Korrektur sind 7-Tage-Mittel (9,7) und Inzidenzwert (59,7) unverändert. Beim Vergleich der aktuellen Inzidenzwerte rutschen wir in Niedersachsen vom 13. auf den 16. Platz.<br />
</br><br />
Mit Covid-19 verstorben sind bislang 38 (&plusmn;0) Landkreis-Bewohner.</p>
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		<title>Corona-Impfung im Landkreis Osterholz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Dec 2020 13:00:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
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		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Covid-19]]></category>
		<category><![CDATA[Impfung]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit meinem ersten Artikel zur Impfkampagne am 9.12. hat sich Einiges getan, es gibt Neuigkeiten: Impfstoffe und Zeitplan Die zwischenzeitlich publizierten Daten der Zulassungsstudien für BNT 162b2 von Pfizer/BioNTech und mRNA-1273 von ModernaXT (Einzelheiten hier und dort) sind vielversprechend. Die für Deutschland zuständige EMA wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Weihnachten (BioNTech) bzw. Anfang &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/corona-impfung-im-landkreis-osterholz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Corona-Impfung im Landkreis Osterholz“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit <a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/coronawegimpfen-in-ohz/">meinem ersten Artikel zur Impfkampagne</a> am 9.12. hat sich Einiges getan, es gibt Neuigkeiten:</p>
<h4>Impfstoffe und Zeitplan</h4>
<p><figure id="impfMarc1" aria-describedby="caption-impfMarc1" style="width: 150px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/pexels-nataliya-vaitkevich-5863365-510x765.jpg" alt="Covid-Impfung"/><figcaption id="caption-impfMarc1" class="wp-caption-text"></p>
<div align='right'><small>Foto: Nataliya Vaitkevich (via Pexels)</small></div>
<p></figcaption></figure>Die zwischenzeitlich publizierten Daten der Zulassungsstudien für BNT 162b2 von Pfizer/BioNTech und mRNA-1273 von ModernaXT (Einzelheiten <a href="https://www.teufelsmoor.eu/medizin/bnt-162b2/">hier</a> und <a href="https://www.teufelsmoor.eu/medizin/moderna-covid-19-vaccine-mrna-1273/">dort</a>) sind vielversprechend. Die für Deutschland zuständige <a href="https://www.ema.europa.eu/en">EMA</a> wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Weihnachten (BioNTech) bzw. Anfang Januar 2021 (Moderna) die jeweilige <em>Conditional marketing authorisation</em> erteilen. </p>
<p>Vermutlich wird am 27.12. bundesweit mit den Impfungen begonnen, zunächst mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer, ab Mitte Januar auch mit dem von ModernaXT. Bei beiden sind zwei Impfungen im Abstand von 21 bzw. 28 Tagen erforderlich.</p>
<h4>Impfzentrum Landkreis Osterholz</h4>
<p><figure id="impfen1" aria-describedby="caption-impfen1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/UiSv-8UJgaq14PSj2V01QKW57KfHAoOKTkbJjwlkP6TumNW2fdEKl1qFUTW51vZFOnFxZ0GxlTYBxGyuwiKKu09mpWF3LQsnxcAjF5mM2x-t9zEPC9EBDo-udSqBJFIR-8V4EXC-m1k=w1920-h1080" alt="Stadthalle Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-impfen1" class="wp-caption-text">Stadthalle Osterholz-Scharmbeck: Impfzentrum für den Landkreis Osterholz</figcaption></figure>Die Stadthalle in Osterholz-Scharmbeck ist für bis zu vier Impfstrecken vorbereitet. Jede Impfstrecke besteht aus einem Raum für das Arztgespräch und vier Räumen für die Impfung. Geplant sind vorerst 12 Impfungen pro Stunde je Impfstrecke. Anfangs könnten so maximal 384 Impflinge täglich versorgt werden, ab Tag 21 wegen der Wiederholungsimpfung nur noch 192. Für die Impfung von nicht gehfähigen Menschen und in Pflegeeinrichtungen sind zusätzliche mobile Teams geplant.</p>
<h4>Impf-Priorität</h4>
<p><strike>Der Entwurf der STIKO-Impfempfehlung vom 7.12.2020 ist noch im Abstimmungsprozess.</strike><br />
<strong>Update 17.12.2020:</strong> Die <a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile">STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung</a> mit einer detaillierten Darstellung der 6 Impfindikationsgruppen und entsprechender Priorisierung ist heute online.<br />
<strong>Update 18.12.2020:</strong> Am 18.12. wurde die Impfreihenfolge per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der STIKO aufbaut und rückwirkend ab 15.12.2020 in Kraft treten soll. Sie lautet jetzt:</p>
<h5>Höchste Priorität</h5>
<ul>
<li>Über 80-Jährige</li>
<li>Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,</li>
<li>Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten</li>
<li>Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten</li>
<li>Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und  Transplantationsmedizin.</li>
</ul>
<h5>Hohe Priorität</h5>
<ul>
<li>Über 70-Jährige</li>
<li>Personen mit  Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation</li>
<li>Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte</li>
<li>Kontaktpersonen von Schwangeren</li>
<li>Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,</li>
<li>Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren</li>
<li>Polizei- und Ordnungskräfte, die  im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.</li>
<li>Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur<br />
Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind </li>
</ul>
<h5>Erhöhte Priorität</h5>
<ul>
<li>Über 60-Jährige</li>
<li>Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma</li>
<li>Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten</li>
<li>Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz</li>
<li>Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation</li>
<li>Erzieher und Lehrer</li>
<li>Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen </li>
</ul>
<h4>Anmeldung und Terminvereinbarungen</h4>
<p>Das Land Niedersachsen hat den CRM-Dienstleister <a href="http://www.majorel.com">Majorel</a> mit der Logistik hinsichtlich des zentralen Terminmanagements beauftragt. Seit dem 17.12.2020 ist eine </p>
<p><div style="text-align:center; font-weight: 600;">Telefon-Hotline Rufnummer <a href="tel: 498009988665">0800 9988665</a></div>
</p>
<p>eingerichtet, die montags bis samstags 8-20 Uhr (Heiligabend 8-12 Uhr, an Feiertagen geschlossen) zur Verfügung steht.</p>
<p>Impftermine können erst vereinbart werden, wenn feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Die Terminvergabe erfolgt dann über Hotline und zu einem späteren Zeitpunkt auch über die zugehörige Online-Plattform. Dabei werden zunächst die persönlichen Daten erhoben. Anhand einer strukturierten Abfrage von Alter, möglichen Vorerkrankungen und Beruf soll dann eine Selbsteinschätzung der Impfberechtigung erfolgen. Je nachdem, ob man zu einer der lt. STIKO vorrangigen Personengruppen gehört, wird im nächsten Schritt ein Termin im Impfzentrum der Wahl vereinbart oder eine erneute spätere Anmeldung empfohlen.</p>
<p>Bei der Terminvergabe wird auch der Termin für die Folgeimpfung bereits festgelegt. Man erhält dann per E-Mail oder Post eine schriftliche Terminbestätigung inklusive QR-Code, diese muss beim Impftermin zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden. Er dient dort der Identifikation und als digitaler Laufzettel.</p>
<p>Kurz vor dem Impftermin erfolgt noch eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Post mit alle wichtigen Informationen zum Impfzentrum. Die Online-Plattform verwaltet auch die Lagerbestände an Covid-19-Impfstoff in den einzelnen Impfzentren und löst bei Bedarf eine Nachlieferung aus.</p>
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		<title>#CoronaWegImpfen in OHZ</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Dec 2020 16:05:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[Corona einfach weg impfen &#8230; ganz so einfach wird&#8217;s nicht werden. Mittlerweile aber ist klar, dass die Impfung in sehr kurzer Zeit beginnen und einen ganz großen Schritt nach vorn im Umgang mit der Pandemie bringen wird. Eines mal vorweg Ich will hier in keiner Form Werbung für die Impfung machen. Im Gegenteil: Meiner Meinung &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/coronawegimpfen-in-ohz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„#CoronaWegImpfen in OHZ“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Corona einfach weg impfen &#8230; ganz so einfach wird&#8217;s nicht werden. Mittlerweile aber ist klar, dass die Impfung in sehr kurzer Zeit beginnen und einen ganz großen Schritt nach vorn im Umgang mit der Pandemie bringen wird.</p>
<h3>Eines mal vorweg</h3>
<p><figure id="impf0" aria-describedby="caption-impf0" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/4eOs8E8ZY2p8ejo9FxosKS6F-SYNU-c_0z9SIAJF75q-cYfLFWBLrrTbemuQGyopwTYSEjB-76__sj4qvpNRY1saa0am_OyDRJlys4j27Z6TKKynz93LiHup6nM9ONi0jat-V8CqfPQ=w1920-h1080" alt=""><figcaption id="caption-impf0" class="wp-caption-text">Kumulative Inzidenz von Covid-19 nach 1. Dosis von Placebo (rot) oder BNT 162b2 (blau) im Laufe von 112 Tagen<br /><small>(Quelle: FDA Briefing Document Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine 10.12.2020)</small></figcaption></figure>Ich will hier in keiner Form Werbung für die Impfung machen. Im Gegenteil: Meiner Meinung nach soll jeder weg bleiben, der das für klüger hält. Angesichts knapper Impfstoffe wird es sowieso viele Monate dauern, bis die Impfwilligen versorgt sind. Und dann haben wir für die anderen auch wieder genug Beatmungsgeräte. Und hoffentlich auch genügend geimpftes Fachpersonal in Intensivpflege und -medizin, um Patienten mit schweren Verläufen ohne die heute unvermeidlich hohe Eigengefährdung versorgen zu können. </p>
<p>Ich will aber auch aus meiner persönlichen Freude über die derzeit bekannte Wirksamkeit zumindest von BNT 162b2 (Pfizer/BioNTech) keinen Hehl machen. Die heute bekannt gewordenen Daten aus dem <a href="https://www.fda.gov/media/144245/download">FDA Briefing Document</a> versprechen tatsächlich eine unerwartet gute Wirksamkeit gegen eine Covid-Infektion.</p>
<h3>Wie wird das laufen?</h3>
<h4>Deutschland</h4>
<p>Voraussetzung zur Impfung ist die Zulassung des Impfstoffes. Für Deutschland ist die <a href="https://www.ema.europa.eu/en">EMA</a> zuständig. Bislang (Stand 7.12.) ist dort für zwei Impfstoffe eine <em>Conditional marketing authorisation</em> beantragt, mit einer Entscheidung wird noch im Dezember 2020 gerechnet. </p>
<ul>
<li>mRNA-1273 von Moderna Biotec (pro Dosis ca. $ 37.-)</li>
<li>BNT 162b2 von Pfizer und BioNTech (pro Dosis ca. $ 20.-)</li>
</ul>
<p>Von beiden Impfstoffen zusammen wird Deutschland im 1. Quartal 2021 voraussichtlich 7 Mio. Dosen erhalten, was eine Impfung von 3.5 Mio Bundesbürgern erlauben würde. Eine Priorisierung wird also zwingend erforderlich sein, grundlegende ethische Überlegungen dazu haben STIKO, Deutscher Ethikrat und Leopoldina am 09.11.2020 in einem <a href="https://www.ethikrat.org/publikationen/publikationsdetail/?tx_wwt3shop_detail%5Bproduct%5D=145&#038;tx_wwt3shop_detail%5Baction%5D=index&#038;tx_wwt3shop_detail%5Bcontroller%5D=Products&#038;cHash=a801e59f640bf1df9e9bc3ec1316df44">gemeinsamen Positionspapier</a> veröffentlicht.</p>
<p>Auf diesen Überlegungen basiert der erste Entwurf einer Impfempfehlung der <em>STIKO</em> vom 7.12.2020: Sie definiert sechs Prioritäten von &#8222;sehr hoch&#8220; bis &#8222;niedrig&#8220;. Höchste Priorität haben demnach Bewohner von Senioren- und Alten­pfle­ge­heimen, ≥80-Jährige, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtun­gen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, Pflegepersonal in der am­bu­lanten und stationären Altenpflege und andere Tä­­tige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kon­takt zu den Bewohnern. Das <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de">BMG</a> rechnet in dieser Gruppe mit 8.6 Mio Bundesbürgern.</p>
<h4>Landkreis Osterholz</h4>
<p><figure id="impfen1" aria-describedby="caption-impfen1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/UiSv-8UJgaq14PSj2V01QKW57KfHAoOKTkbJjwlkP6TumNW2fdEKl1qFUTW51vZFOnFxZ0GxlTYBxGyuwiKKu09mpWF3LQsnxcAjF5mM2x-t9zEPC9EBDo-udSqBJFIR-8V4EXC-m1k=w1920-h1080" alt="Stadthalle Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-impfen1" class="wp-caption-text">Stadthalle Osterholz-Scharmbeck: Impfzentrum für den Landkreis Osterholz</figcaption></figure>Der Landkreis Osterholz wird in der Stadthalle in Osterholz-Scharmbeck eines der voraussichtlich 50 niedersächsischen Impfzentren betreiben, die in Niedersachsen bis zum 15. Dezember einsatzbereit sein sollen. Das Impfzentrum soll anfangs aus zwei Impfzügen und zwei mobilen Teams bestehen. Ein Impfzug besteht aus einem Arzt sowie Personal, das die Impfung durchführt und dokumentiert. Mobile Teams sind ähnlich strukturiert. </p>
<p>Wenn ich die Bundes-Zahlen herunterrechne, dürften etwa 11.800 Landkreis-Bewohner zur Gruppe mit &#8222;sehr hoher Priorität&#8220; gehören, die Impfstoff-Zuteilung im 1. Quartal 2021 würde für voraussichtlich 4.800 von ihnen reichen. Bei ca. 63 Werktagen im Quartal müssten dann täglich 152 Menschen geimpft werden, 22 davon in den Pflegeeinrichtungen. Vielleicht auch 30, wenn Pflegepersonal und andere dort Beschäftigte mit Bewohnerkontakt praktischerweise von den ambulanten Teams gleich mitgeimpft werden. <strong>Korrektur: </strong>In den ersten drei Wochen halbieren sich diese Zahlen, weil die Zweitimpfung ja erst an Tag 21 hinzukommt. Krankenhäuser können ihr jeweils berechtigtes Personal ggf. in Eigenregie impfen, in der 1. Prioritätskategorie wäre das Personal von Notaufnahmen, Covid-19-Stationen und onkologischen Abteilungen.</p>
<p>Unklar ist noch, wie die Impfung von >80-Jährigen organisiert wird, die nicht in einer Altenpflegeeinrichtung leben und nicht mobil sind. Diese Gruppe könnte Schätzungen zur Folge 1.000 bis 1.500 Personen umfassen, die etwa zur Hälfte von ambulanten Pflegediensten und zur anderen Hälfte privat gepflegt werden.</p>
<p>Die Impf-Prozedur (administrative Aufnahme, Aufklärungsgespräch, Impfung und anschließende Überwachung) soll voraussichtlich 45-60 Minuten in Anspruch nehmen. In Niedersachsen wird (Stand Nov. 2020) mit 20 Impfungen pro Stunde bei 4 Impfplätzen gerechnet.</p>
<p>Das Terminmanagement soll in Niedersachsen für alle Impfzentren zentral erfolgen und eine Online-Buchung ebenso vorsehen wie telefonische Terminvergabe. </p>
<p>Ein paar Zahlen noch zum Schluss: Lt. NLGA sind im Landkreis ca. 5.540 Personen im Alter von ≥80 Jahren gemeldet. In den 29 vollstationären Pflegeeinrichtungen sind etwa 1.440 Plätze vorhanden. Letzten Umfragen zur Folge wollen etwa 70 % der Bundesbürger sicher oder wahrscheinlich vom Angebot der kostenlosen Impfung Gebrauch machen.</p>
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		<title>Corona-Wasserstand im LK Osterholz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2020 16:24:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
