Lebensgefahr in Lintel – wie lange noch?

Radweg Ritterhuder Straße
Alles neu ... macht der Oktober 2019
Benutzungspflicht linksseitig aufgehoben, Fußweg re. freigegeben
Update 22.10.2019: Das nenne ich prompte Reaktion, ich bin beeindruckt! Noch keinen Monat ist es her, dass ich mich mit dem nachfolgend beschriebenen Problem an die Stadtverwaltung gewandt hatte. Die Zuständigen bei Stadt und Landkreis haben kurzerhand einen Ortstermin abgehalten und beschlossen, Variante 1 (s. u.) umzusetzen. Und was sehe ich heute auf meiner Kontrollfahrt? Alles bereits in die Tat umgesetzt, an dieser Stelle besten Dank an Fr. Preißner und Hr. Schleucher von der Stadt sowie Hr. Herrmann vom Landkreis!

Jetzt gilt also:

  1. Die Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs ist aufgehoben. Dieser darf somit in Richtung Scharmbeckstotel (bis zur Bedarfsampel) nicht mehr befahren werden.
  2. Radfahrer sollen jetzt vom Kreisel bis zur Ampel auf der Fahrbahn radeln, dürfen aber auch den freigegebenen rechtsseitigen Fußweg (s. Foto) benutzen. Dort haben sie (wie immer auf derartigen Wegen) auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, Fußgänger haben absoluten Vorrang.
  3. Ab der Bedarfsampel direkt hinter der ARAL besteht wieder Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs. Hier ist also an der Ampel die Fahrbahn zu kreuzen.

Und so war die Situation vorher (Originalartikel vom 24.9.2019)

Radweg Ritterhuder Straße
Radweg vor der ARAL in Lintel
Vor zwei Wochen ist gleich in Serie passiert, was ich seit vielen Jahren befürchtet habe. Am 10. September sind vor der ARAL-Tankstelle unabhängig voneinander gleich zwei 80-Jährige auf Pedelecs von Autofahrern beim Verlassen des Tankstellengeländes übersehen, angefahren und leicht verletzt worden. (Quelle: Presseportal Polizei VER/OHZ 11.9.2019)

Für den Radverkehr besteht dort in meinen Augen dringender Handlungsbedarf. Der ab Linteler Kreisel benutzungspflichtige Radweg in Richtung Scharmbeckstotel ist 2014 bei der Aufhebung der Benutzungspflicht fast aller Radwege in Osterholz-Scharmbeck übrig geblieben. Ich habe das schon damals sehr bedauert, weil die Tankstellenausfahrt für Radfahrer „entgegen der Fahrtrichtung“ ein hohes Unfallrisiko darstellt. Auch der ADFC Osterholz hat im Sommer 2019 hiesige Parteien und Stadtverwaltung bei Ortsterminen genau auf diesen Gefahrenpunkt hingewiesen. Das Teilstück der Ritterhuder Straße (hier K5) ist mit 13.850 Kfz / 24 Std. (davon 178 Lkw) eine vielbefahrenen Straßen (Quelle: Entwurf Lärmaktionsplan der Stadt Osterholz-Scharmbeck, Stand 4.2018), im städtischen Verkehrsentwicklungsplan eine der Rad-Hauptrouten und außerdem Bestandteil des Radverkehrsnetzes im Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen.

Ein ganzes Füllhorn an Problemen

In der jetzigen Form ist der Radweg in Richtung Scharmbeckstotel in vielerlei Hinsicht problematisch:

Schlechter Anfang

Radweg Ritterhuder Strasse
Jetziger Zustand des Radweges
Die Beschilderung am Kreisel ist absolut indiskutabel. Wer als Radfahrer ordnungsgemäß auf der Fahrbahn oder dem für Radverkehr freigegebenen rechten Fußweg in Richtung Scharmbeckstotel unterwegs ist, muss vor dem Kreisel (in der Skizze unten links) seine ganze Aufmerksamkeit auf den Verkehr im Kreisel lenken. Das 40 m weiter links aufgestellte und nachts unbeleuchtete Verkehrszeichen 240 StVO, das den linksseitigen Radweg von dort an benutzungspflichtig macht, entzieht sich schon bei Tageslicht der Aufmerksamkeit. Zumal seine Position dem Anschein nach der Straße „Lintel“ zuzurechnen ist. Neben der psychologischen Wirkung derart unsinniger Beschilderung auf die „Regelkonformen“ ist sie auch verkehrsrechtlich problematisch. Es ist nämlich so, dass Verkehrszeichen, die ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ erfassen kann, keine Wirkung entfalten (Sichtbarkeitsgrundsatz).

