Radweg Loger Straße

Radweg Loger Straße in OHZ
So will es die StVO: Wer mit dem Rad in Richtung Ritterhude fährt, soll die Fahrbahn benutzen.
Eigentlich ist die Rechtslage ganz klar: Der Radweg auf der stadtauswärts linken Seite der Loger Str./Ritterhuder Str. ist für Radfahrende in dieser Fahrtrichtung tabu. Dessen ungeachtet sind Geisterfahrer hier an der Tagesordnung. Sie riskieren damit nicht nur ein Bußgeld von € 20.- (zukünftig womöglich sogar € 55.-), sondern evtl. auch die Alleinschuld im Falle eines Unfalls mit Autofahrern aus Seitenstraßen oder Grundstücksausfahrten.

Dieses regelwidrige Verhalten wird in Deutschland nach Aufhebung der Benutzungspflicht vielerorts beobachtet. Einer Untersuchung der TU Berlin zur Folge benutzen danach nur ca. 4 % der Radfahrer die Fahrbahn. Gründe dafür sind die Unkenntnis der einschlägigen Verkehrsregeln bei 85 % der Radfahrer und ein höheres Sicherheitsempfinden auf Radwegen bei 90 % der Radfahrer. (Quelle: Richter T et al.: Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen; Unfallforschung der Versicherer, 2018)

Und genau so ist es hier auch: Erstens ist die bloße Entfernung des Radwege-Schildes im Oktober 2014 (siehe Aufhebung der Benutzungspflicht für die allermeisten Radwege in OHZ) von den allermeisten regelmäßigen Nutzern des Weges gar nicht bemerkt worden. Sie wurden in keinster Weise auf die geänderte Radverkehrsführung hingewiesen und wähnen sich noch immer auf einem Radweg. Zweitens ist die aktuelle Radverkehrsführung für viele Verkehrsteilnehmer problematisch. Mit 7.300-7.700 KfZ/Tag (Stand März 2018, Quelle: Verkehrsaktionsplan OHZ) ist die Loger Str./Ritterhuder Str. eine mittelstark befahrene Gemeindestraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kfz.

Der gegenwärtige Zustand ist für Radfahrer eine Zumutung. Wie an vielen anderen Örtlichkeiten ist der Begriff „Radverkehrsführung“ völlig unangebracht, weil eine solche gar nicht existiert. Radfahrer sind auch hier auf sich gestellt und werden (eigene wdh. Erfahrung) häufig angehupt, wenn sie das einzig Richtige tun: auf der Fahrbahn fahren. Mindestforderung wäre ein Schutzstreifen in Richtung Ritterhude auf ganzer Länge der Loger Str./Ritterhuder Straße.

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