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					<description><![CDATA[Es geht leider immer noch aufwärts&#8230; Hier die aktuellen Daten des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA, Stand 5.11.2020 09:00 Uhr), die für die Berechnung der Inzidenzrate und sich daraus evtl. ergebende Konsequenzen verbindlich sind. Konkret führt die heutige Inzidenzrate von 107,1 dazu, dass Schulen mit aktuellem Infektionsgeschehen ab morgen für 14 Tage in das Szenario B (verkleinerte &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/unserohz/corona-wasserstand-im-lk-osterholz/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Corona-Wasserstand im LK Osterholz“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure style="width: 800px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://photos.app.goo.gl/4SerG2d8EiDA7Jw18" rel="noopener noreferrer" target="_blank"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/5gu3TulHWDytV8-fsf5Os1swmb_6R8A0W8QEF-nAuOvHMxV13w032IGNhVpQekl9pAP8G2IrdDzjkTglwI0OsgyRaa1tQzAcoIl38-1-C5UwSJ3c0d5e6n3fAKvg7DUAg9w6KbvjaRQ=w1920-h1080" alt="Corona-Neuinfektionen Landkreis Osterholz"></a><figcaption class="wp-caption-text">Neuinfektionen und Inzidenzwert</figcaption></figure>Es geht leider immer noch aufwärts&#8230; Hier die aktuellen Daten des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA, Stand 5.11.2020 09:00 Uhr), die für die Berechnung der Inzidenzrate und sich daraus evtl. ergebende Konsequenzen verbindlich sind. </p>
<p>Konkret führt die heutige Inzidenzrate von 107,1 dazu, dass Schulen mit aktuellem Infektionsgeschehen ab morgen für 14 Tage in das Szenario B (verkleinerte Kohorten mit Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling) wechseln. Betroffen sind derzeit die Waldschule Schwanewede und die IGS Osterholz-Scharmbeck.</p>
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		<title>Lebensgefahr in Lintel &#8211; wie lange noch?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Oct 2019 16:13:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dies & Das]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Update 22.10.2019: Das nenne ich prompte Reaktion, ich bin beeindruckt! Noch keinen Monat ist es her, dass ich mich mit dem nachfolgend beschriebenen Problem an die Stadtverwaltung gewandt hatte. Die Zuständigen bei Stadt und Landkreis haben kurzerhand einen Ortstermin abgehalten und beschlossen, Variante 1 (s. u.) umzusetzen. Und was sehe ich heute auf meiner Kontrollfahrt? &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/allgemein/lebensgefahr-in-lintel-wie-lange-noch/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Lebensgefahr in Lintel &#8211; wie lange noch?“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="ritterhuder00" aria-describedby="caption-ritterhuder00" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/KPfITt-zKnby1pWUbzoG1f6JRLPxcP7OTD9UOQhg-bdTFBTT9LL-C2N0YPQwfr7buJWW8TfzryYkJ7XEJx3BE1hDUxbCtmY-_D1v8o0Z-fBFldQVb6mqEmbK78j0iP-gMzKmmBeZJfE=w1920-h1080" alt="Radweg Ritterhuder Straße"><figcaption id="caption-ritterhuder00" class="wp-caption-text">Alles neu ... macht der Oktober 2019<br />Benutzungspflicht linksseitig aufgehoben, Fußweg re. freigegeben</figcaption></figure><strong>Update 22.10.2019:</strong> Das nenne ich prompte Reaktion, ich bin beeindruckt! Noch keinen Monat ist es her, dass ich mich mit dem nachfolgend beschriebenen Problem an die Stadtverwaltung gewandt hatte. Die Zuständigen bei Stadt und Landkreis haben kurzerhand einen Ortstermin abgehalten und beschlossen, Variante 1 (s. u.) umzusetzen. Und was sehe ich heute auf meiner Kontrollfahrt? Alles bereits in die Tat umgesetzt, an dieser Stelle besten Dank an Fr. Preißner und Hr. Schleucher von der Stadt sowie Hr. Herrmann vom Landkreis!</p>
<p>Jetzt gilt also:</p>
<ol>
<li>Die Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs ist aufgehoben. Dieser darf somit in Richtung Scharmbeckstotel (bis zur Bedarfsampel) nicht mehr befahren werden.</li>
<li>Radfahrer sollen jetzt vom Kreisel bis zur Ampel auf der Fahrbahn radeln, dürfen aber auch den freigegebenen rechtsseitigen Fußweg (s. Foto) benutzen. Dort haben sie (wie immer auf derartigen Wegen) auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, Fußgänger haben absoluten Vorrang.</li>
<li>Ab der Bedarfsampel direkt hinter der ARAL besteht wieder Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs. Hier ist also an der Ampel die Fahrbahn zu kreuzen.</li>
</ol>
<h2>Und so war die Situation vorher (Originalartikel vom 24.9.2019)</h2>
<p><figure id="ritterhuder02" aria-describedby="caption-ritterhuder02" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/vep7RStfgTsoWbUUnT7N--gy4j_EjoiCc7GwUzbG-imY_83M8DwkH-URUKonC-EVQs51Ty0UYKeLBLl5uMQ6y8MU8n0pRNoFb7mlALR6XOHHElORbJ_-i8_QSWUCQKxMazlpRfdUicVqlsBGu047Y9uVJNbpo-eDsROODDvzgIDfLahdkBypD6RozzynW_zqOwLd1EeaUNRkkxw72xuFyWKESwCEnrpP_4yMbLUsGUSKtF7Xd6u7AUXSespjibvkzqF-A5bg3UA-3HhEPq2D8Y9rp4eyHPRIg3hV0yoPovPrHaygsWIczTeQK8GOePeN7Lvps0acA90L7gDY4f7kzXnDODFn7r9BLPNQTn_0pP98wmfdypWE3ea4520-Bx7zoikov3WDP846u-cX2sp0sAyyV5_XR67LtfNWEaeNWkIrN7FcvqqiWe0BDq_ra0PvT6xPGH8ITTO5vN3p2cnbpxngLH2fDl4BuLGEvg7OQ7OQ1AS2oGRgRk96ezi0aIFoRAfKX5Q5S12SSqOM-MvI5TGHXOgL60nnC7BLj7aChPd_F9VXrYyTC-gcNT-XGTjUhuSTmhy4dU0FZLcoclp5JQxlNRsX6N-MsMwYRti7-EUKzINwtRgLYsKIwJFMI0xIojlzTnaGP3G_wHmTil4Z71SQ1io1omVAwRKnaJb3nb0dPRHmtdH7CHp7=w2114-h1586-no?.jpg" alt="Radweg Ritterhuder Straße"><figcaption id="caption-ritterhuder02" class="wp-caption-text">Radweg vor der ARAL in Lintel</figcaption></figure>Vor zwei Wochen ist gleich in Serie passiert, was ich seit vielen Jahren befürchtet habe. Am 10. September sind vor der ARAL-Tankstelle unabhängig voneinander gleich zwei 80-Jährige auf Pedelecs von Autofahrern beim Verlassen des Tankstellengeländes übersehen, angefahren und leicht verletzt worden. <small>(Quelle: <a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68441/4372512">Presseportal Polizei VER/OHZ 11.9.2019</a>)</small>  </p>
<p>Für den Radverkehr besteht dort in meinen Augen dringender Handlungsbedarf. Der ab Linteler Kreisel benutzungspflichtige Radweg in Richtung Scharmbeckstotel ist 2014 bei der <a href="http://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/tschuess-radwegbenutzungspflicht/">Aufhebung der Benutzungspflicht</a> fast aller Radwege in Osterholz-Scharmbeck übrig geblieben. Ich habe das <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/radweg-ritterhuder-str/">schon damals sehr bedauert</a>, weil die Tankstellenausfahrt für Radfahrer „entgegen der Fahrtrichtung“ ein hohes Unfallrisiko darstellt. Auch der <a href="http://www.adfc-osterholz.de/">ADFC Osterholz</a> hat im Sommer 2019 hiesige Parteien und Stadtverwaltung bei Ortsterminen genau auf diesen Gefahrenpunkt hingewiesen. Das Teilstück der Ritterhuder Straße (hier K5) ist mit 13.850 Kfz / 24 Std. (davon 178 Lkw) eine vielbefahrenen Straßen <small>(Quelle: Entwurf Lärmaktionsplan der Stadt Osterholz-Scharmbeck, Stand 4.2018)</small>, im städtischen Verkehrsentwicklungsplan eine der Rad-Hauptrouten und außerdem Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen.<br />
<span id="more-12264"></span></p>
<h2>Ein ganzes Füllhorn an Problemen</h2>
<p>In der jetzigen Form ist der Radweg in Richtung Scharmbeckstotel in vielerlei Hinsicht problematisch: </p>
<h3>Schlechter Anfang</h3>
<p><figure id="ritterhuder05" aria-describedby="caption-ritterhuder05" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/KXyxqbwwWXCDFihivzWML6IRanUhGIN9KHE3rhRcy01OIuST7DMkiPb1tuORpqdOlvdpzZpP4otev3qJTs0zeqXIHohCo18Ed1XhMMd6SYALwVO21HuVK4szlkzLyViTpY_nMvGbspxKchiPJL5Ts0USysUhu_ZsAuH6ky25E_XtrQyMbT4-v1fvqr7b-C6Zh3_D66GphbClujWi8DULkb6TSF-pYE6oSo5M_0KHlcQ1DfChH9-oSq1RdUjGK_qugyvq-IKVawZ89C7rpyYtFtbc6QbiN0GUSJhAqxYsmTuRBA51VNV2YvDpQmDFelVHtmsb6BUA2wEQNaZNxWlSYk7OJj-OluD4p7WFOO__aHwYMuyUSG3yJaH35ntKV-gFuQ3rXyi9onXBJ1O_ZWjhTwJcWrTfgCct5j89Itfrdj98jf9fwJ7KADDW9orstgNdqSuNJH7kn_mrXYFOXeJIe-5i_u_pLtXV8oV2LEEK1bvBy_lyOMe7e-cy_g3q7Oo3nfYB_-VXVbXDGAQGVu921NfdltYQiOYqVAUX7-tCIcn_lPKTDiXUIlfBue4yZF6J1buKv7gRYgwBmDL7w0q4Zex8PXL9NaaulUk5LS5VQOjbNb01elOvqtrCI7f9rWTuoPN5niSv7J5eBQW0vaysNwjPs049QxtlrTEnRCo-QAtm1Ka6hVySD_61=w1548-h1571-no?.jpg" alt="Radweg Ritterhuder Strasse"><figcaption id="caption-ritterhuder05" class="wp-caption-text">Jetziger Zustand des Radweges</figcaption></figure>Die Beschilderung am Kreisel ist absolut indiskutabel. Wer als Radfahrer ordnungsgemäß auf der Fahrbahn oder dem für Radverkehr freigegebenen rechten Fußweg in Richtung Scharmbeckstotel unterwegs ist, muss vor dem Kreisel (in der Skizze unten links) seine ganze Aufmerksamkeit auf den Verkehr im Kreisel lenken. Das 40 m weiter links aufgestellte und nachts unbeleuchtete Verkehrszeichen 240 StVO, das den linksseitigen Radweg von dort an benutzungspflichtig macht, entzieht sich schon bei Tageslicht der Aufmerksamkeit. Zumal seine Position dem Anschein nach der Straße &#8222;Lintel&#8220; zuzurechnen ist. Neben der psychologischen Wirkung derart unsinniger Beschilderung auf die &#8222;Regelkonformen&#8220; ist sie auch verkehrsrechtlich problematisch. Es ist nämlich so, dass Verkehrszeichen, die ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht &#8222;mit einem raschen und beiläufigen Blick&#8220; erfassen kann, keine Wirkung entfalten (Sichtbarkeitsgrundsatz). </p>
<h3>Falsche Seite</h3>
<p>Unfallforschern ist die Gefahr von Radwegen auf der linken Straßenseite lange bekannt. Auch in meiner eigenen <a href="https://www.teufelsmoor.eu/rund-ums-rad/radverkehrspolitik/radunfaelle-statistik-2014/">Statistik polizeilich gemeldeter Unfälle mit Radfahrern im LK OHZ 2014</a> ist es die häufigste genannte Ursache. 40 % der von Pkw-Fahrern verschuldeten Unfälle ereigneten sich auf linksseitigen Radwegen. Das liegt in der Hauptsache daran, dass Autofahrer an Einmündungen nicht mit Radfahrern aus der vermeintlich falschen Richtung rechnen und diese übersehen.</p>
<h3>Ungenügend gesicherte Tankstellen-Zufahrt</h3>
<p><figure id="ritterhuder04" aria-describedby="caption-ritterhuder04" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/4_p5-xbCOzh_pjtgKP_EGybH8fwqb8XQVUXE51_A9Z8mf8qFjKGimAEMNkCPlBIi-L2n0DGTYj_2Yw-WPXTlanR02vfCWRR4adEnwj3QAHu5vY9v2nz2OBFsiIEYBsC8GiGQMkueLb0uN9i-cAU0WMwceO-kDfAlDJhKHrJUWk_SWyVQVlntcQnnZdcEy6QwW2JmBsmOxnqNb0DJ8tVRvWZSbE2qIu9E9Gd6XdKUBtIlMmwT0Pjqf5TXJ2slTPArI3ULl--wpxclQsNMQHfRFq3FYDsuA3UheRGbfqDSF2Zq9P8YZOCsuJDmNjQZGxQoz5miX40vHubug2FzZ_52lhlQkEqqbkv2ySZB99xuQnB-YmHEWRS9L6rQPOVT6NqgS1DtoBunfxok6V0MNM_71A63CDizEL2ijy37xo398WUuAEvYx8KLUmuyD5hWF1LNQB6QrlI76X9eTnY3ABFD_0QDppF_EiBJYfC-05ZKyqnwzKZdBfWolSU4HsCBkOlKqlacUAk5dw7rSthZjfBTAcVKqi_1bGPSEbMBRBvCUV6wg-un3Qq20zvZR6y5V5BhTB-UDIqRLvNGHxodm7XAIZJ1pSDBDaOIL17qSq6xB-eWlhI9VJMd-J63PGVamcnZsDFKrIKXXxLvZPK6QeNIPr6D63ixNtcyvGchWn1mcaiat2ByrWE5o3fs=w2114-h1586-no?.jpg" alt="Radweg Ritterhuder Strasse"><figcaption id="caption-ritterhuder04" class="wp-caption-text">Perspektive ausfahrender Pkw-Fahrer</figcaption></figure>An der verkehrsreichen Tankstellenausfahrt Richtung Osten besteht keine ausreichende Sicht zwischen Kfz-Verkehr und von rechts kommenden Radfahrern. Von den möglichen Optionen, Autofahrer auf diese Gefahr hinzuweisen, ist lediglich die vorgeschriebene Minimalvariante gewählt worden: Eine höhengleiche Radweg-Furt ohne Einfärbung, das Verkehrszeichen 205 StVO &#8222;Vorfahrt gewähren&#8220; mit dem Zusatzzeichen 1000-32 &#8222;Radverkehr kreuzt&#8220; und Fahrrad-Piktogramme auf dem Asphalt.</p>
<h2>Lösungswege</h2>
<p>In Fahrtrichtung OHZ stadteinwärts ist der Radweg in Ordnung. In dieser Richtung erfüllt er auch die Vorgaben der VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung 2017) zur Benutzungspflicht. Unter anderem ist er auch an der Tankstellenzufahrt ausreichend sicher und seine Linienführung ist auch für Ortsfremde erkennbar.</p>
<p>In Gegenrichtung allerdings, also stadtauswärts Richtung Scharmbeckstotel, ist er höchst problematisch. Die Breite von 2.50 m inkl. Seitenstreifen ist für eine Benutzungspflicht gerade noch grenzwertig. Mindestbreite laut ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010) wären zwar 3.00 m. Da aber die verbindlichen VwV-StVO für Zweirichtungs-Wege keine Mindestbreite nennen (lediglich ≥ 2.50 m für kombinierte Rad-/Fußwege im Allgemeinen), mag man angesichts des hier geringen Fußgängeraufkommens noch flexibel sein. Mit der ungenügend gesicherten Tankstellenzufahrt und der völlig unzureichenden Beschilderung am Anfang verfehlt er aber die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht gleich in zwei wesentlichen Punkten.  </p>
<p>Damit ergeben sich aus meiner Sicht zwei Optionen, den Radverkehr sicher in Richtung Scharmbeckstotel zu führen. Entscheidend für die Auswahl ist die Frage, ob die Benutzungspflicht auf der linken Seite aufrecht erhalten werden soll. Die Anordnung einer solchen setzt voraus, dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage insbesondere für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmenden sowie für Sacheigentum besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Außerdem müssen die in den VwV-StVO angegebenen Mindestanforderungen an den Radweg eingehalten sein. Die Anordnung der Benutzungspflicht ist als Dauerverwaltungsakt im Hinblick auf ggf. veränderte Sachverhalte regelmäßig zu überprüfen. <small>(Quelle: Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: <a href="https://www.mw.niedersachsen.de/download/83761/Leitfaden_Radverkehr_der_NLStBV.pdf">Leitfaden Radverkehr der NLStBV &#8211; (PDF 7.4 Mb)</a>)</small></p>
<h3>Alternative 1: Aufhebung der Benutzungspficht in Richtung Scharmbeckstotel</h3>
<p><figure id="ritterhuder06" aria-describedby="caption-ritterhuder06" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/YE3FzDoZKQoOoLWhcNtfPSDW9dtDeHXDZYKAH7mGCJHIvgFeprsPTsFmtfxDC4LmzOU0GQN2x2RDK3gDZ0JUT-urNh0l-e-J4iotPZm5SNLCU28jEepy7xDVgfIXPxibkuijGYaMgGLLsu6kMCVfjvEAi3uoGlwJHFOloMWavIPHUQwofUbl93kXqUg6ZZ4ImjoiMtnBzKg7VPoBAPxSIwxNrUaxg40B3U99JT-AN1-z4mBp_oePd9jB6WxU4rzWRVJI7yw-bFnv_wAbT4qmbIKBrXBrVOQLxP20yKTAT8OYnSPA-Q1GNKBpAWnTCaMAqd9ePrwk-XnKqRaauGLSn7epZheieuCKefbiLhkzcurALARKFfMBGS4OwtdNLIaU_RRWpAkrJdf0XIdAOU5IeuBFm5S5z8NytsdsGp0izTDxoWbsEVvDlhq5Fc2LKg62pZY7cpGsgB03tUtWVCsb2WAx1YmtTlKchl5ePFxsqrg4vsyox5PRhaMRphJt5r8bWSLy1gEefDEzzSoOb64HXP8ypTTBWZZbuL5eOHoK0z3nSPPSyA_FIWy40eO9GZqoYYjmYh_Y8bQKuM9w_WYhD46Enx1n_PaFGQvQRuXz57N5jLh9r4i90_wOCNMgUQfurLx0yS5IPpb41wPmHlPZxkGCH6qitPOxPNe8LdGroWJRnuHK3k4VP50b=w1548-h1571-no?.jpg" alt="Radweg Ritterhuder Strasse"><figcaption id="caption-ritterhuder06" class="wp-caption-text">Vorschlag bei Wegfall der Benutzungspflicht</figcaption></figure>Nach Aufhebung der Benutzungspflicht ist die Nutzung des linksseitigen Radwegs nicht mehr gestattet. Der wenig genutzte rechtsseitige Fußweg sollte dann Radfahrern freigegeben werden (Zusatzzeichen 1022-10 &#8222;Radfahrer frei&#8220;), genau wie an der Ritterhuder Straße vor dem Kreisel. Je nach Sicherheits- und Geschwindigkeitsbedürfnis können Radfahrer dann wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder unter Beachtung des Wegerechtes von Fußgängern auf dem Fußweg radeln. An der Bedarfsampel auf Höhe der Tankstelle müssen alle Radfahrer auf die linke Seite wechseln, weil der linksseitige Radweg ab Ortsausgang benutzungspflichtig bleiben muss. </p>
<p>Vorteile dieser Alternative sind schnelle Umsetzbarkeit, geringe Kosten und Stetigkeit. Die Regeln für Radfahrer wären vor und nach dem Kreisel identisch. Eine gesicherte Überleitung zu dem ab Ortsausgang benutzungspflichtigen Radweg existiert bereits an der Bedarfsampel, die auch angenehm schnell reagiert. Im Idealfall entfallen die Konfliktsituationen an der Tankstellenausfahrt durch linksseitigen Radverkehr völlig.</p>