Falsche Seite

Unfallforschern ist die Gefahr von Radwegen auf der linken Straßenseite lange bekannt. Auch in meiner eigenen Statistik polizeilich gemeldeter Unfälle mit Radfahrern im LK OHZ 2014 ist es die häufigste genannte Ursache. 40 % der von Pkw-Fahrern verschuldeten Unfälle ereigneten sich auf linksseitigen Radwegen. Das liegt in der Hauptsache daran, dass Autofahrer an Einmündungen nicht mit Radfahrern aus der vermeintlich falschen Richtung rechnen und diese übersehen.

Ungenügend gesicherte Tankstellen-Zufahrt

Radweg Ritterhuder Strasse
Perspektive ausfahrender Pkw-Fahrer
An der verkehrsreichen Tankstellenausfahrt Richtung Osten besteht keine ausreichende Sicht zwischen Kfz-Verkehr und von rechts kommenden Radfahrern. Von den möglichen Optionen, Autofahrer auf diese Gefahr hinzuweisen, ist lediglich die vorgeschriebene Minimalvariante gewählt worden: Eine höhengleiche Radweg-Furt ohne Einfärbung, das Verkehrszeichen 205 StVO „Vorfahrt gewähren“ mit dem Zusatzzeichen 1000-32 „Radverkehr kreuzt“ und Fahrrad-Piktogramme auf dem Asphalt.

Lösungswege

In Fahrtrichtung OHZ stadteinwärts ist der Radweg in Ordnung. In dieser Richtung erfüllt er auch die Vorgaben der VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung 2017) zur Benutzungspflicht. Unter anderem ist er auch an der Tankstellenzufahrt ausreichend sicher und seine Linienführung ist auch für Ortsfremde erkennbar.

In Gegenrichtung allerdings, also stadtauswärts Richtung Scharmbeckstotel, ist er höchst problematisch. Die Breite von 2.50 m inkl. Seitenstreifen ist für eine Benutzungspflicht gerade noch grenzwertig. Mindestbreite laut ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010) wären zwar 3.00 m. Da aber die verbindlichen VwV-StVO für Zweirichtungs-Wege keine Mindestbreite nennen (lediglich ≥ 2.50 m für kombinierte Rad-/Fußwege im Allgemeinen), mag man angesichts des hier geringen Fußgängeraufkommens noch flexibel sein. Mit der ungenügend gesicherten Tankstellenzufahrt und der völlig unzureichenden Beschilderung am Anfang verfehlt er aber die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht gleich in zwei wesentlichen Punkten.

Damit ergeben sich aus meiner Sicht zwei Optionen, den Radverkehr sicher in Richtung Scharmbeckstotel zu führen. Entscheidend für die Auswahl ist die Frage, ob die Benutzungspflicht auf der linken Seite aufrecht erhalten werden soll. Die Anordnung einer solchen setzt voraus, dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage insbesondere für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmenden sowie für Sacheigentum besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Außerdem müssen die in den VwV-StVO angegebenen Mindestanforderungen an den Radweg eingehalten sein. Die Anordnung der Benutzungspflicht ist als Dauerverwaltungsakt im Hinblick auf ggf. veränderte Sachverhalte regelmäßig zu überprüfen. (Quelle: Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Leitfaden Radverkehr der NLStBV – (PDF 7.4 Mb))

Alternative 1: Aufhebung der Benutzungspficht in Richtung Scharmbeckstotel

Radweg Ritterhuder Strasse
Vorschlag bei Wegfall der Benutzungspflicht
Nach Aufhebung der Benutzungspflicht ist die Nutzung des linksseitigen Radwegs nicht mehr gestattet. Der wenig genutzte rechtsseitige Fußweg sollte dann Radfahrern freigegeben werden (Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“), genau wie an der Ritterhuder Straße vor dem Kreisel. Je nach Sicherheits- und Geschwindigkeitsbedürfnis können Radfahrer dann wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder unter Beachtung des Wegerechtes von Fußgängern auf dem Fußweg radeln. An der Bedarfsampel auf Höhe der Tankstelle müssen alle Radfahrer auf die linke Seite wechseln, weil der linksseitige Radweg ab Ortsausgang benutzungspflichtig bleiben muss.