<p>Dieser Idealfall kann derzeit leider nicht ohne Weiteres erwartet werden, was mich zum einzigen Nachteil dieser Lösung führt: Die große Mehrheit der Radfahrer befährt <em>vor dem Kreisel</em> weiterhin den nicht freigegebenen linksseitigen Radweg, der bis 2014 noch in beide Richtungen benutzungspflichtig war. Dieses regelwidrige Verhalten wird in Deutschland nach Aufhebung der Benutzungspflicht vielerorts beobachtet. Einer Untersuchung der TU Berlin zur Folge benutzen danach nur ca. 4 % der Radfahrer die Fahrbahn. Gründe dafür sind die Unkenntnis der einschlägigen Verkehrsregeln bei 85 % der Radfahrer und ein höheres Sicherheitsempfinden auf Radwegen bei 90 % der Radfahrer. <small>(Quelle: Richter T et al.: Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen; Unfallforschung der Versicherer, 2018)</small></li>
<p> Man muss bei dieser Variante also damit rechnen, dass auch nach Aufhebung der Benutzungspflicht ein Großteil der Radfahrer weiterhin auf der Tankstellenseite radelt und der gleichen Gefahr ausgesetzt ist wie jetzt. Wichtig wären weitere Überlegungen, wie der Verkehr vor oder spätestens am Kreisel auf die regelkonforme rechte Seite geleitet werden kann. Das würde in meinen Augen am besten mit einem Schutzstreifen auf ganzer Länge der Ritterhuder Straße gelingen.</p>
<h3>Alternative 2: Beibehaltung der Benutzungspflicht</h3>
<p><figure id="ritterhuder08" aria-describedby="caption-ritterhuder08" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/dH1-pt7Ji9Fft5mGbWTMTZfczP-XSKfekQA2stMFkwkpmZXqUT4X7GEIy54Y8Tpoua2lXAU_GeGHybWrNP4ErshexTzWkUSDWsvs0r8dgK0Zo1v92PlkyOAm7ymBT8KdAr3Nx6D4Og0ketmH_1HZtHD7cKTsUf6ftLQwxGWbOVvoeec_so5iFtn-vxMNL1bNXAUqcnWrLOcGtDIqWOAAp8Gn-Bjv45NiJpFcaA3VFfpsNuqalAQ-gXMOKaDudiqKZhHhBLtWHQwD2m7sWpYNvI8qJ3yMKlQHUlpeEGl-1oZWmdAuAisQc8fBzOdHSybqlJqGp2_qtXzHs8DfBngsRMUMF2xz9AJq0EEE5BXcyYYxNoFk7GD5Qatvehhdz1mqhNW-xEXLTpBI3EHwt3W2NLpJRuJ5g0LolvZjsrCH1XnwlgVUxsBYe7YypviVzZ29QxP0NteY98-fbYcfxrP5YyifdEHEUN9gVZk9WbBt11c_0eysNaW0CSkwkoily6Zgc9HNwP2Ps0ORs5XNPBAlg2TQuCDyJvjs6CpJ2q5wNjNvOtE0TqHHRe5WT2wXpUUO1JiU49nnACjctAGYUU8yLyQ4aOMi-wps-WrD6CfhSL43B7PRw9sLs5-r6Pm7ZbLsMGwtPUSxfMjWgZfbAoSvoTvEQs-9DuNfBZVRLckKBKBQIMZ48WhVnNev=w1548-h1571-no?.jpg" alt="Radweg Ritterhuder Strasse"><figcaption id="caption-ritterhuder08" class="wp-caption-text">Vorschlag bei Beibehaltung der Benutzungspflicht</figcaption></figure>Im gegenwärtigen Zustand ist die Nutzung des linksseitigen Radweges mit größeren Gefahren verbunden als das Radeln auf der Fahrbahn bis zur Bedarfsampel. Um die Benutzungspflicht überhaupt zu rechtfertigen, muss der Radweg in einen VwV-StVO-konformen Zustand versetzt werden. </p>
<p>Die Tankstellenauffahrten müssen entschärft werden, dafür sieht die ERA 2010 folgende Maßnahmen vor:</p>
<ul>
<li>Verkehrszeichen 206 StVO &#8222;Halt! Vorfahrt gewähren&#8220; (sog. Stopp-Schild),</li>
<li>Anhebung der Radverkehrsfurt,</li>
<li>Fahrrad-Piktogramme mit gegenläufigen Pfeilen und</li>
<li>Einfärbung der Furt,</li>
</ul>
<p>wobei die Anhebung der Furt lt. ERA das wirksamste Mittel ist und bei Zweirichtungsradwegen wie hier <em>in der Regel</em> angewandt werden sollte.</p>
<p><figure id="ritterhuder07" aria-describedby="caption-ritterhuder07" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/jtB52vaPKHtxh6j-LTcfzzHfLQ01kHpMcE-v7cWGE57HZ8vx3MzEwlHvi3qZk45jEI_3kQo7HeOJgFazLtV4EefZYH89vhCLcNx1DF4p5VjbJEL28RgwmUvp3fgqOWlnMoC5rmh3jtbab3gUA1oEDRqPNINx3OSYA4jqo2e8vlux0UZ9yKxWtCSqLQU_CxbVL5tPNdwG7UP6uujW6kaNu5hJyoUt8vH8twdNpqjiuSeAUCvnhTVOQSPbk1oCVTB7_Ia4rtFvJgIGQpXxf-NepaTKwYLmcEufWA3f6xnWxtvcZt6ECRnhKZLh7Wjb4UDoZq9GSQgL8v8b2vVRYkyeZk07eYjr7XCJ8pSnkk0e8dL1phYJEPEVPStFsXMz5mD6P1D8ComYfAenj4cuRp-QrWovnMSG8FfddozkDHyZWjfVoScoJLT5goiEo_IdeaJ5OGl8fKlEaa6-S2USU3b6HjuF7uBeE0Hh7jqHDP_jdP7UdPx4IlIDvYo0cEfcy8XUBjH0c3zFk-g-Aint6BsVcqaHiygPYvNsLqjErQ1f-ceG5SwPqnUUZUjYrKMv_kJoe-T0yG1Sxhde0T8ZU7584k-1tISzOHTCIdB7LtbapduoGo1qB2UQJs4uZIx45za3TjasyL8JWxzk7VLPKR4Zof95qaPj58FEPneCNZc41dgE4cLVuI8o67Wx=w1320-h936-no?.jpg" alt="Radweg Ritterhuder Strasse"><figcaption id="caption-ritterhuder07" class="wp-caption-text">Orientierungshilfe für den Radverkehr am Kreisel</figcaption></figure>Außerdem muss am Kreisel für eine rechtssichere und möglichst ungefährliche Führung des Radverkehrs auf den dort beginnenden Zweirichtungs-Radweg gesorgt werden. Am zweckmäßigsten wäre eine zusätzliche Kreisausfahrt nur für den Radverkehr, die entsprechend ausgeschildert auch aus dem Kreisel gut erkennbar wäre. </p>
<figure id="ritterhuder03" aria-describedby="caption-ritterhuder03" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://photos.app.goo.gl/G2REomiSEKjq2GWy7"><img decoding="async" loading="lazy" src="https://lh3.googleusercontent.com/c0cdc_83Z-2ziU4fh7yB3jcklIkCWjk-Tu4ZLnAUTiO2nwlU42Wb0Zr17swhvjrtptFu_SjX4z4jyk0rchYLUgL6JLFn3T8jsdXdb-MVChwD3vr6S2EkYeMF7ZbKUeN9PsCbahl-oT3Xn-_vBDKYCw1GK0Cjg0j-YZE34ectGpFTNoPohijcCtbQ2eErVvKF6TZDvdefN6x4FSDUKAgD7nL31b2FPPs_F71ldxxhweXwxbkwfh3652pUoc5yWW_MUniQWXWh39WzdrVX_UEyXxcj-6d8keS6iOt4mFZY6jEuA3h6sN1zOKTX3TBK-g_cLvJ8mc5sovXMsMsvVBFsQqJuhrllpxvWfF9s5LOn5p1hSOHS77f-CvmTLvVesx6FuaAFpKZSBYFmu2ZocWdNSnbR_gDZ-Xi8v4su4Hrxzhh9cNept4cd78gYK9JJgRJBdolv_fynvmC4i7jmOzSUVjUyryOW5Q6qGZ_KQ24X9Z80mQTv_d4s8kplFzFMP32mjKQYnppufNRKaz--udblLTGAOc8dRkiOx-r6EMXwkcaPcECUHMrRH7E39yAyA4A7IiheIxysVJwtgI44T6xfbaLdQTN1UPvt85UTJh_PjOROwAbuLU3CUo4_OsUHycCTfmxQ_V6DhMF7WerotHZXTkJOC8Fqntu-_bXaxmrO5WqXs2t69dUuZZQ8=w2048-h1536-no?.jpg" height="300" width="400" alt="Radweg Ritterhuder Straße in Osterholz-Scharmbeck"></a><figcaption id="caption-ritterhuder03" class="wp-caption-text">Ist-Zustand: Praktisch nicht zu erkennen:<br />Im Ausschnitt li. das Zeichen 240 StVO in weiter Ferne</figcaption></figure>
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		<title>&#8222;Osterholz-Scharmbeck&#8221; kann weg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jul 2019 16:55:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dies & Das]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Jetzt bloß keine Aufregung, die Stadt Osterholz-Scharmbeck kann natürlich nicht weg &#8230; nur ihr Name. Meine These: Statt &#8222;Osterholz-Scharmbeck&#8221; sollte sie &#8222;Osterholz&#8221; heißen. Für diesen Satz wäre ich vor 20 Jahren vermutlich geteert und gefedert worden, vielleicht auch schlimmer. Heute hingegen wissen viele überhaupt nicht mehr, was es mit dem Doppelnamen auf sich hat. Und &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/allgemein/old-fashioned-osterholz-scharmbeck/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„&#8222;Osterholz-Scharmbeck&#8221; kann weg“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="ohz1" aria-describedby="caption-ohz1" style="width: 250px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/2WWhpchmRzKCcCjyM4ai35ZGbpm-WNzG_91j2yeMOcmlhkOsS9vENPvCzdJp6pVMhgRZALHlPm21UnSMe1fcMprg5QG2KwxfWRN3KXIvgq1PWJfSnCuK5nA76EfWnaB9zxRIEj_UcRg1epT4vFahsaSrbhLqsxReO7fUXKF4ASnAp0a3977Pd2IWOWPKf4y31YAKThrikQSKJvFnx_KDaBElPnPPqy2I7fiN4Mank1wVsn1A9-S-278sXpB7pOtQbkKkUYP-ZS7aHJt3D7VnwPxyUpABlGTa_VAYVHmAQqozz679j0v3bjHPGeemoEpTSM-_IfOByVrnD5e4BCfd1V5RB_SAPaouWtqUztf62RZ_ITqMzZUgAzvHoaCytCWvRtrjOn6ynNj4oL1KLkmPE_rzZ5btmy9wt6yj54fHt4Q3Xu0Ci8tf_bHHYVuaYr702e9Gqk7gS-kUmEGjQgJPjCy8dWJC-yPzVW4Xk16Cu1xJ30VOgT5X1U-lal7h2VaTqls2K8JdkOGORIxse7mmw4UXSV37A0XBjSvcg3FkmUPLmn9l3ZEnEGNf5UyNo8JZ_8qsI3CMaWBMoSXpjCeipZ6NCba9tgwW4DRJ_2EkN1QZmlAXY5eTW8_xDe-5-7iciGuZEmj8XUvvHO2gpsj5bTXGMb3ZI2l_=w500-h368-no?.jpg" alt="Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-ohz1" class="wp-caption-text"> </figcaption></figure>Jetzt bloß keine Aufregung, die Stadt Osterholz-Scharmbeck kann natürlich nicht weg &#8230; nur ihr Name. Meine These: Statt <strong>&bdquo;Osterholz-Scharmbeck&rdquo;</strong> sollte sie <strong>&bdquo;Osterholz&rdquo;</strong> heißen. Für diesen Satz wäre ich vor 20 Jahren vermutlich geteert und gefedert worden, vielleicht auch schlimmer. Heute hingegen wissen viele überhaupt nicht mehr, was es mit dem Doppelnamen auf sich hat. Und man muss es auch gar nicht mehr wissen, der Name &bdquo;Osterholz-Scharmbeck&rdquo; war immer schon ein Notbehelf und ist mittlerweile eher kontraproduktiv.<br />
<span id="more-12212"></span></p>
<h2>Leidiger Doppelname</h2>
<p>Der Doppelname &bdquo;Osterholz-Scharmbeck&rdquo; suggeriert zwei ebenbürtige Stadtteile, was schon lange nicht mehr der Realität entspricht. Das 1927 bei der Fusion nur leichte Ungleichgewicht hat sich durch Bevölkerungszuwachs und Eingemeindungen in den letzten 90 Jahren erheblich verschoben. Die Innenstadt Osterholz-Scharmbecks ist mittlerweile fest im Stadtteil Scharmbeck verortet, dessen Einwohnerzahl auch vielfach höher ist als die des Stadtteils Osterholz. Letzterer bietet zwar attraktive Wohnlagen in Zentrumsnähe, beherbergt mit Landkreisverwaltung, Stadthalle und Amtsgericht auch einige Einrichtungen überregionaler Bedeutung, mehr aber auch nicht. </p>
<figure id="ohz4" aria-describedby="caption-ohz4" style="width: 800px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/w5n4hl-Xq_Ec06gVyBxkjttgqz2rfwMmbqmOfoPAa7towoI_FLFVK-i76vox-IRELvJdladODedeMwrTxkAIfVsbVgGYJhNHillHNbFoZu1b4miaMfdCik3cHnxWX1wZr8XahggBjugGEDIAGZgBnuMc0QyIK7IuunVMQ1J7KtEmNJ096f9caqEhvFSeCryjnMpf058UySU1LOU6pRaQgsiN3jbeiYgkrkZHOoi_K7_D9HnMGJAMNifeU_WAJHrU2APTlsPLIf5ClnSBzFmYnCOSxwuMUk1t7NsyE6tqOBvoh9Roh1SMqjl7LdM3dRIHLO2RIQRUPGMSpGczwEh9xq1WixVxW8gsW3N20RCxioTVHy2pbFFVtoiYxvKTerLRAlVMBfr4gSU7JU7EMvogLnH4E5d5I1GEdDXJTIZunRDWtqPwFultV0AN1orXjOvye-7XzPaBTI_u8whKPFyKvPpJNxOTKaw3qgLMZcGwGuBi8uyd0twDprM43WgU2s3Ku1zEHmLDLYhMePcSawZuB-EodkdQm1uIBLpdENMV_51LZL73wCSninWK70AyRObElYUl6kOSsuleJ70OxmXVW-RqbxQB-4-nJ488TslmAwVTxEiuMurttAAy6QWWUEld5WHovEi3RFzCTDQtLhkYM_ncmVzXqQ-fIjjPJLuaYOJLipUtgb0Sy5naFuAkhhoj9QLPDdG0vWB8fhN4ZzRKbUpSdA=w1726-h1220-no?.jpg" alt="Einwohner in Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-ohz4" class="wp-caption-text">Bevölkerung (hier: Wahlberechtigte 2019) in den einzelnen Stadtteilen und Ortschaften</figcaption></figure>
<p>Nun scheint es leider so, dass der von den Osterholzern mehrheitlich ungewollte und aus Berlin 1927 zwangsvollstreckte Zusammenschluss Wunden hinterlassen hat. Manch Osterholzer führte fortan jede nachteilige Veränderung im Stadtteil auf Scharmbecker Machenschaften zurück. Das Lecken dieser Wunden hat Generationen überdauert und auch heute noch liest man Äußerungen prominenter Bürger wie „Dann ist Osterholz ganz tot“ (Osterholzer Anzeiger 28.2.2019), wenn es z. B. um den möglichen Umzug von <a href="https://www.osterholz-scharmbeck.de/portal/seiten/seniorenbegegnungsstaette-900000141-21040.html">Seniorenbegegnungsstätte</a> und <a href="http://www.familienzentrum-ohz.de">Mehrgenerationenhaus</a> ins (Scharmbecker) Stadtzentrum geht. </p>
<p>Dabei ist eine solche Entwicklung für einen dezentralen Stadtteil ziemlich normal und auch in Großstädten am laufenden Band zu beobachten. Viele der sich dort abgehängt Fühlenden wären sicher froh, wenn der Marktplatz höchstens 2 km und Bahnhof, Supermarkt, Arzt oder Apotheke höchstens 1 km entfernt wären wie für fast alle in Osterholz Lebenden.</p>
<p>Ich fürchte, dass der unselige Doppelname &bdquo;Osterholz-Scharmbeck&rdquo; dieses Underdog-Syndrom unterhält. Weil er Gleichberechtigung suggeriert, wo Gleichberechtigung sachlich nicht begründet ist. Wenn es beispielsweise um den Standort sozialer Einrichtungen geht, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen sollen. Ein Mehrgenerationenhaus etwa soll sich den Förderrichtlinien des Bundes zur Folge &bdquo;&#8230; zu einem übergreifenden Dach und Ankerpunkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor Ort (&#8230;) entwickeln&rdquo;, da ist eine zentrale Lage höher zu bewerten als die Befindlichkeit einzelner Stadtteile.</p>
<p>Der Name <em>Osterholz</em> (und eben nicht <em>Scharmbeck</em>) anstelle von <em>Osterholz-Scharmbeck</em> würde dazu beitragen, dem Gefühl der Benachteiligung Nahrung zu entziehen. Abgesehen davon ist der Doppelname schlichtweg uncool. Mit Witzen über Doppelnamen will ich das lieber nicht begründen (siehe <a href="https://www.zeit.de/news/2019-02/26/steltergate-um-doppelnamen-witze-190226-99-150869">#Steltergate</a>), erinnere mich aber noch gut an unsere eigenen ersten Jahre hier. Damals habe ich &bdquo;Osterholz-Scharmbeck&rdquo; noch als leicht ungelenkes und altbacken klingendes Wortungetüm empfunden, das sich in viele Adressfelder nur widerwillig einfügen ließ. Nach 20 Jahren habe ich mich an den Namen jetzt zwar gewöhnt, fände aber &bdquo;Osterholz&rdquo; bei längerem Nachdenken viel sympathischer..</p>
<h2>Warum nicht?</h2>
<p>Eigentlich fallen mir nur zwei Gründe gegen eine Umbenennung ein. Erstens gibt in Bremen schon einen Stadtteil Osterholz. Der war übrigens bis 1921 ebenso eine eigenständige Gemeinde wie &bdquo;unser&rdquo; Osterholz. Macht aber nichts, manche Ortsnamen kommen eben häufiger vor (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Buch_(Ortsname)">Buch</a>, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Neuenfelde">Neuenfelde</a>, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Schöneberg">Schöneberg</a>, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Weißensee">Weißensee</a> &#8230;), ohne deshalb schlechter zu sein als andere. </p>
<p>Zweitens: So eine Umbennenung kostet! Ja, das befürchte ich auch. Wieviel das wäre &#8230; keine Ahnung. Hat aber die Karl-Marx-Städter auch nicht gestört, und trotz schon damals beträchtlicher Verschuldung ist die Stadt auch als &bdquo;Chemnitz&rdquo; nicht in die Insolvenz geschliddert. Will sagen: wenn man einen guten Grund hat, dann muss man dann eben durch.  </p>
<h2>Anhang</h2>
<p>Zum besseren Verständnis für Zugereiste ein kurzer historischer Abriss der Geschichte hinter dem Doppelnamen:</p>
<figure id="ohz2" aria-describedby="caption-ohz2" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="http://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898-300x272.jpg" alt="" title="OHZ1898" width="300" height="272" class="size-medium wp-image-3078" srcset="https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898-300x272.jpg 300w, https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898-1024x928.jpg 1024w, https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898-700x634.jpg 700w, https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898-332x301.jpg 332w, https://www.teufelsmoor.eu/wp-content/uploads/2010/02/OHZ1898.jpg 1200w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-ohz2" class="wp-caption-text">Osterholz und Scharmbeck (Preußische Landesaufnahme ca. 1898)</figcaption></figure>
<ul>
<li><strong>Mitte 18. Jh.:</strong> Die eigenständigen Flecken Osterholz und Scharmbeck sind noch etwa gleich groß. Scharmbeck wächst aber schneller.</li>
<li><strong>1838:</strong> Die zuvor durch Osterholz geführte Fernstraße Bremen-Stade wird nach Scharmbeck verlegt.</li>
<li><strong>1862:</strong> Die neue Bahnlinie Bremen-Geestemünde verläuft nicht wie anfangs geplant westlich von Scharmbeck mit einem Bahnhof auf dem Weg nach Buschhausen, sondern -um Osterholz nicht zu benachteiligen- genau zwischen beiden Flecken auf damals völlig freiem Feld. Für den <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bahnhof-osterholz-scharmbeck/">neuen Bahnhof</a> führt die Reichsbahn die Bezeichnung Osterholz-Scharmbeck ein. Das war die Premiere des Doppelnamens.</li>
<li><strong>1869:</strong> Die Reichspost, damals <a href="https://www.teufelsmoor.eu/osterholz-scharmbeck/bahnhofstrase/bahnhofstr-31">Bahnhofstr. 31</a>, schließt sich der Bezeichnung Osterholz-Scharmbeck an.</li>
<li><strong>1891:</strong> Osterholz (1.781 Einw.) und Scharmbeck (2.683 Einw.) bauen erstmals gemeinsam. Das damalige Armenhaus für beide Flecken ist heute <a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/rathaus-ohz/">Rathaus der Stadt</a>.</li>
</ul>
<figure id="ohz3" aria-describedby="caption-ohz3" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/24WtTtjjjvRORkSKJhRyQ4BLvlZrkv0GRoiqPHX8KtXbTgBtwj4RvYW9G0Co3CsHbE9RUBxT551JskfxAxrtOkF7SRjRdHdzAfCuJIIEbo4TqX1jjf-KpDYZlORnCQxDSv8MrtgBtBAFIo8vPMNIdhXuOobxdlmuIQiW6xnKM7wM4GR7xnfMO4ol4ohU3uNdn9yvs0vQUMmzBal6dp0zo76Mv1_TMFHzFO3HtplO1rLZZNdx9F6FLqyyTN_ZltfBcy6pvHeUMTX298OVlckjGlOze5L3j1IuDL-lObHDq91O1sf_r_KyTnmGZ5betuXKhRBkq4xxhkyjrwjIeQJgwVwhWb6N3n_exMFeXWv9C_8FxzTi25IEA3T3RkyEgHe9sCfOPmov4ESiCNwNgosgaetZMG-Orrszp6zweJ8GBuGxxepcwQsvkW3AphOiq_IbVlEYxeNmHymGcXjFNISawqwOfGHfejv-t0tvIOAfbuNpHPYPEL7T-2rFx9kukkRN488PUj-ka-1BtKxT04AT0jysAqaoy0w47fGunDcmZp-FiHdMchY2ubm2y-xspcRfS2sZjMseF4jGJOkpUg82zu8L_li422p3a472bhmePNNJL5Phf_6Nie3W09dvEGtxU7gAJkJw9UJ4qAPWTQ9KLalXz8FlM9o6oKki71KfKaoAu1ZfxiMq9np6zz0BT8gNRo9qftF1uBUsWhxQJhg2kUjieQ=w792-h1412-no?.jpg" alt="Fleckenausschuss Osterholz 1926"><figcaption id="caption-ohz3" class="wp-caption-text">Aufruf des Fleckenausschusses Osterholz 1926</figcaption></figure>
<ul>
<li><strong>1926:</strong> Kreisausschuß und Scharmbecker Magistrat befürworten die von der Preußischen Staatsregierung empfohlene Zusammenlegung von Osterholz und Scharmbeck, während in Osterholz die Bürger (mit 541:380 Stimmen) und der Fleckenausschuss (mit 7:4 Stimmen) dies ablehnen. Ihr bürgerlich geprägtes &bdquo;schönes Osterholz&rdquo; solle nicht der sozialdemokratischen Mehrheit in Scharmbeck preisgegeben werden, die es nur auf ihre &bdquo;starke Steuerkraft&rdquo; abgesehen habe.</li>
<li><strong>1927:</strong> Per Gesetz vereinigt das Preußische Staatsministerium die Fleckensgemeinde Osterholz und die Landgemeinden Ahrensfelde, Bargten und Sandbeckerbruch mit der Fleckensgemeinde Scharmbeck. &bdquo;Die vergrößerte Fleckensgemeinde führt den Namen Osterholz-Scharmbeck.&rdquo;</li>
<li><strong>1929:</strong> Osterholz-Scharmbeck erhält die Stadtrechte.</li>
<li><strong>1936:</strong> Eingliederung der Gemeinden Buschhausen, Lintel, Westerbeck und eines Teiles von Hülseberg.</li>
<li><strong>1960er-Jahre:</strong> Der Osterholzer Hafen, im 19. und frühen 20. Jh. noch einer der wichtigsten Verkehrswege für Osterholz und Scharmbeck, ist wirtschaftlich mittlerweile völlig unbedeutend geworden. Wegen hoher Unterhaltskosten wird über seine Beseitigung diskutiert.</li>
<li><strong>1974:</strong> Eingliederung der Ortschaften Garlstedt, Heilshorn, Hülseberg, Ohlenstedt, Pennigbüttel, Sandhausen, Scharmbeckstotel, Teufelsmoor und des größten Teils der Ortschaft Freißenbüttel </li>
</ul>
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		<title>Flechtwerkscheune in der Museumsanlage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Oct 2018 17:18:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Osterholz-Scharmbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<category><![CDATA[1945]]></category>
		<category><![CDATA[1965]]></category>
		<category><![CDATA[Nationalsozialsmus]]></category>
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					<description><![CDATA[Das ist schon eine ziemlich unheimliche Geschichte aus den Nachkriegstagen 1945, in der die mindestens 200 Jahre alte Flechtwerkscheune in der Museumsanlage eine nicht unerhebliche Nebenrolle spielt. Unmittelbar nach Kriegsende waren viele von den Alliierten entwaffnete Soldaten auf dem Weg in ihre Heimat. Die meisten von ihnen zu Fuß, andere Transportmöglichkeiten standen kaum zur Verfügung. &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/flechtwerkscheune-in-der-museumsanlage/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Flechtwerkscheune in der Museumsanlage“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="Flechtwerkscheune" aria-describedby="caption-Flechtwerkscheune" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/WNrszXRBW5kk8lpnUbkhHwDwWmxyueLObE5HM4xKAcngBACJutB2daqEgWXOTnjDd1SK9SJktCl-13wQswemzANJiZsqGfrLr2CIUPv30pDa2zhUUc6hwHozZJN_XwRaYC6CXadODb_xD4GveKMXT-MO8Ebb8xKzutXl3DisURJ_Ks3f0tCSU0u_rEbytARuCna4X8QJtJyRQpIQ0MvBBHWIJhqoTSfJQoa6UI7cN2doOKk5XHdIpmNItROfibLLDq9HMBNJeIwHGHb6T5bBHoIMbCXpyBuTk3JZDKP9dHRX7M6NP7mcjl1DeoBnhQnrbKNsnHGKR6qeHTZTw05vOjtiSw0fNCnO021fKNm29S1Umc7SBmVj537HJB4k_k4kySWjIusCXhpU7RPx5gYeOzgEalqhQHRrcr8XfXRWx0ygr4YLaWwpifmU_ESalV-dwTwFAcGTk1UcrxwUu7_2tKE598OMnJUIwAvrNBTRDkjCFZZVW6dxhMqxu_lfM1a7khzZB41pk14ZnF4FLNMPTFS7in_HdLVWxExefBynD0Alll3XwnMctEBczM3jP3RMvehnl1QBpkLMK0GuFs2uL_cGD1zgtPGZR-4sQP0YNzUOdXixhKe2tSb_Z2bGe38G=w2356-h1766-no?.jpg" alt="Flechtwerkscheune Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-Flechtwerkscheune" class="wp-caption-text">Flechtwerkscheune in der Museumsanlage</figcaption></figure>Das ist schon eine ziemlich unheimliche Geschichte aus den Nachkriegstagen 1945, in der die mindestens 200 Jahre alte <strong>Flechtwerkscheune in der Museumsanlage</strong> eine nicht unerhebliche Nebenrolle spielt.<br />
<span id="more-12024"></span></p>
<p>Unmittelbar nach Kriegsende waren viele von den Alliierten entwaffnete Soldaten auf dem Weg in ihre Heimat. Die meisten von ihnen zu Fuß, andere Transportmöglichkeiten standen kaum zur Verfügung. Hinsichtlich Verpflegung und Übernachtung waren sie unterwegs auf die Hilfe Anderer angewiesen. Einer der half, war Bauer Wohltmann in Pennigbüttel. In eben dieser Scheune, die bis 1965 auf seinem Hof an der Stubbenkuhle 38 stand, gewährte er vielen von ihnen Unterschlupf für die Nacht. Nur einer wollte partout nicht in der Scheune bei den anderen nächtigen und bat um Unterkunft im Haus. Dies wurde ihm nach Zögern gewährt. Am nächsten Morgen stand er früh auf, erkundigte sich nach dem Weg nach Stade und verschwand. Erst einige Wochen später erfuhren die Wohltmanns aus der Zeitung, um wen es sich dabei gehandelt hatte. <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Himmler">Heinrich Himmler</a>, einer der größten Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkrieges, hatte sich bei ihnen unter falschem Namen Zuflucht erschlichen. <small>(Quelle: <a href="http://www.teufelsmoor.eu/geschichte/chronik-von-osterholz-scharmbeck/">Menkhoff</a>)</small></p>
<p>1965 stiftete Diedrich Wohltmann die Scheune dem Museum, ihre Nebenrolle in Himmlers Fluchtkrimi findet dort heute keine Erwähnung.</p>
<h2>Himmlers Flucht 1945</h2>
<p>Nachdem Hitler ihn am 29. April 1945 wegen eigenmächtiger Verhandlungen mit den Westalliierten seiner Ämter enthoben hatte, machte sich Himmler mit einem Stab von anfangs 150 Personen über die sogenannte <a href="https://www.ndr.de/kultur/geschichte/chronologie/Als-die-SS-Verbrecher-nach-Flensburg-kamen,kriegsende348.html">Rattenlinie Nord</a> auf den Weg nach Flensburg. Er kam dort am 2. Mai <small>(Quelle: <a href="https://docs.google.com/viewer?a=v&#038;pid=sites&#038;srcid=d2lyLWluLWZsZW5zYnVyZy5kZXx3aXItaW4tZmxlbnNidXJnfGd4Ojc2ZjE5MjNmMTM3ODU3YTE">Paul</a>)</small> oder 3. Mai <small>(Quelle: <a href="https://www.shz.de/nachrichten/meldungen/zivilkleidung-augenklappe-neuer-name-doch-fuer-himmler-gab-es-kein-entrinnen-id9703421.html">Quelle: shz.de</a>)</small> Mai an und zeigte sich nach Berichten des Flensburger Sozialdemokraten und KZ-Häftlings Heinrich Lienau zunächst noch „mit voller Kriegsbemalung“ in den Straßen der Stadt. Die am Vortag gebildete Reichsregierung unter Karl Dönitz bestätigte Himmler am Abend des 3. Mai noch als Führer der Waffen-SS und Chef der deutschen Polizei, enthob ihn jedoch am Nachmittag des 6. Mai endgültig all seiner Ämter. Die Zwischenzeit hatte Himmler aber genutzt, um für sich und mehrere tausend Gesinnungsgenossen im Polizeipräsidium Flensburg falsche Personalpapiere erstellen zu lassen. Die Nächte verbrachte er auf Bauernhöfen in Ellgard, Atzbüll und Kollerup, wo er stets mit mehren Wagen, einem Dutzend Leibwächtern, seinem Adjutanten und zwei Leibärzten auftauchte.</p>
<p><figure id="flechtwerkscheune2" aria-describedby="caption-flechtwerkscheune2" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/jkd96hK0sGNc-X4dsNDjitHcLt3w1VwQ3xo9I87t9XbM9wdh6y8Wr1wZ8-qF0eiMTnwY9pNSZQa2YRT3BifpdxvDN5-tfz7lSHh956XJ_vwWF67OvkSpOwaWl6rygizsC1SJ-mKXm5xdNc9opZ0XPNI4m86lZ3qR2biCERfCqWg8K1UOXDp-1vEVJn4ZYZQQXZdchdO0BHSd-mPUbwq94as42WhNGoOhFEAaq81rReJDgJ4hlmcPkSpE6rX-CzMFfXW_g_4MEoVthYLsZ8TsrYAxY4fGg7losAxSwGHPVH1JZXZ_X8Bi2KiaF_A1A6GZJpG-moyHehim6pNWxuiCQzfienMouZlYPRtoUvsCLmQB40cqsfvlYTZH2e46vAZjMSD06ydzniKVBdHAVnGG7U-g1c9A40G0ZelxfjowH_9HLJGiU6UgBeFP8PFJ8QkywRKGUsupQel0WEc73kurlxc2xD0v5nMJnqs_q0rpvdzwaXQGnvr_b2InB2Kv3Dlafd47hLJJX6XMOux7xEhgWCLgDix1FNKp-66ta-v1s5vxVZ6dzKUnUBnpy7gcRiX1-Kvk9pBCGwq2kwcw1ak1f8m_jAQr9c3pONfQ6l4zwuebF9KJGvKoIGCicIhygSVqwQuAIRT9pnGWG3b6ByrUJlkFKg=w1428-h1438-no?.jpg" alt="Himmlers Fluchtweg 1945"><figcaption id="caption-flechtwerkscheune2" class="wp-caption-text">Himmlers letzte Tage 1945</br><small>Quellen <a href='https://www.shz.de/nachrichten/meldungen/zivilkleidung-augenklappe-neuer-name-doch-fuer-himmler-gab-es-kein-entrinnen-id9703421.html'>shz.de</a> und <a href='http://www.teufelsmoor.eu/geschichte/chronik-von-osterholz-scharmbeck/'>Menkhoff</a> - Basiskarte <a href='http://www.openstreetmap.org/'>openstreetmap</a></small></figcaption></figure>Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai verschwanden über Nacht sämtliche SS-Uniformen aus dem Straßenbild Flensburgs. Und aus Heinrich Himmler wurde am 9. Mai der Feldwebel Heinrich Hitzinger, der sich am 11. Mai in der Uniform eines Unterscharführers der Geheimen Feldpolizei auf den Weg nach Süden machte. Zur Tarnung trug er jetzt zeitweise eine Augenklappe statt seiner Brille, übernachtet wurde jetzt in Scheunen, Bahnhöfen und im Freien.</p>
<p>Die Flucht führte nach Dithmarschen zum Adolf-Hitler-Koog (heute Dieksanderkoog), dessen Bewohner ihn jedoch weggeschickt haben sollen. Von Friedrichskoog brachte ihn Fischer Willi Plett am 15. oder 16. Mai mit seinem Kutter über die Elbe nach Neuhaus, pro Person sollen dafür je nach Zeugenaussage 500 bis 1000 Reichsmark gezahlt worden sein. </p>
<p>Zu Fuß ging die Flucht weiter, die Tage zwischen dem 15./16. und dem 21. Mai blieben lange Zeit im Dunkeln. Auch der Aufenthalt in Pennigbüttel ist erst viele Jahre später an die Öffentlichkeit gekommen. Am 21., 22. oder 23. Mai jedenfalls (widersprüchliche Angaben, vgl. <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40952587.html">Spiegel</a>) wurde er mit zwei Begleitern in Meinstedt unweit von Bremervörde festgenommen. Dort war der schmächtige Mann mit Augenklappe und abgerissener Uniform bei einer Personenkontrolle durch befreite russische Kriegsgefangene oder britische Militärpolizisten (unterschiedliche Angaben) wegen seines zu neu erscheinenden Ausweises aufgefallen. Zur Klärung seiner Identität wurde er nach Lüneburg gebracht, wo er am 23. Mai 1945 im Verhörzimmer durch Suizid mit einer in einer Zahnlücke im Unterkiefer versteckten Zyankalikapsel starb. Sein Leichnam wurde sofort danach an einem unbekannten und  nicht gekennzeichneten Platz begraben.</p>
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		<title>Bauprojekt Südlich Bargten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:05:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Osterholz-Scharmbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
		<category><![CDATA[Baugebiet]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit 2016 sind Pläne für ein neues Baugebiet &#8222;Südlich Bargten&#8220; im Gespräch. Die Neuansiedlung junger Familien im Stadtgebiet ist mir sehr sympathisch, insoweit sehe ich auch die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen grundsätzlich positiv. Hier aber stößt mir der Umgang mit der Natur und den in meinen Augen notwendigen Vorschriften zur sogenannten Raumordnung übel auf. Mit allerlei &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bauprojekt-suedlich-bargten/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Bauprojekt Südlich Bargten“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="baum1" aria-describedby="caption-baum1" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/IjIGs2oDvSdwpBk9Y6kfli03QfOoV13RZ3kVQbjeM6xNpHuaa7y-N0GcITE4G30uoEmmFV03caoBt3oqLKWYhG5XnPocdIhLIyYqL_h2R7uZ4ELNfFnTHmBGgtUNfLKOPlAsrMGHK96O5aj_59ikeLn0LExORRvC7pJn3JtpuoarPe_4U2aTYNbTMk9T67F3RJkNrGQiMJKV_dCak0qEanRiLc0cKpRS88PBQJI20Ew6IcLjphQ777ptPiTQEYQGrQGamm2bHUGXH7RsozMtHfV5_Hkx65Ciu3NelOIPc8rPG_ipym4uxQu4M2p1CWfobADyyGXfVkSjH57knqM29BgsG7aGzikQrqrnr7Cl0-LU9I3CyOGuo-r8qTuzsFv3dYgMZhxqX31_UVFYJ8dgjdvtQ47nRKaN5NdBdth-iVxmNg_piMS1RyPtfpcxzel3JDAUX-pxH46tkXo9OX3-wpM_Yy0bdE4WSJUUXHvMdFjE7O26B6P-bh5qWzHnlmKDJasGvcWormvrhSAeAa-bcMq1DHy22v0kOqLW4au9wEWapCDrAbzKqRrbytjtdwXbXukO0_JpktAmsJbH4DVyRfMO6fEweC8ikbfA6orH=w2366-h1774-no?.jpg" alt="Südlich Bargten"><figcaption id="caption-baum1" class="wp-caption-text">Ooops, stehen auf einmal mitten im Weg, die Eichen</figcaption></figure>Seit 2016 sind Pläne für ein neues Baugebiet &#8222;Südlich Bargten&#8220; im Gespräch. Die Neuansiedlung junger Familien im Stadtgebiet ist mir sehr sympathisch, insoweit sehe ich auch die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen grundsätzlich positiv. Hier aber stößt mir der Umgang mit der Natur und den in meinen Augen notwendigen Vorschriften zur sogenannten Raumordnung übel auf. Mit allerlei Tricks und falschen Versprechungen ist ein Projekt daraus geworden, das Gewinnmaximierung und neue Einfamilienhäuser allzu sehr über die Nachhaltigkeit im Umgang mit der uns umgebenden Natur stellt.</p>
<p>Auch in Zeiten eines gestärkten Klima- und Naturschutz-Bewusstseins muss ich mich manchmal noch wundern. Beispielsweise über den Umgang mit Bäumen. Menschen wie du und ich dürfen Bäume ja schon seit Jahrzehnten nicht einfach mal so fällen, wenn sie uns stören. Und wenn es wegen &#8222;nicht beabsichtigter Härte&#8220; auf Antrag dann doch mal genehmigt wird, werden wir zu Recht zur Ausgleichspflanzung auf unserem Grundstück verpflichtet. Manchmal aber gibt es wundersame Vorgänge, da geht das auch ganz anders.<br />
<span id="more-11706"></span></p>
<h1>Was vorher geschah &#8230;</h1>
<p>Dazu erzähle ich erstmal eine kleine Geschichte: Die Hofstelle Bargten 27 im Ortsteil Buschhausen verwahrloste schon einige Jahre vor sich hin, bis sie 2016 abgerissen wurde. Bauunternehmer <a href="http://www.hilsebau.de">Hilse</a> erwarb das ca. 10.000 m<sup>2</sup> große Grundstück und erklärte bereits 2016, dort neun Häuser errichten zu wollen. Baugenehmigungen waren für den unmittelbar an der Straße Bargten gelegenen Teil des Grundstückes auch kein Problem, da er im Flächennutzungsplan bereits als &#8222;Gemischte Baufläche&#8220; ausgewiesen ist. Der hintere Teil allerdings ist &#8222;Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft&#8220;, was eine Bebauung zunächst mal unmöglich macht. Also soll jetzt der Flächennutzungsplan (F-Plan) geändert werden. Entsprechende Vorentwürfe wurden im September 2016 vorgestellt, im Juni 2018 hat der Stadtrat dem mehrheitlich zugestimmt. Anwohner und Politiker äußerten vielerlei Bedenken, u. a. auch hinsichtlich mehrerer großer Bäume, die den Baumaßnahmen zum Opfer fallen sollten. </p>