Vorteile dieser Alternative sind schnelle Umsetzbarkeit, geringe Kosten und Stetigkeit. Die Regeln für Radfahrer wären vor und nach dem Kreisel identisch. Eine gesicherte Überleitung zu dem ab Ortsausgang benutzungspflichtigen Radweg existiert bereits an der Bedarfsampel, die auch angenehm schnell reagiert. Im Idealfall entfallen die Konfliktsituationen an der Tankstellenausfahrt durch linksseitigen Radverkehr völlig.

Dieser Idealfall kann derzeit leider nicht ohne Weiteres erwartet werden, was mich zum einzigen Nachteil dieser Lösung führt: Die große Mehrheit der Radfahrer befährt vor dem Kreisel weiterhin den nicht freigegebenen linksseitigen Radweg, der bis 2014 noch in beide Richtungen benutzungspflichtig war. Dieses regelwidrige Verhalten wird in Deutschland nach Aufhebung der Benutzungspflicht vielerorts beobachtet. Einer Untersuchung der TU Berlin zur Folge benutzen danach nur ca. 4 % der Radfahrer die Fahrbahn. Gründe dafür sind die Unkenntnis der einschlägigen Verkehrsregeln bei 85 % der Radfahrer und ein höheres Sicherheitsempfinden auf Radwegen bei 90 % der Radfahrer. (Quelle: Richter T et al.: Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen; Unfallforschung der Versicherer, 2018)

Man muss bei dieser Variante also damit rechnen, dass auch nach Aufhebung der Benutzungspflicht ein Großteil der Radfahrer weiterhin auf der Tankstellenseite radelt und der gleichen Gefahr ausgesetzt ist wie jetzt. Wichtig wären weitere Überlegungen, wie der Verkehr vor oder spätestens am Kreisel auf die regelkonforme rechte Seite geleitet werden kann. Das würde in meinen Augen am besten mit einem Schutzstreifen auf ganzer Länge der Ritterhuder Straße gelingen.

Alternative 2: Beibehaltung der Benutzungspflicht

Radweg Ritterhuder Strasse
Vorschlag bei Beibehaltung der Benutzungspflicht
Im gegenwärtigen Zustand ist die Nutzung des linksseitigen Radweges mit größeren Gefahren verbunden als das Radeln auf der Fahrbahn bis zur Bedarfsampel. Um die Benutzungspflicht überhaupt zu rechtfertigen, muss der Radweg in einen VwV-StVO-konformen Zustand versetzt werden.

Die Tankstellenauffahrten müssen entschärft werden, dafür sieht die ERA 2010 folgende Maßnahmen vor:

  • Verkehrszeichen 206 StVO „Halt! Vorfahrt gewähren“ (sog. Stopp-Schild),
  • Anhebung der Radverkehrsfurt,
  • Fahrrad-Piktogramme mit gegenläufigen Pfeilen und
  • Einfärbung der Furt,

wobei die Anhebung der Furt lt. ERA das wirksamste Mittel ist und bei Zweirichtungsradwegen wie hier in der Regel angewandt werden sollte.

Radweg Ritterhuder Strasse
Orientierungshilfe für den Radverkehr am Kreisel
Außerdem muss am Kreisel für eine rechtssichere und möglichst ungefährliche Führung des Radverkehrs auf den dort beginnenden Zweirichtungs-Radweg gesorgt werden. Am zweckmäßigsten wäre eine zusätzliche Kreisausfahrt nur für den Radverkehr, die entsprechend ausgeschildert auch aus dem Kreisel gut erkennbar wäre.

Radweg Ritterhuder Straße in Osterholz-Scharmbeck
Ist-Zustand: Praktisch nicht zu erkennen:
Im Ausschnitt li. das Zeichen 240 StVO in weiter Ferne

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