<p>Interessanterweise war der Grundstücksteil an der Straße nämlich in Windeseile so parzelliert und mit drei Einfamilienhäusern bebaut worden, dass eine Zuwegung zu rückwärtigen Grundstücken nur noch am östlichen Grundstücksrand möglich blieb. Und, was soll ich sagen, da stehen doch plötzlich große alte Eichen mitten im Weg. </p>
<p>Naja, kleine Panne! Während der kommunalpolitischen Beratungen versprach der Bauunternehmer anfangs noch der Öffentlichkeit, dass Bäume, die den Bauarbeiten weichen müssen, später wieder gepflanzt würden: „Wir wollen als Ausgleich drei bis vier stattliche Bäume in die Pflanzlücken auf der Westseite setzen.“ <small>(Quelle: Osterholzer Kreisblatt 28.09.2016)</small> oder wenig später „Wir wollen mehr als sinnvollen Ersatz schaffen, um den Eingriff in die Landschaft mehr als zu korrigieren“ <small>(Quelle: Osterholzer Kreisblatt 15.12.2016)</small></p>
<h1>&#8230; und was jetzt &#8222;Südlich Bargten&#8220; geplant ist</h1>
<p>Nun aber ist vorgesehen, insgesamt sieben stattliche Bäume zu fällen und diesen Verlust keineswegs auf dem Grundstück auszugleichen. Stattdessen wird einfach die Fläche im externen <a href="https://www.landesforsten.de/Naturdienstleistungen.2143.0.html">Kompensationsflächenpool „Am Holzurburger Moor“</a> bei Bad Bederkesa vergrößert. Pro Baum um in meinen Augen lächerliche 25 m<sup>2</sup>, was vermutlich rund 250 Euro ausmachen dürfte (exakte Kosten für die Kompensation sind nicht publiziert). Insgesamt vergrößert sich die Kompensationsfläche damit von 5.145 auf 5.320 m<sup>2</sup>, was dem Bauherren kaum mehr als ein müdes Lächeln kosten wird.</p>
<h1>Baumopfer im Licht von Ökologie und Raumordnung</h1>
<p>Der geldwerte Nutzen eines großen Baumes für Klima, Erosionsschutz, Erholung, Landwirtschaft und Artenvielfalt wird auf jährlich 800 bis 1.000 Euro (freistehend) bzw. über 2.500 Euro (im Wald) geschätzt, der volkswirtschaftliche Wert eines 100-jährigen Baumes deshalb mit bis zu 255.650 Euro beziffert. Das umfasst seinen gesamten ökologischen Wert inkl. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Stabilisierung des Wasserhaushaltes, Produktion von Sauerstoff und Schutzfunktion gegen Wind, Lärm und Erosion. Er absorbiert jährlich 6.000 Kg Kohlendioxid, produziert bis zu 4.500 Kg Sauerstoff und deckt damit den Jahressauerstoffbedarf von 11 Menschen. Er ist außerdem Lebensraum für bis zu 6.000 Tierarten (davon 500-600 Insekten) und filtert bis zu einer Tonne Staub und Schadstoffe aus der Luft.</p>
<p>Nicht zuletzt diese ökologische Bedeutung von Bäumen hat den Rat der Stadt Osterholz-Scharmbeck 1988 dazu veranlasst, eine Baumschutzsatzung zu beschließen. &#8222;Um das Orts- und Landschaftsbild zu beleben und zu gliedern, um zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beizutragen, um das Kleinklima zu verbessern und schädliche Einwirkungen abzuwehren, wird in der Stadt Osterholz-Scharmbeck der Baumbestand nach Maßgabe dieser Satzung geschützt&#8220;, heißt es da.</p>
<p>Und ganz folgerichtig heißt es auch in der aktuellen Begründung zur F-Plan-Änderung: </p>
<blockquote><p>Da die Bäume als Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren gehen, stellt das Entfernen der genannten Einzelbäume einen erheblichen Eingriff dar. <small>(Quelle: Stadt Osterholz-Scharmbeck &#8211; Feststellungsexemplar Stand 29.05.2018)</small></p></blockquote>
<p>Warum lässt sich die Stadt Osterholz-Scharmbeck diesen &#8222;erheblichen Eingriff&#8220; so gefallen? Wenn der Bauherr den straßenseitigen Grundstücksteil so parzelliert, dass eine Zufahrt zum rückwärtigen Teil am Ende nur mit beträchtlichem Baumopfer möglich ist, dann hat er diese Suppe meines Erachtens selbst auszulöffeln. </p>
<p>Insbesondere, wenn man sich mal detailliert den Raumordnungsplan des Landkreises, kurz RROP (&#8222;Regionales Raumordnungsprogramm&#8220; von 2011, nachzulesen <a href="https://www.landkreis-osterholz.de/downloads/datei/OTAxMDAyNzQ5Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL29zdGVyaG9sei9sa29oei9tZWRpZW4vZG9rdW1lbnRlL3Jyb3BfMjAxMV9fX3RleHRiYW5kLnBkZg%3D%3D/rrop_2011___textband.pdf">hier als PDF mit 4.5 Mb</a>) anschaut: </p>
<p>Mit gesetzlich bindender Wirkung für öffentliche Stellen heißt es dort auf S. 9:</p>
<blockquote><p>Außerhalb der Zentralen Siedlungsgebiete, der für eine Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Orte oder Ortsteile und der sonstigen für eine Siedlungsentwicklung geeigneten Orte oder Ortsteile ist die Siedlungsentwicklung auf eine Eigenentwicklung zu beschränken.</p></blockquote>
<p>Und um ein solches Areal handelt es sich hier &#8222;südlich Bargten&#8220;: <strong>außerhalb</strong> jedweden geeigneten Siedlungsgebietes, wo also nur Eigenentwicklung zulässig sein soll. </p>
<h2>Exkurs: Eigenentwicklung</h2>
<p>An dieser Stelle kann ich leider nicht vermeiden, das Thema Eigenentwicklung ein wenig breitzutreten. Wirkt im ersten Augenblick ziemlich trocken, hat aber auch seine durchaus amüsanten Aspekte. Versprochen!</p>
<p>Was soll das mit der Eigenentwicklung?<br />
Die Flächeninanspruchnahme in Deutschland ist trotz sinkender Tendenz mit 104 ha/Tag nach wie vor zu hoch, das erklärte Ziel der Bundesregierung von 30 ha/Tag bleibt verfehlt. Seit Jahren wird deshalb &#8222;von oben nach unten&#8220; darauf gedrungen, die sog. Zersiedelung einzudämmen. Kleine Orte im ländlich strukturierten Raum ohne eigene Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur sollen nicht stärker wachsen, als der eigene Bedarf es rechtfertigt. Die so begrenzte Entwicklung kleiner Orte wird in der raumordnerischen Fachsprache als Eigenentwicklung bezeichnet. Dabei ergibt sich der „eigene Bedarf“ aus natürlicher Bevölkerungsentwicklung, verändertem Wohnverhalten (mehr 1-Pers.-Haushalte) und steigendem Wohnflächenanspruch der ortsansässigen Bevölkerung, zum Teil auch aufgrund von Sanierung und Umnutzung. Dazu kommt ggf. der Flächenbedarf örtlicher Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe aufgrund betriebsbedingter Erweiterungen oder Umstrukturierungen.</p>
<p>Das Ausmaß zugestandener Eigenentwicklung ist unterschiedlich. In Niedersachsen gibt es Regionalpläne mit detaillierten Festlegungen, während andere Pläne gar keine Aussagen enthalten. Auch bundesweit sind deutliche Schwankungen bei der Abschätzung des Bedarfs für die Eigenentwicklung festzustellen: </p>
<figure id="bargten3" aria-describedby="caption-bargten3" style="width: 800px" class="wp-caption alignleft"></p>
<table>
<tr valign="top">
<td>Region Hannover 2005</td>
<td>Basiswert 5 %. Bis zu 7 % im Einzelfall in Abstimmung zwischen der Kommune und dem Träger der Regionalplanung dann möglich, wenn besondere örtliche Gegebenheiten oder raumordnerisch begründete Bedarfe geltend gemacht werden können.</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td>Westpfalz 2004 und Großraum Braunschweig 2006</td>
<td>3,5 Wohneinheiten (WE) pro Jahr und pro 1.000 Einwohner</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td>Nordrhein-Westfalen</td>
<td>Keine formelle Mengensteuerung; in der Praxis in der Region Düsseldorf wird aber ein 3 %-Wert (bezogen auf 10 Jahre) der im FNP dargestellten W und G-Fläche, abzüglich aller vorhandenen Reserven als Plausibilitätsprüfung der kommunalen Bedarfsberechnungen herangezogen.
</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td>Saarland 2006</td>
<td>1,5 Wohnungen pro 1.000 Einwohner und Jahr</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td>Brandenburg/Berlin 2004</td>
<td>0,5 ha pro 1000 Einwohner (Stand 2008) für einen Zeitraum von 10 Jahren</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td> Hessen </td>
<td>Im Rahmen des ermittelten Bedarfs für die Eigenentwicklung (über Bevölkerungsprognosen) können von Gemeinden Flächen bis zu 5 ha in Anspruch genommen werden, wenn keine Vorranggebiete festgelegt sind.</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td>Sachsen-Anhalt</td>
<td>10 % der Einwohner in einem zwanzigjährigen Planungszeitraum</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td>Region Stuttgart</td>
<td> Orientierungswert 1 % WE (bezogen auf Bestand an Wohneinheiten) für je 5 Jahre</td>
</tr>
</table>
<p><figcaption id="caption-bargten3" class="wp-caption-text">Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, Hrsg.): Regionalplanerische Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. <a href="http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Online/2012/DL_ON202012.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">BMVBS-Online-Publikation 20/2012</a></figcaption></figure>
<p>Würde man diese publizierten Vorgaben auf Bargten anwenden, käme man auf ein Eigenentwicklungspotenzial von 0 bis 0,6 ha bzw. 1,6 bis 5,7 Wohneinheiten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren. Geplant wird in Südlich Bargten aber für bis zu 13 Wohneinheiten auf 1,03 ha. Das sind 16 % bzgl. Wohneinheiten oder 9 % bzgl. Fläche, was mit Eigenentwicklung beim besten Willen nichts mehr zu tun hat. </p>
<p>Folgerichtig hat der Landkreis 2016 in seiner Stellungnahme „aus Sicht der Raumordnung erhebliche Bedenken geäußert“, was von der Stadt Osterholz-Scharmbeck ganz offen so kommentiert wurde:</p>
<blockquote><p>&#8230; geht es aus Sicht der Stadt im vorliegenden Planverfahren primär nicht um die Frage der Eigenentwicklung, da die Fläche südlich der Straße „Bargten“ an das im RROP 2011 dargestellte zentrale Siedlungsgebiet angrenzt und aus den zuvor genannten Überlegungen perspektivisch eine Wohnbauentwicklung mit Anschluss an den unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereich Buschhausen erfolgen soll. </p></blockquote>
<p>Dieser Versuch, um die Beschränkung auf die Eigenentwicklung herumzukommen, wurde vom Landkreis in der 2. Stellungnahme vom November 2017 aber zurückgewiesen:</p>
<blockquote><p>Die Einschätzung, das Plangebiet grenze unmittelbar an das zentrale Siedlungsgebiet an und aufgrund der fehlenden Parzellenschärfe des RROP werde den raumordnerischen Zielen entsprochen, teile ich nicht. &#8230; Gerne biete ich erneut meine Beratung hierzu an.</p></blockquote>
<p>Daraufhin wird jetzt seitens des Planungsbüros und der Stadt Osterholz-Scharmbeck in der neuerlichen Begründung zur F-Plan-Änderung der abenteuerliche Versuch unternommen, diese doch noch irgendwie mit Eigenentwicklung begründen zu können. Indem einfach behauptet wird, der &#8222;Orientierungswert für eine Eigenentwicklung bezogen auf die vorhandene Siedlungsfläche in einem Zeitraum von 10 Jahren beträgt 5 &#8211; 10 %&#8220; und bezogen auf die &#8222;Anzahl der Wohneinheiten &#8230; 10 bis 15 % in einem Zeitraum von 10 Jahren&#8220;. Woher auch immer diese Zahlen stammen &#8230; man müsste vll. mal Astrid Lindgren fragen. Ergänzt wird dieses Zahlenlotto mit dem fast rührenden Hinweis, dass &#8222;zwei Anwohner der bereits bebauten Grundstücke konkrete Bauwünsche für die Errichtung eines Wohngebäudes für Familienangehörige auf den rückwärtigen Grundstücksflächen geäußert&#8220; hätten. Ich fürchte, da hat jemand das mit der Eigenentwicklung wirklich nicht verstanden &#8230; oder verstehen wollen. Diese &#8222;Anwohner&#8220; waren weder 2011 (Inkrafttreten des RROP) noch zum Zeitpunkt des Vorentwurfes in Bargten ansässig, vielmehr müssten streng genommen zwei dieser 2016 neu entstandenen Wohneinheiten auf die Eigenentwicklung sogar angerechnet werden. </p>
<p>Letztlich wird an diesem Geplänkel schnell deutlich, wie unterschiedlich die Interessen bei der Bemessung der Eigenentwicklung sind. Gut illustriert wird das auch im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des RROP im LK Osterholz. Im ersten Entwurf hatte sich der Landkreis nämlich ähnlich wie etwa die Region Hannover auf ein Eigenentwicklungspotenzial von 5 % innerhalb von 10 Jahren festgelegt.</p>
<p>Während die Regierungsvertretung Lüneburg das noch für zu liberal hielt,</p>
<blockquote><p>Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels erscheint die angegebene Größenordnung von 5% maximal zulässiger Eigenentwicklung als zu hoch angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine zu großzügig bemessene Eigenentwicklung die Steuerungsabsichten zur Siedlungsentwicklung konterkariert, zu Lasten der Zentralen Orte verläuft und Risiken in Bezug auf Infrastrukturfolgekosten birgt.</p></blockquote>
<p>war es den Gemeinden im Landkreis schon ein Dorn im Auge, so etwa der Stadt Osterholz-Scharmbeck:</p>
<blockquote><p>Die vorgeschlagene Regelung führt zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Planungshoheit der Stadt.</p></blockquote>
<p>Im Lauf des Verfahrens wurden die 5 % dann gestrichen, so der Landkreis:</p>
<blockquote><p>Aufgrund der Anregungen der kreisangehörigen Gemeinden entfällt das Ziel, die Eigenentwicklung mit einer konkreten Prozentangabe festzulegen. Vielmehr wird einzelfallbezogen zu entscheiden sein, inwieweit der Aspekt der Eigenentwicklung noch erfüllt ist. Dies kann allerdings dann auch bedeuten, dass im Einzelfall weniger als 5 % möglich ist.</p></blockquote>
<p>(Quelle: <a href="https://landkreis-osterholz.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZX96o7GKrI_bp6555V1EHjHRu2BT43kdP46gIhe31O5E/Anlage_4_zur_Beschlussvorlage_2009-149-7_-Abw._1._Betl.-Verf.-.pdf">Abwägungssynopse zum ersten Beteiligungsverfahren zum RROP-Entwurf 2009</a>. Stand: 18.05.2011, S. 64)</p>
<p>Was im Folgenden die Koordinationsstelle für Naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV) aufbrachte:</p>
<blockquote><p>Die bisher für die Eigenentwicklung in 10 Jahren außerhalb der zentralen Siedlungsgebiete und den für die Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Orte benannte Höchstgrenze von 5% wurde gestrichen. Die mit dem RROP angestrebte Lenkung der Siedlungsentwicklung nach sinnvollen objektiven Kriterien wird damit zugunsten lobbyistischer Eigeninteressen sehr stark eingeschränkt.</p></blockquote>
<p>Das wiederum wollte der Landkreis nicht gelten lassen:</p>
<blockquote><p>Dem Vorwurf, mit der Überarbeitung des RROP-Entwurfes die angestrebte Siedlungsentwicklung zugunsten &#8222;lobbyistischer Eigeninteressen&#8220; stark eingeschränkt zu haben, wird entschieden widersprochen! Im Gegenteil: Das Grundprinzip des Siedlungskonzeptes wird beibehalten&#8230;. Auf eine pauschale Vorgabe von 5 % für eine Eigenentwicklung wird nun verzichtet, da ein einheitliches pauschales Maß den sehr unterschiedlichen Strukturen einzelner Ortslagen nicht gerecht wird. So kann es auch der Fall sein, dass eine Höchstgrenze von 5 % bereits viel zu hoch sein kann. Stattdessen wird das Maß der Eigenentwicklung im konkreten Einzelfall beurteilt.</p></blockquote>
<h1>Moral der Geschichte</h1>
<p>Wenn man schon das geltende Raumordnungsprogramm erst ignoriert und dann weitestmöglich beugt, dann ist es in meinen Augen unredlich, so listig zu taktieren, dass die großen Bäume am Ende als Störenfriede dastehen &#8230; geht gar nicht, würde ich sagen. Und ich bin sehr interessiert, ob diese F-Plan-Änderung vom Landkreis wirklich so genehmigt wird. Nicht ganz uninteressant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die 5 %-Grenze aus der &#8222;Beschreibenden Darstellung (Textteil A)&#8220; des Raumordnungsprogramms zwar entfernt wurde, im beigefügten &#8222;Umweltbericht (Textteil C)&#8220; aber weiterhin zu finden ist, und zwar auf S. 294 (<a href="https://www.google.com/url?sa=t&#038;rct=j&#038;q=&#038;esrc=s&#038;source=web&#038;cd=3&#038;cad=rja&#038;uact=8&#038;ved=0ahUKEwjQwt398fbbAhXFCewKHUSVDTAQFggzMAI&#038;url=https%3A%2F%2Fwww.landkreis-osterholz.de%2Fdownloads%2Fdatei%2FOTAxMDAyNzQ5Oy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL29zdGVyaG9sei9sa29oei9tZWRpZW4vZG9rdW1lbnRlL3Jyb3BfMjAxMV9fX3RleHRiYW5kLnBkZg%253D%253D%2Frrop_2011___textband.pdf&#038;usg=AOvVaw0apmE2MqXCtxcRYi2N1yNJ">PDF 4.5 MB</a>). </p>
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		<title>Radweg mittlere Bahnhofstraße</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Sep 2017 14:31:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bahnhofstraße]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn es um den Radweg an der &#8222;mittleren Bahnhofstraße&#8220; geht (gemeint ist das Stück zwischen Lange Str./Am weißen Sande und Denkmal bzw. Rathaus) könnte ich mir die Sache leicht machen. Etwa mit einem Satz: &#8222;Es gibt keinen.&#8220; So leicht will ich es aber nicht machen. Seit Jahren nämlich ist dieser Teil der Bahnhofstraße ein Paradebeispiel &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bahnhofstrase/radweg-mittlere-bahnhofstrasse/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radweg mittlere Bahnhofstraße“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="mittlBahnhof1" aria-describedby="caption-mittlBahnhof1" style="width: 500px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/8i3_WvSZAsM65lC2mQqB0z0ps0IyxakzgIHLhtABz5g0bhibzyBDGw6cjT7MNppx2M2S3V7KyA7gJ8LNKGg2WRQH7cuLv4PgQkpiPyrTu8FaMfj0q2C06NOUAPBW0J63CdjfJSrLAHg39LrzEwdXwjWMQBHArD620VaA0AtXr386oC1HpUdq8Rss3VMOFb4X4EosiB0ll-LssceT79nok03InySdwQSWUxO1StMjPxdE4Nn_0ZD9rL9rSXt82KBdunbT6R19hYtviTsyYizcDwRNb5WORhoxnoDIpjBqi_Cyl2sSOYLpyDWm1TxZH6o-wpJYv_G53rZMN52PWzYUWY1G1jiM9EuRz7sctUr3C567I4Mc5l8wjDPsXgqaXnO-G69keb6JGTu-PwLufZqDC9cHQCWFlSurrAXFlLMEgPyIvvHBjdcCy6ycWu9CgzIzYeKM7JmsvrFja0U4CQ-Yt_dakSxz1mcmi9ANek4k96IxIQsrVdtgg8jfAWG7TUSzdO0Qq2vOQMULlmKBJeIt66gg2JdaCGkVsCzFheFFeATl8dThh213wI2cNP6fJwhHFXBOKH4Z9kTKWSvib3uuulrdeWiZ48m2nt0X0CdSBKfYQRCM-JSs2A=w2048-h1365-no?.jpg" alt="Kein Radweg mittlere Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-mittlBahnhof1" class="wp-caption-text">Finde den Radweg: Bahnhofstraße vom Weißen Sande Richtung Osten</figcaption></figure>Wenn es um den Radweg an der &#8222;mittleren <a href="http://www.teufelsmoor.eu/geschichte/damals-heute/bahnhofstrase/">Bahnhofstraße</a>&#8220; geht (gemeint ist das Stück zwischen Lange Str./Am weißen Sande und <a href="http://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bahnhofstrase/denkmal/">Denkmal</a> bzw. Rathaus) könnte ich mir die Sache leicht machen. Etwa mit einem Satz: <strong>&#8222;Es gibt keinen.&#8220;</strong> So leicht will ich es aber nicht machen. Seit Jahren nämlich ist dieser Teil der Bahnhofstraße ein Paradebeispiel für das Dilemma der Radverkehrsplanung in Osterholz-Scharmbeck.</p>
<p>Deshalb mache ich es mir mit Absicht schwer und beleuchte das Problem etwas tiefgreifender. Letztlich will ich auch versuchen, Verbesserungen im Interesse möglichst aller Verkehrsteilnehmer vorzuschlagen. Eilige Leser muss ich gleich warnen: die gebotene Ausführlichkeit wird 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn ich verspreche, mich möglichst kurz zu halten.<br />
<span id="more-11432"></span></p>
<h3>Das Problem: Kein Radweg in der mittleren Bahnhofstraße</h3>
<p><figure id="mittlBahnhof2" aria-describedby="caption-mittlBahnhof2" style="width: 500px" class="wp-caption alignright">&bdquo;Als Anwohner der Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck kommt einem die Diskussion sehr neben der Sache vor. Man würde gern aus dem Hause auf den Fußweg treten können, ohne dass an einem von beiden Seiten gleichzeitig Radfahrer vorbeibrausen.&rdquo; <small>aus einem Leserbrief 2014</small></p>
<p>&bdquo;Auf dem Bürgersteig wird man als Fußgänger oft und rüde aus dem Weg geklingelt&rdquo; &#8230; &bdquo;Bei Tempo 50 Radfahrer auf die Straße zu zwingen, funktioniert nicht&rdquo; <small>aus dem Leitartikel &#8218;Radler flüchten vor Autos auf den Gehweg&#8216; 7.3.2015</small></p>
<p>&bdquo;Die Bahnhofstraße ist eine Katastrophe&rdquo; &#8230; &bdquo;Als Radfahrer fühlt man sich immer unwohl und oft bedrängt&rdquo; <small>aus dem Leitartikel &#8218;Es läuft nicht rund in der Kreisstadt&#8216; 12.7.2017</small><figcaption id="caption-mittlBahnhof2" class="wp-caption-text">Leserstimmen aus dem Osterholzer Kreisblatt</figcaption></figure>Fast immer, wenn in den letzten Jahren vom Radverkehr in Osterholz-Scharmbeck geredet oder geschrieben wird, steht prompt die Bahnhofstraße im Fokus. Die nebenstehenden Auszüge mit Leserstimmen aus dem Osterholzer Kreisblatt lassen erahnen, wie sich dieses Thema in den letzten Jahren hartnäckig wiederholt. </p>
<p>Dabei geht es im Wesentlichen um diese Erfahrungen bzw. Beobachtungen:</p>
<ol>
<li>Radfahrer auf den Gehwegen belästigen und behindern Fußgänger,</li>
<li>Radfahrer auf der Fahrbahn behindern den Autoverkehr und</li>
<li>Autofahrer behindern und belästigen Radfahrer auf der Fahrbahn.</li>
</ol>
<h3>Rückblick</h3>
<p><figure id="bhfstr77a1" aria-describedby="caption-bhfstr77a1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://c5.staticflickr.com/1/682/30978544164_51d1bae8ae.jpg" width="400" alt="Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck 1930"><figcaption id="caption-bhfstr77a1" class="wp-caption-text">Bahnhofstraße ca. 1930</figcaption></figure>1930 war die (Verkehrs-)Welt in Scharmbeck noch in Ordnung und Radwege waren überflüssig. Fußgänger, Radfahrer und die wenigen Autofahrer kannten sich vermutlich mit Vornamen und kamen meist gut miteinander zurecht. </p>
<p>Die Gebäude entlang des mittleren Abschnittes der Bahnhofstraße sind größtenteils Ende des 19. Jh. entstanden, nachdem Bauunternehmer <a href="http://www.teufelsmoor.eu/?p=56">Johann Steeneck</a> dem Flecken Scharmbeck 1887 die dortige Sandkuhle „Weißer Sand“ abgekauft und für Bauplätze erschlossen hatte. Zunächst wurden überwiegend Wohnhäuser gebaut, u. a. auch die <a href="http://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bahnhofstrase/bahnhofstr-69/">&#8222;Zülch-Villa&#8220;</a> des Reemtsma-Schwagers. Als Hauptverbindungsweg vom Scharmbecker Zentrum zum Bahnhof gewann die Bahnhofstraße aber rasch an Bedeutung und wurde zur &#8222;heimlichen Hauptstraße&#8220;. 1901 erhielt sie ein 1.5 m breites Trottoir und 1902 wurde sie mit Lindenbäumen bepflanzt, zahlreiche Häuser wurden zu Geschäftshäusern oder Gaststätten umgebaut.  </p>
<p>1954 fielen die Linden dem Interesse an einem besseren Verkehrsfluss zum Opfer. 2003 wurde dieser Abschnitt der Bahnhofstraße von der Stadt unter finanzieller Beteiligung des Landkreises für € 800.000 umgebaut und erhielt sein heutiges Aussehen.</p>
<h3>Status Quo</h3>
<figure id="mittlBahnhof4" aria-describedby="caption-mittlBahnhof4" style="width: 400px" class="wp-caption alignright">
<table style='margin: 0 0 0 0px; align: top; border: 1px dotted #888;' >
<tr>
<td colspan="2"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/Cl7Bo8wG29wr1zMR6RXUqmRG1lSM4HsHgpnllM0Lg9ny06HroeY0L2EI3Bwwiv1tA07w060nQrjb2DFAHxScZGxTDQpUTBIMzQMgAM8GJ_8UKhZsiauPjZeiZB2sc60jbXojTWtJPqWY7CbAK1yZ4XPaLwIM8LUBE1vuLszHVWQuJxGYAsy0_-565dbGgrdqN0Dlh2AiAbPsyxfTIDrxE6UShZ3Diz6nhtI0gIGersM-XhKlGIyfCHw0p20HTKZj-g25621utN-xkf743gfW2fx8BXLgHNU69KhWgHq6vFdVSbhUnK4OdXcluLeEYy5tfECOoFZOtMY1sGmUjax2wdqFqLXo-fC_e_n2MjReToJbBsrfleugkujP3VCSAamDvEoEXOMR69r6AeNjOO3xvL1CyB2r4DjSe95GUH4crbg56IwAv-O4QIevc4HqwN2NKnAlDHF9dktS58WZ23jHAI_kEOybxTMmZiZGCayaJP5g_YxIYicXxTW4xD8ox2ZuYAG-KrCIkNUfVfKE_LCewDQO9qgXa1zN3nTgs05oSYf6Y9EmKZ_Ezo6a9JF7q5VNbtYxEEH19PCpYpIX0bRkjvbyq0OuOE3kOG8rj-6AWNR9F9xS73MBxDrL3D8mj3M6=w1884-h840-no?.jpg" alt="Skizze Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck"></td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Länge</td>
<td style='text-align: left; '>280 m</td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Steigung</td>
<td style='text-align: left; '>max. 2.5 %</td>
</tr>
<tr>
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Breite Fahrbahn</td>
<td style='text-align: left; '>6.20 m</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Breite Gehweg</td>
<td style='text-align: left; '>Nordseite &ge; 1.84 m<sup>1</sup> <br />Südseite &ge;1.64 m<sup>2</sup></td>
</tr>
<tr valign="top">
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Parkbuchten</td>
<td style='text-align: left; '>Nordseite 4<br />Südseite 14-16<br />Breite 2.20 m</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Verkehr/Std.<sup>3</sup></td>
<td style='text-align: left; '>810 Pkw<br />4 Lkw + Busse<br />107 Fußgänger<br />99 Radfahrer</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>Radfahrer/Std.<sup>3</sup></td>
<td style='text-align: left; '>auf dem Gehweg 51 (8 korrekt<sup>4</sup>)<br />auf der Fahrbahn 48</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td style='text-align: left; padding-left: 15px;'>ÖPNV</td>
<td style='text-align: left; '>1 Buslinie<br />keine Haltestelle</td>
</tr>
</table>
<p><figcaption id="caption-mittlBahnhof4" class="wp-caption-text"><sup>1</sup> vor <a href='http://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/bahnhofstrase/bahnhofstr-68/'>Hausnummer 68</a><br /><sup>2</sup> vor Hausnummer 93 (inkl. 36 cm Trennstreifen)<br /><sup>3</sup> eigene Zählung 7.8.2017 (Spitzenstunde 16-17.00 Uhr)<br /><sup>4</sup> Alter &lt; 10 J. oder Begleitperson</figcaption></figure>Der Abschnitt der Bahnhofstraße zwischen Lange Straße und Denkmal ist knapp 300 m lang und fast gerade. Er gehört zur Kreisstraße 45 (K45), die von der Schwaneweder Straße zur Bördestraße führt. Bei beidseits durchgehender Bebauung sind im Erdgeschoss der meisten Gebäude Ladengeschäfte, Versicherungsagenturen oder Restaurants angesiedelt. Daneben finden sich mehrere reine Wohngebäude, ein Bestatter, ein Anwalt, ein ambulanter Pflegedienst, ein Palliativnetz, ein Anzeigenblatt, ein Friseur, eine Fahrschule und ein Reisebüro. </p>
<p>Für eine Geschäftsstraße ist der Straßenquerschnitt besonders im westlichen Teil recht eng, an der schmalsten Stelle zwischen den Gebäuden mit den Hausnummern 93 und 74 beträgt die lichte Weite ziemlich genau 12.24 m.</p>
<p>Auf der Fahrbahn besteht in beiden Fahrtrichtungen absolutes Halteverbot, am Straßenrand sind Parkbuchten für knapp 20 Pkw angelegt. Radwege sind nicht vorhanden. Für Kfz gilt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft von 50 km/h. Ein Radfahrer, der in der Ebene mit 19 km/h fährt, erreicht hier bergauf 11 km/h und bergab 29 km/h.</p>
<p><figure id="mittlBahnhof3" aria-describedby="caption-mittlBahnhof3" style="width: 500px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/VkRWqqk3X86soqMZYOV--YPfkQhWFQImiKF2WzfiAl7qDoszGVLzxUiweI2a-1p7p9yiKpYqVYWN9Bfml58kvV6N9fOq4nrP_2OpZAAWC2ILY5oc7w6ycCI_TeICpDm1iECeeiOxb2zAQib5Lt5fq8DZyHNa3j7mFUMOwmG9us9E6qjniqt7K6WeYt4IZ7h3v0EuMuwIxq3W1UWH6YVoMJME-kgbF3IVFvCtsgf4bG8DRuTytIYo-Q6UYx1B355RUgMoEK46EazM38j7DwGYkxWb8L1xP7yDXEOsW9WEX4_KSYB4QGFIdRvbRgv9KEKUf36NUbsf4aGDwetBey7gX6kp4m4H4ZecthTIeU4JMotBIL2QBau6JiBXVHH5J6BThZNIXj6-L3E9vFbSMB7DQm9jPeBlSi0rAg0b8k44NeECYbIXJ4J4pn5oHuc3UIYnDsO4WfpkDYC8fvPJ7Kx3BoGDzeZDFJVnIKNYMu45Gb-ls0JNM1zLZi_jSyvBtmPKqwQkLYJ7uwgOmOS_DG8CZNzgaQuXc92Csq28EMaf2WQ_APd9PWjk2HUOHH16nztB4si_BgZKVM_6ocnmiX5QQfaCt0uRSNZkzTBEpeif1SyT_ie6WEvmpQ=w2048-h1365-no?.jpg" alt="Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-mittlBahnhof3" class="wp-caption-text">Bahnhofstraße vom Denkmal Richtung Westen</figcaption></figure>Optisch vermittelt dieser Abschnitt der Bahnhofstraße das Bild einer städtischen Durchgangsstraße aus den 70er- bis 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie atmet fast das Leitbild der autogerechten Stadt, drängt Fußgänger an den Straßenrand und macht Radfahrern Angst, sie zu benutzen. Eigentlich kostbarer und gerade hier knapper öffentlicher Raum wird als kostenloser Abstellplatz für Autos verwendet, die Fahrbahn ist so breit und gerade wie irgend möglich.</p>
<p>Der Seitenraum ist durch Bäume optisch aufgewertet, lädt ansonsten aber fast nirgendwo zum Schlendern oder Verweilen ein. Angesichts mehrere Engstellen und zu Spitzenzeiten mehr als 50 Radfahrern pro Stunde auf den Gehwegen (davon 8 regelkonform auf Grund ihres Alters) ist die Bahnhofstraße für Fußgänger hier zeitweise eine wirkliche Zumutung.</p>
<h3>StVO, Verwaltungsvorschrift zur StVO, Richtlinien und Empfehlungen</h3>
<p>Im Bemühen um eine Veränderung kommt man nicht umhin, einschlägige Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen zu Rate zu ziehen. Wenn Sie an dieser recht trockenen Materie keinen Spaß haben, überspringen Sie dieses Kapitel ruhig erstmal.</p>
<h4>Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)</h4>
<p><figure id="StVomittlBahnhof2" aria-describedby="caption-StVomittlBahnhof2" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge</strong><br />
(1) Fahrzeuge <em>(Anm. d. Verf.: dazu gehören auch Fahrräder!)</em> müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.<br />
(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. &#8230;<br />
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. &#8230; Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.<br />
<figcaption id="caption-StVomittlBahnhof2" class="wp-caption-text">(Quelle: StVO vom 6.3.2013, zul. geänd. 18.5.2017)</figcaption></figure>Die StVO ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Sie gilt auf deutschen Straßen für alle in- und ausländischen Fahrzeuge inkl. Fahrrädern und deren Fahrzeugführer.</p>
<p>Der StVO zur Folge <strong>müssen</strong> Radfahrer, die älter als 10 Jahre sind, auf diesem Teilstück der Bahnhofstraße auf der Fahrbahn fahren. Nur wer ein Kind unter 10 Jahren begleitet, darf mit ihm zusammen auf dem Gehweg fahren. Dabei dürfen Fußgänger nicht behindert werden.</p>
<p>Weiter westlich <strong>dürfen</strong> Radfahrer auch auf den teilweise vorhandenen Radwegen fahren, auch wenn dies nicht mehr durch die Schilder mit dem weißen Fahrrad auf blauem Grund angezeigt wird, allerdings nur auf den in ihrer Richtung jeweils rechtsseitigen Radwegen.</p>
<p><figure id="StVomittlBahnhof4" aria-describedby="caption-StVomittlBahnhof4" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><strong>§ 5 Überholen</strong><br />
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.<br />
(4) &#8230; Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.<br />
<figcaption id="caption-StVomittlBahnhof4" class="wp-caption-text">(Quelle: StVO vom 6.3.2013, zul. geänd. 18.5.2017)</figcaption></figure>Autofahrer dürfen Radfahrer nur überholen, wenn jegliche Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Außerdem muss &#8222;ausreichender&#8220; Seitenabstand zum Radfahrer eingehalten werden. Dafür gibt es keine allgemein gültige Regel, Gerichte gehen davon aus, dass es auf die jeweiligen Verkehrsverhältnisse ankommt. So hielt etwa das OLG Frankfurt 1980 einen Seitenabstand von 2 m beim Überholen von radfahrenden Kindern auf ansteigender Straße für erforderlich. (vgl. <a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7353133">OLG Frankfurt, Az.: 2 Ss 478/80</a>)</p>
<h4>Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)</h4>
<p><figure id="VwVmittlBahnhof1" aria-describedby="caption-VwVmittlBahnhof1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge</strong><br />
Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239. <em>(Anm. d. Verf.: dort steht &#8222;Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei&#8220; kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.&#8220;)</em><br />
Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder&#8220; markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff. <em>(Anm. d. Verf.: dort steht: &#8222;&#8230; Auf die Markierung einer Leitlinie in Fahrbahnmitte ist zu verzichten, wenn abzüglich Schutzstreifen der verbleibende Fahrbahnanteil weniger als 5,50 m breit ist. &#8230;&#8220;)</em></p>
<p>Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.<figcaption id="caption-VwVmittlBahnhof1" class="wp-caption-text">(Quelle: VwV-StVO vom 26.1.2001, Fassung v. 22.5.2017)</figcaption></figure>Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt bundesweit die Umsetzung der StVO durch die Straßenverkehrsbehörden. </p>
<p>Das Bundesverkehrsministerium hat 2008 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass stets die Bestimmungen der StVO und der VwV-StVO massgeblich sind, sollten sie mit anderweitigen Richtlinien z. B. der RASt nicht im Einklang stehen.</p>
<p>Bezüglich nicht-benutzungspflichtiger Radverkehrsanlagen enthält die VwV-StVO nur wenige Angaben zu erforderlichen Abmessungen. Für Schutzstreifen werden nur noch Mindestmaße für den verbleibenden Teil der Fahrbahn genannt (vgl. Textauszüge re.), ansonsten wird in der Neufassung der VwV-StVO ausdrücklich auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) verwiesen.</p>
<h4>Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)</h4>
<p>Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010 (ERA 2010) sind ein technisches Regelwerk für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen in Deutschland, herausgegeben von der <a href="http://www.fgsv.de/">Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)</a>. Sie gelten für den Neubau und wesentliche Änderungen von Straßen, für bestehende Straßen wird ihre Anwendung empfohlen. Auch wenn die Verfasser der ERA 2010 nicht legitimiert sind, Aussagen der StVO authentisch zu interpretieren, nehmen die ERA eine Sonderstellung unter vergleichbaren Empfehlungen ein, weil Verwaltungsgerichte sie regelhaft als aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisquelle berücksichtigen und die VwV-StVO ausdrücklich auf sie verweist (vgl. <a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130001724&#038;st=null&#038;doctyp=juris-r&#038;showdoccase=1&#038;paramfromHL=true#focuspoint">Verwaltungsgericht Braunschweig 2013 Az 6 A 64/11</a>).</p>
<p><figure id="ERAmittlBahnhof1" aria-describedby="caption-ERAmittlBahnhof1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/mSQJJ9EhIEgdsoBYmNYrYg41ecrmEUBChMM6-elZTbNRpUGG1TRa_PxgG65JsZMfIu_QsSocqXYu7DS336i1zO7sorQ_g8Yt_Z-hdaHoRsgugHzjvzx_2TNBDwuasliY4hDDqh8HFexDkbe8DkwzgXZ9ZJ8GdRiXye2L9IOvWunE6cHUaaNg8qbTv75hgjI2SN7QgGpWx2prDdkmzxBAUguQQyT-MnAp-phSVdw_5C_ReSb3ap0nAnsKW_HFljgcGrmOFNV4RPFQVHEp4x7JswgxItys8W7J6vV2v3xvQMVgcTkbpG6Skd2B9RGtKlc90vndB6YhtDHlZWefMK3YppYy_-xdVHRLV1O3GToGhCDIPp0sjWCZRGp6o-M9Secrw9IsORvLmiUtsHuZobsd5LWOP0rhbkZbUNgzHqZJOj-XmnBcJtOv2D9Vw_SAQZfF1-_4pGSwPmppvuN2tshoWfuA206QQy2FDpVHd59l247VCRRWz4z6D0m4p7UoCx8FpJmFQPJ0L4LwU9ZzRqHZsxE5W81St3d4RzUse7DGROwNOWb6n4hDvEE-KicJJ6MAHPuVV3-OmTq1B0OGPDiK2piMnSX7zAVcqT_TuyUxZvY7GhueTad7YQ=w1848-h1082-no?.jpg" alt="Eignung von Radverkehrsführungen"><figcaption id="caption-ERAmittlBahnhof1" class="wp-caption-text">Vorauswahl der Radverkehrsführung (Quelle: ERA 2010)<br />roter Stern: aktuelle Situation<br />grüner Stern: bei Tempo 30</figcaption></figure>Eine der wesentlichen Aussagen der ERA 2010 betrifft die Eignung bestimmter Führungsformen des Radverkehrs in Abhängigkeit von der Stärke und der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Je nach Kfz-Belastung in der werktäglichen Spitzenstunde und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden vier Belastungsbereiche unterscheiden, dabei sollen die Übergänge zwischen den Belastungsbereichen nicht als harte Trennlinien verstanden werden.</p>
<p>Der Ist-Zustand auf der mittleren Bahnhofstraße (roter Stern in der Abb.) findet sich im Übergangsbereich zwischen Bereich II und III. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (grüner Stern) würde man in die Trennzone zwischen Bereich I und II gelangen, was auch den jetzigen Zustand mit Mischverkehr auf der Fahrbahn erlauben würde.</p>
<h4>Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)</h4>
<p><figure id="RAStmittlBahnhof1" aria-describedby="caption-RAStmittlBahnhof1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>1 Ziele und Grundsätze</strong><br /><strong>1.1 Grundsätzliche Überlegungen</strong><br />
Planung und Entwurf von Stadtstraßen müssen sich an Zielsetzungen orientieren, die sich aus der Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden ergeben und die eine ausgewogene Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche an den Straßenraum verfolgen. Dabei wird es vielfach &#8211; vor allem in Innenstädten &#8211; notwendig sein, die Menge oder zumindest die Ansprüche des motorisierten Individualverkehrs an Geschwindigkeit und Komfort zu reduzieren und den Fußgänger- und Radverkehr sowie den öffentlichen Personenverkehr zu fördern. Dadurch lassen sich viele problematische Situationen an vorhandenen Stadtstraßen verbessern und an geplanten Stadtstraßen von vornherein vermeiden.<figcaption id="caption-RAStmittlBahnhof1" class="wp-caption-text">(Quelle: RASt 06)</figcaption></figure>Die RASt 06 wurden 2007 von der <em>Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen</em> in Köln herausgegeben. In vielen Bundesländern sind sie ausdrücklich zur Anwendung empfohlen. In Niedersachsen werden sie von Verwaltungsgerichten als &#8222;aktuelle und spezifische wissenschaftliche Erkenntnisquelle&#8220; angesehen, die den Stand der Technik wiedergibt. Auch die <em>Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr</em> bezeichnet sie 2013 in ihrem &#8222;Leitfaden Radverkehr&#8220; (<a href="https://www.google.de/url?sa=t&#038;rct=j&#038;q=&#038;esrc=s&#038;source=web&#038;cd=1&#038;ved=0ahUKEwjk6dO0rPTVAhVMmbQKHSv0AGEQFggnMAA&#038;url=https%3A%2F%2Fwww.mw.niedersachsen.de%2Fdownload%2F83761%2FLeitfaden_Radverkehr_der_NLStBV.pdf&#038;usg=AFQjCNHYJhsuVKgUkexv4e1tEbXZDk0gpw">PDF 7.9 Mb</a>) als &#8222;aktuelles technisches Regelwerk&#8220;.</p>
<p><figure id="RAStmittlBahnhof2" aria-describedby="caption-RAStmittlBahnhof2" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><strong>5.1.1</strong><br />
Die dritte Fallunterscheidung betrifft die verfügbare oder geplante Straßenraumbreite, das heißt in der Regel die Breite zwischen den Gebäuden.<br />
&#8230;<br />
Sollte weniger Raum zur Verfügung stehen, so kann die Eignung eines kleineren Querschnitts oder der Verzicht auf ein Querschnittselement, z. B. Parkstreifen geprüft werden. Die Reduzierung von Elementabmessungen in den empfohlenen Querschnitten ist zu vermeiden.<figcaption id="caption-RAStmittlBahnhof2" class="wp-caption-text">(Quelle: RASt 06)</figcaption></figure>Die RASt 06 unterscheiden zwischen einem geführten und einem individuellen Entwurfsvorgang. Der geführte Entwurfsvorgang führt zu einer &#8222;empfohlenen Lösung für eine typische Entwurfsituation&#8220;, in diesem Fall für eine sog. &#8222;Örtliche Geschäftsstraße&#8220;. Sie setzt eine Straßenraumbreite von mindestens 20,5 m voraus, ist also für die mittlere Bahnhofstraße (engste Stelle 12,24 m!) leider ungeeignet.</p>
<p><figure id="RAStmittlBahnhof3" aria-describedby="caption-RAStmittlBahnhof3" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>5.1.2</strong><br />
Bei Linienbusverkehr erhalten zweistreifige Fahrbahnen eine Breite von 6,50 m bzw. eine Breite von 7,50 m bei Markierung beidseitiger Schutzstreifen.<br />
&#8230;<br />
Der Auswahl und Anordnung von Radverkehrsanlagen wird besondere Beachtung geschenkt:<br />
&#8230;<br />
Bei Kraftfahrzeugverkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1000 Kfz/h werden im Wesentlichen Schutzstreifen empfohlen.<br />
&#8230;<br />
Sind bei Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1000 Kfz/h keine Radverkehrsanlagen vorgesehen und beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 30 km/h, wird der Gehweg für Radfahrer frei gegeben.</p>
<p>Sind bei Verkehrsstärken von 400 Kfz/h bis 1000 Kfz/h Schutzstreifen vorgesehen, wird der Gehweg nicht für Radfahrer frei gegeben.<br />
&#8230;<br />
Dabei erfolgt die Freigabe unter der Bedingung, dass dies unter Berücksichtigung der Bevorrechtigung der Fußgänger vertretbar ist.</p>
<p>Die Gehwegbreiten werden in örtlichen Geschäftsstraßen mit 4,00 m, bei anliegendem Radweg mit 3,00 m, in Hauptgeschäftsstraßen mit 5,00 m, bei anliegendem Radweg mit 4,00 m bemessen.<figcaption id="caption-RAStmittlBahnhof3" class="wp-caption-text">(Quelle: RASt 06)</figcaption></figure>Den RASt 06 folgend bleibt dann nur der Weg eines &#8222;individuellen Entwurfs&#8220;, der den notwendigen Abmessungen der Fahrbahn auf der einen Seite plausible Abmessungen für die Seitenräume auf der anderen Seite gegenüberstellt.</p>
<p>Für Gehwege gehen bereits die ERA 2010 von einer erforderlichen Mindestbreite von 2,30 m aus, verweisen für besondere Situationen aber zusätzlich auf die Vorgaben der RASt 06. Danach wiederum sind die Mindestmaße der Gehwegbreiten in Geschäftsstraßen zu erhöhen, in der mittleren Bahnhofstraße wären das 4,00 m. Dem gegenüber steht eine wünschenswerte Fahrbahnbreite von 6,50 m ohne bzw. 7,50 m mit Schutzstreifen.</p>
<h3>Das Problem in Kürze</h3>
<ol>
<li>Die gegenwärtige Verkehrsführung auf der mittleren Bahnhofstraße ist um das Jahr 2000 geplant worden und entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die <em>empfohlene Lösung</em> (RASt 06) für eine örtliche Geschäftsstraße setzt eine Straßenraumbreite von 20,50 m voraus, weit mehr als hier verfügbar. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (ERA 2010 und RASt 06) müsste eine akzeptable Minimallösung heute mindestens 2,30 m Gehweg + 7,50 m Fahrbahn inkl. Schutzstreifen bds. + 2,30 m Gehweg vorsehen. Das wäre auch mit der minimal verfügbaren Straßenraumbreite von 12,24 m knapp realisierbar. </li>
<li>Der heutige Verkehr mit mehr als 800 Kfz in der Spitzenstunde mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erfordert entweder getrennte Radwege oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn oder die Freigabe der Gehwege für Rad Fahrende (ERA 2010, VwV-StVO per Verweis).</li>
<li>Dieser Ist-Zustand wird von vielen Verkehrsteilnehmern negativ wahrgenommen und seit Jahren öffentlich sehr kritisch bewertet. Defizite aus der Fußgänger- und Radfahrersicht stehen dabei in der öffentlichen Diskussion im Vordergrund. Viele Bürger und auch der ADFC sehen in der Bahnhofstraße einen oder den Hauptkritikpunkt an der Radverkehrsführung in Osterholz-Scharmbeck.</li>
</ol>
<h3>Lösungsansätze</h3>
<h4>Neugestaltung</h4>
<p><figure id="neugestaltmittlBahnhof1" aria-describedby="caption-neugestaltmittlBahnhof1" style="width: 500px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/wA23Am-mjUZS1KV6sc8sYsOWxAD11o93Fz1k7nG6-Dw3uFjEk0FKkNf0_EYFsxPLWVLwgKoj-HR-bh9ePzYYtekbyT7h_V3uapOYufc8BpGSbebqhubVvAvCMjm8VOy8Fpi7sir8x1Rsq5PLg1S2XxSkTKgva9JyoauZl0RHE6U4-56LlC3Chu1LrWVdMe6owmbF42GugYIU4vmdyRocuN9cexEKfLthBhWdfR16omuk1RAn5UkWOoZ776eGZ_qP2u4EXsnmtXOVGN95KRJh1u1RB0yD7bIJP2DvYkmQxSefXVN7ncslTJ4O5Hj1pKKMzAtBl81zSiBRkfEWy9ey25LfQzkT_bAH2GKCwSLnBoEmiurvl3uPJlK1QTgXBQbp2tzKeHITs8b6BNd_ls79I0ZkwQNQEJUTqO05IDBgpvGJViqEBYuLHPTtTI4ZxSFd0-Mp1VOWbRcYpbnej7HQ9_XFqbuJSJh5gmyiubUCSQnSlkno3H5Qp0MISVLPux0TouQNebQUoEwFfbdxSveOspghWhxWEe8ZGZqbjBHsG9pwRZb8gOOYjpLwyxqmxGjkpREfj7aSyVdpdrDrYzCBuOHTcbJXV_JGu4fncKs2Y5htoLN_qG3ucg=w1724-h798-no?.jpg" alt="Querschnitt Bahnhofstraße"><figcaption id="caption-neugestaltmittlBahnhof1" class="wp-caption-text">Bahnhofstr. heute: Querschnitt zw. Hausnummer 74 und 93</figcaption></figure>Den heutigen Ansprüchen an eine mit 50 km/h befahrbare und trotzdem für Radfahrer und Fußgänger hinreichend sichere örtliche Geschäftsstraße würde nur eine völlige Neugestaltung von Fahrbahn und Seitenräumen genügen. Die aktuellen Regelwerke ERA 2010 und RASt 06 verlangen für eine gerade noch akzeptable Minimallösung Gehwegbreiten von jeweils 2,30 m und eine Fahrbahnbreite von 7,50 m. Parkbuchten wären dann ohne Zukauf privaten Grundbesitzes nicht oder nur stark eingeschränkt realisierbar.<br />
<figure id="neugestaltmittlBahnhof2" aria-describedby="caption-neugestaltmittlBahnhof2" style="width: 500px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/cgn1jW7Z8GRcdeEBC2kc2d0urdNCjjL1jjM0sqRLaMTohVXIchJSWLPIo21dsDIoXs5HYmxbc20QClZxyiAQ_NU8TW2INl0PIbMMsp4MGKmsY38PbMgEOxPLAE7J4by3_fGDUfCWNrydWmf6rI3TtPaClre8JNJLolOO-nvm9FPystHfF4wKt2kMbEfYyhy1Uk2fHMWTATdlcI8-ObG0mlBxWcGtT0NP8_QYPD41eEdg_75dgWxd2YvJaQSQCuu6Vy3pEhe6GWKWcx63kpO1iGk-3kdlNoG_2AZPHlmt674DkB6GK2O7H-WYPqDOOJnJwZH5N6Om6HFGEz-hDRQN7lHbUs1qWPLJUfVfU70KoaAByBuSLoRZSa8trABsycD7dKPqLHnvZkqjD3OJQx6awIfLpHUu9f5qXSWq4W3P_GsmGqJFJlF4n10hL8DpfMhjM1FwPcqdZi-ZH-MFQDKh6Nar2rG7XZoQgIFsybuaeLjyxx_8erCs8Gy6NJncXaMOBiYN0x0677B94VlT5qpNFK_u3p3K2-jM_UssGrAVlCNvzqGngB2KV7v2ZqluDYnTyHUlEeo5_oA-BAaCvL97U99XReLtZaPACvA5MFILR4V1SCwPWwbsBw=w1654-h792-no?.jpg" alt="Querschnitt Bahnhofstraße"><figcaption id="caption-neugestaltmittlBahnhof2" class="wp-caption-text">Mögliche Planung</figcaption></figure>Für den Radverkehr würden Schutzstreifen auf beiden Seiten angelegt, was bei dieser Verkehrsdichte gerade noch zulässig wäre, zumal der Querschnitt für abgesetzte Radwege nicht ausreicht. Wenn man die Kosten des letzten Umbaus im Jahr 2003 zu Grunde legt, dürfte diese Lösung mit mindestens ebenfalls € 800.000.- zu Buche schlagen.</p>
<h4>Schutzstreifen</h4>
<p>Schutzstreifen als vergleichsweise kostengünstige und platzsparende Führungsform für den Radverkehr werden auch auf Grund der geringen finanziellen Handlungsspielräume der Straßenbaulastträger immer häufiger installiert. Sie sind ein Teil der Fahrbahn<br />
und dürfen von Autofahrern nur ausnahmsweise befahren werden. Sie verbessern das Sicherheitsgefühl für Radfahrer auf der Fahrbahn und tragen nachweislich dazu bei, verbotenes Gehwegradeln zu unterbinden. Im gegenwärtigen baulichen Zustand der Straße sind beidseitige Schutzstreifen nicht zulässig. Selbst das Mindestmaß von 1,25 m + 0,25 m (Sicherheitsabstand zu Längsparkständen) würde die Breite der übrigen Fahrbahn auf dann 3,20 m einengen. Als notwendig werden 4,50 m erachtet, um die Begegnung zweier Pkw zu ermöglichen. Ein geringere Breite der Restfahrbahn würde die Schutzwirkung der Streifen wegen dann zu häufigen Überfahrens mindestens teilweise aufheben.</p>
<p>Möglich wäre die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens mit einer Breite von 1,45 m + 0,25 m (Sicherheitsabstand) auf der Südseite. Die Restfahrbahnbreite läge dann genau bei den geforderten 4,50 m. Das würde zwar den bergauf Rad Fahrenden einen Schutzraum schaffen, der angesichts der größeren Geschwindigkeitsdifferenz zum Autoverkehr und des erhöhten Platzbedarfs durch Pendelbewegungen vorteilhaft wäre. In Gegenrichtung abwärts Radelnde müssten aber weiterhin die unmarkierte Restfahrbahn mit den Kfz teilen, so dass diese (Teil-)Lösung den Erfordernissen nicht gerecht wird. Außerdem wäre ohne zusätzliche Maßnahmen wie Verkehrserziehung, Geschwindigkeitsbegrenzung oder strikteres Sanktionieren zumindest in dieser Fahrtrichtung kein Effekt auf das verbotene Gehwegradeln zu erwarten. Radfahrer Richtung Westen würden den dort fehlenden Schutzstreifen womöglich als Signal interpretieren, die Fahrbahn gerade nicht zu benutzen.</p>
<h4>Tempo 30</h4>
<p><figure id="Tempo30mittlBahnhof2" aria-describedby="caption-Tempo30mittlBahnhof2" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen</strong><br />
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.<br />
&#8230;<br />
(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.<figcaption id="caption-Tempo30mittlBahnhof2" class="wp-caption-text">(Quelle: StVO vom 6.3.2013, zul. geänd. 18.5.2017)</figcaption></figure>Die Vorschriften der StVO zum Tempo 30 sind komplex und abschnittsweise schwer verständlich. Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen </p>
<ul>
<li>streckenbezogenem Tempo 30 nach StVO § 45 Abs. 1 Satz 1 und</li>
<li>Tempo 30-Zonen nach StVO § 45 Abs. 1c.</li>
</ul>
<p>Das häufig gehörte &#8222;Totschlagargument&#8220;, Tempo 30 sei hier wegen der straßenrechtlichen Widmung als <em>Kreisstraße</em> nicht zulässig, zeugt von allzu bereitwillig oberflächlicher Betrachtung. Es bezieht sich nämlich nur auf Tempo 30-Zonen nach § 45 Abs. 1c. </p>
<h5>Streckenbezogen Tempo 30 nach StVO § 45 Abs. 1 Satz 1</h5>
<p>Da dieser Abschnitt der Bahnhofstraße im aktuellen baulichen Zustand beträchtliche Mängel an der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer aufweist, muss die Straßenverkehrsbehörde hier meines Erachtens &#8222;aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs&#8220; ein Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen, wie es § 45 Abs. 1 vorsieht.<br />
<figure id="Tempo30mittlBahnhof2" aria-describedby="caption-Tempo30mittlBahnhof2" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen</strong><br />
&#8230;<br />
2. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.<figcaption id="caption-Tempo30mittlBahnhof2" class="wp-caption-text">(Quelle: VwV-StVO vom 26.1.2001, Fassung v. 22.5.2017)</figcaption></figure>Und zwar eine, die den Vorgaben der ERA 2010 entspricht, auf die wiederum auch die VwV-StVO verweist. Und das sind nun mal genau 30 km/h, selbst damit werden die einschlägigen Vorgaben nur knapp erreicht. </p>
<p>Bei der Abwägung eines solchen Eingriffs hilft auch ein Blick in die VwV-StVO selbst (s. Textkasten), die der Flüssigkeit des Verkehrs zwar große Bedeutung beimisst, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer aber ausdrücklich höher bewertet. </p>
<p>Ebenfalls weiter hilft ein Blick in den &#8222;Leitfaden Radverkehr&#8220; der <em>Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr</em> aus dem November 2013. Dieser Leitfaden (<a href="https://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/84377">Download PDF 7.9 Mb</a>) stellt die Anforderungen an Radverkehrsführungen mit und ohne Benutzungspflicht für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Niedersachsen zusammen. In der Anlage werden 10 Praxisbeispiele genannt, eines davon eine Kreisstraße mit bereits erfolgter Tempo 30-Anordnung und eines sogar eine Landesstraße (Ortsdurchfahrt Winsen/Aller) mit dem Schlusssatz &#8222;Eine spätere Anordnung von Tempo 30 wäre zu begrüßen.&#8220;</p>
<h5>Tempo 30-Zonen nach StVO § 45 Abs. 1c</h5>
<p><figure id="NStrGmittlBahnhof1" aria-describedby="caption-NStrGmittlBahnhof1" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><strong>§ 3 Einteilung der öffentlichen Straßen</strong></p>
<p>(1) Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingeteilt:</p>
<p>1. Landesstraßen; &#8230;;<br />
2. Kreisstraßen; das sind Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises oder dem unentbehrlichen Anschluß von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind;<br />
3. Gemeindestraßen; das sind Straßen, die überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder zwischen benachbarten Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind (§ 47);<br />
4. sonstige öffentliche Straßen (§ 53).<br />
<figcaption id="caption-NStrGmittlBahnhof1" class="wp-caption-text">(Quelle: NStrG vom 24.9.1980, Fassung v. 25.11.2007)</figcaption></figure>Auch eine Tempo 30-Zone nach StVO § 45 Abs. 1c wäre übrigens durchaus möglich und berechtigt. Das würde allerdings eine sog. Umwidmung der Bahnhofstraße von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße voraussetzen. </p>
<p>Maßgeblich für diese Klassifizierung von Straßen ist in Niedersachsen das NStrG. Bezogen auf den LK Osterholz soll eine Kreisstraße danach <strong>überwiegend</strong> dem Verkehr zwischen dem LK Osterholz und benachbarten Landkreisen oder Bremen dienen, dem überörtlichen Verkehr innerhalb des LK Osterholz oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder Ortsteilen an andere Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen.</p>
<p><figure id="NStrGmittlBahnhof2" aria-describedby="caption-NStrGmittlBahnhof2" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/r4Z5vRZ9AL22UzQKOdoYywnmXJH-SjNCsE85ZHu8C_pm1iSFLqlH7zZColmG7e448CY1X_dLPYt3lMALEpHjy_n6pBTvdQFD0RLwr62B5Q3fOmRfZ-uNh-vOTNGMHO0B65EI8mlUP4E6DVqKEfwgIfMdMQ4gHr4Ajf8Bnza4HUUlWGo7S-sB8QdZ5ovUj0g5Qu4NxaPJeXQOrMJSU_lBiBZp9roetMGCnbBK84wb7X_6t21GNAiUARzSt6HaEgw0aWDarlJePwBADOIKkxDU9HbquaP-qHxg7fD9N2XTvY0l0atvqM6F5H6vtHY_z1AUApiGs42NzRVQSNrzEN_wtUmqe5WIXDCWrAo2t1_VIkp4GBL39rOs27La-PRUka63PznjlQb9yXX00DcZYB7vB2odzl5KqmCh2m9O-4u5BYFb5_v6AiR7qE9BuQPR9coHEFcA45XmoMSXoOVMPBRg-nE97zmc6m_nPIlZyWMAWM5Ht-xdlnJxMlGy59SNHJxvYfjGS9KAPU2hJENyIIBV__MphcUI3t_pGBHCrXuD9aY5_fxmLHRiOnCf6OXPX0oeUW5xvBt666VrPDtzv0lSDMF9onSVMK5FgXt5DMM36ljMwmekSMT2UQ=w2226-h1630-no?.jpg" alt="Kreisstraßen rund um Osterholz-Scharmbeck"><figcaption id="caption-NStrGmittlBahnhof2" class="wp-caption-text">Klassifizierte Straßen (Quelle: Landkreis Osterholz)</figcaption></figure>Schaut man sich das Straßennetz in und um Osterholz-Scharmbeck herum an, dann erfüllt die mittlere Bahnhofstraße als Teil der K45 diese Kriterien für eine Kreisstraße nicht mehr. Verlässlich wäre das zwar nur zu beantworten, indem man wenigstens stichprobenartig die heutigen Straßenbenutzer nach Start und Ziel ihres Weges befragen würde. Angesichts eines 20 %igen Rad- und Fußgänger-Verkehrsanteisl müssten aber von den Autofahrern mindestens 64 % nach Bremen oder in einen anderen Landkreis oder &#8222;überörtlich im Landkreis&#8220; unterwegs sein, was ich stark bezweifeln möchte.  </p>
<h3>Resümee</h3>
<p>Enge Ortsdurchfahrten sind seit Jahrzehnten ein Problem für Stadt- und Verkehrsplaner. So auch hier in der Bahnhofstraße, wo die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern nach heutigen Maßstäben unzureichend berücksichtigt ist. Das Problem ist für Osterholz-Scharmbeck von großer Bedeutung, weil es die Hauptverbindung sowohl vom Bahnhof als auch vom Stadtteil Osterholz in die Innenstadt betrifft und in den letzten Jahren immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird.</p>
<p><figure id="resuemeemittlBahnhof2" aria-describedby="caption-resuemeemittlBahnhof2" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/cgn1jW7Z8GRcdeEBC2kc2d0urdNCjjL1jjM0sqRLaMTohVXIchJSWLPIo21dsDIoXs5HYmxbc20QClZxyiAQ_NU8TW2INl0PIbMMsp4MGKmsY38PbMgEOxPLAE7J4by3_fGDUfCWNrydWmf6rI3TtPaClre8JNJLolOO-nvm9FPystHfF4wKt2kMbEfYyhy1Uk2fHMWTATdlcI8-ObG0mlBxWcGtT0NP8_QYPD41eEdg_75dgWxd2YvJaQSQCuu6Vy3pEhe6GWKWcx63kpO1iGk-3kdlNoG_2AZPHlmt674DkB6GK2O7H-WYPqDOOJnJwZH5N6Om6HFGEz-hDRQN7lHbUs1qWPLJUfVfU70KoaAByBuSLoRZSa8trABsycD7dKPqLHnvZkqjD3OJQx6awIfLpHUu9f5qXSWq4W3P_GsmGqJFJlF4n10hL8DpfMhjM1FwPcqdZi-ZH-MFQDKh6Nar2rG7XZoQgIFsybuaeLjyxx_8erCs8Gy6NJncXaMOBiYN0x0677B94VlT5qpNFK_u3p3K2-jM_UssGrAVlCNvzqGngB2KV7v2ZqluDYnTyHUlEeo5_oA-BAaCvL97U99XReLtZaPACvA5MFILR4V1SCwPWwbsBw=w1654-h792-no?.jpg" alt="Querschnitt Bahnhofstraße"><figcaption id="caption-resuemeemittlBahnhof2" class="wp-caption-text">Mögliche Neugestaltung</figcaption></figure>Nach gründlicher Analyse der heutigen Gegebenheiten und der einschlägigen Regelwerke gibt es meiner Ansicht nach nur zwei sinnvolle Lösungsansätze:</p>
<ol>
<li>Am zweckmäßigsten wäre eine völlige Neugestaltung des Straßenraumes, die Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern höchstmögliche Sicherheit bietet und den Verkehr so flüssig wie eben möglich macht. Ich fürchte, dass für einen solchen Umbau deutlich mehr als € 1 Mio. zu veranschlagen sind.</li>
<li>Ohne grundlegende Umbaumaßnahmen bzw. bis zur Umsetzung einer solchen Planung ist die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern nur durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h für den Autoverkehr zu gewährleisten. Diese kann und sollte streckenbezogen nach StVO § 45 Abs. 1 Satz 1 angeordnet werden, ersatzweise nach Umwidmung zu einer Gemeindestraße als sog. Tempo 30-Zone nach StVO § 45 Abs. 1c.</li>
</ol>
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		<title>Radverkehr im Verkehrsentwicklungsplan 2004</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Heuser J]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Aug 2017 15:35:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Osterholz-Scharmbeck]]></category>
		<category><![CDATA[Radverkehrspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Unser OHZ]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Radverkehr in Osterholz-Scharmbeck wurde von Seiten der Stadt zuletzt im Jahr 2004 untersucht und bewertet. Der damalige Verkehrsentwicklungsplan (Download PDF 2.5 MB) enthält im Kapitel 5 &#8222;Radverkehr&#8220; eine Zustandsanalyse, eine Netzplanung und ein Maßnahmenkonzept. Eines der klar formulierten Ziele war die &#8222;Förderung des Radverkehrs als gleichberechtigtes Verkehrsmittel im städtischen Verkehr&#8220;. Die Neukonzeption der Radverkehrsplanung &#8230; <p class="link-more"><a href="https://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/verkehrsentwicklungsplan-2004/" class="more-link"><span class="screen-reader-text">„Radverkehr im Verkehrsentwicklungsplan 2004“</span> weiterlesen</a></p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="verkehrsplan2004a" aria-describedby="caption-verkehrsplan2004a" style="width: 250px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" src="https://lh3.googleusercontent.com/chsTkOB1BKvjIJwb1JjXerLkqvADHp57GrfPJf8yL0PmUtlLTlcqWdmWCRj-eWA7dUjZ6-nZu5YpGrHuOTk8Xn7Z5obuTVVSdsMtrjqySQDSp4snRGV2qfG44vPv5Jhd2nxKVuewsxhrfpEQb0KOA4OErhtu6Jv0oil1kaZlbYtkfH13YjbdlSEqHN2GGrSHG0mRa_Dhle3UwSPtmTbz9P9HyMiZeLRD76OBPpytBtAAr0V_qT_7ibSroiIQ1-E6d3shkj3M_AC41Hhbz_kj7u3AI5M9tF6f_ZuKqwEuSH1vhoh02oLPajrsIupniE0rAzdus_4hJNOupL6_RwfElu9zxuebj5wdJLF8CQIjDGjxc440VVDjgeYCsbJW6mZVFnBnbrd33FZFSKi1DoD5xQ43GoxvkonOQQ9CnFB8goqWw5LleZGyM0kCdpLonCt1Nq7OUt9Ey2iiA6g9gduoTRywjT61g--4vR_pnavfmrs2v9bRb7coCNd7PH91sMYEdaVATSNOZT-ccEi4l-smO-dPM1wSM6N5gXWOoIOtTsEjg0YT89WGTgLt9PUwHFQXFI0c_Xke1EKttKdVOZQlUmygkT5Z6Ox53tefV0fewMBbYUdfoP68GOtGjQ=w974-h1422-no?.jpg" alt="Verkehrsentwicklungsplan 2004 Osterholz-Scharmbeck" /><figcaption id="caption-verkehrsplan2004a" class="wp-caption-text">Verkehrsentwicklungsplan 2004</figcaption></figure>Der Radverkehr in <a href="http://www.teufelsmoor.eu/region/osterholz-scharmbeck/osterholz-scharmbeck/">Osterholz-Scharmbeck</a> wurde von Seiten der Stadt zuletzt im Jahr 2004 untersucht und bewertet. Der damalige Verkehrsentwicklungsplan (<a href="https://www.osterholz-scharmbeck.de/downloads/datei/OTAwMDAyMTcyOy07L3Vzci9sb2NhbC9odHRwZC92aHRkb2NzL29zdGVyaG9sei9vc3RlcmhvbHotc2NoYXJtYmVjay9tZWRpZW4vZG9rdW1lbnRlL3ZlcF9vc3RlcmhvbHpfc2NoYXJtYmVjay5wZGY%3D">Download PDF 2.5 MB</a>) enthält im Kapitel 5 &#8222;Radverkehr&#8220; eine Zustandsanalyse, eine Netzplanung und ein Maßnahmenkonzept. Eines der klar formulierten Ziele war die &#8222;Förderung des Radverkehrs als gleichberechtigtes Verkehrsmittel im städtischen Verkehr&#8220;. Die Neukonzeption der Radverkehrsplanung sollte Anteile des innerörtlichen motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf das Fahrrad verlagern.</p>
<p>Wenn man sich das damalige Maßnahmenkonzept ansieht und mit dem heutigen Ist-Zustand abgleicht, scheint von den Zielen nicht viel erreicht. Ungeachtet der Tatsache, dass einige der Maßnahmen so heute keinen Sinn mehr machen (z. B. Schutzstreifen auf der Lindenstraße, heute Tempo-30-Zone), ist der Realisierungsgrad in den letzten 13 Jahren in meinen Augen fast schon ein bisschen erschreckend.<br />
<span id="more-11452"></span></p>
<p>Nach Dringlichkeit waren die geplanten Maßnahmen 2004 in vier Kategorien eingeteilt:</p>
<h3>Bereiche mit hoher Dringlichkeit (kurzfristige Maßnahmen)</h3>
<table>
<tr>
<td></td>
<td>Realisiert?</td>
</tr>
<tr>
<td>
Schwaneweder Straße: Einrichtung von Radfahrfurten an den Auf- und Abfahrten der B 74 und an der Tankstelle; Kennzeichnung eines Zweirichtungsradweges</td>
<td>Ja</td>
</tr>
<tr>
<td>Schwaneweder Straße: Weiterleitung der Radfahrer in das Gewerbegebiet Am Pumpelberg; wünschenswert ist die Einrichtung eines Angebotsstreifens</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Baustraße: Wegnahme der Stellplätze im Knotenpunktbereich Baustraße/Loger Straße; Weiterführung des Radweges und Überleitung auf die Fahrbahn im Bereich der Stellplätze</td>
<td>Nein</td>
</tr>
</table>
<h3>Kurzfristige Umsetzung in den nächsten 3 Jahren</h3>
<table>
<tr>
<td></td>
<td>Realisiert?</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen Am Hünenstein</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen Bahnhofstr. zw. Bahnhof und Bördestr./Bremer Str.</td>
<td>Ja</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen Osterholzer Str. zw. Findorffstr./Bördestr. und Beginn des Radweges</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Ausbau/Neubau der Radverkehrsanlage Bremer Straße vor KP Bremer Straße/Heidkampstraße, evt. Beschilderung &#8222;Gehweg &#8211; Radfahrer frei&#8220;</td>
<td>Nein</td>
</tr>
</table>
<h3>Mittelfristige Umsetzung (3-6 Jahre)</h3>
<table>
<tr>
<td></td>
<td>Realisiert?</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen Poststraße einseitig auf der westlichen Fahrbahnseite</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen Bördestraße</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Anlage von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen Lindenstraße</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Ausbau/Neubau der Radverkehrsanlage Bremer Straße</td>
<td>teilw.</td>
</tr>
<tr>
<td>Ausbau/Neubau der Radverkehrsanlage Im Dorfe zw. Auf dem Brink und KP Unter den Linden/Pennigbütteler Str.</td>
<td>Nein</td>
</tr>
<tr>
<td>Ausweisung einer Radfahrstraße Feldstraße/Malletstraße mit Durchstich zur Findorffstraße</td>
<td>Nein</td>
</tr>
</table>
<h3>Langfristige Umsetzung (7-10 Jahre)</h3>
<table>
<tr>
<td></td>
<td>Realisiert?</td>
</tr>
<tr>
<td>Ausbau/Neubau der Radverkehrsanlage An der Handloge (Nutzungskonflikte im Straßenraum)</td>
<td>teilw.</td>
</tr>
</table>
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