Radunfall 2014 (6)

Radfahrerin leicht verletzt

Als eine 50 Jahre alte Radfahrerin am Dienstag, dem 1.4.2014, in Ritterhude um 07.00 Uhr den Fußweg der Rießstraße in Richtung Osterholz befuhr, kam es zum Zusammenstoß mit einem 35 Jahre alten Opelfahrer aus Nidderau. Der Autofahrer kam aus der Hegelstraße und übersah die von rechts kommende Radfahrerin. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich die 50-jährige leicht. Es entstand geringer Sachschaden an den Fahrzeugen. Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 2.4.2014

Radunfall 2014 (5)

Zehnjährige Radfahrerin angefahren und geflüchtet

Am Freitag, 28.3.2014 um 14.00 Uhr flüchtete ein Unfallverursacher, nachdem er in Lilienthal auf der Heidberger Straße ein zehn Jahre altes Mädchen anfuhr und dadurch leicht verletzte. Die zehnjährige Grasbergerin wollte die Heidberger Straße (L 154) in Höhe des Orstausganges Heidberg aus Richtung Ortsmitte kommend in Richtung Wiesendamm überqueren. Dafür stellte sie sich am Fahrbahnrand auf und wartete. Ein unbekannter Fahrer eines älteren VW Golfs mit Kennzeichen BRV-… befuhr die Heidberger Straße aus Richtung Lilienthal. Im Vorbeifahren touchierte er mit seinem Fahrzeug die Zehnjährige. Das Mädchen fiel dabei zu Boden und verletzte sich leicht. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt unbekümmert in Richtung Quelkhorn fort. Nun ermittelt die Polizeistation Lilienthal
wegen Unfallflucht und sucht Zeugen, die Hinweise auf den rücksichtslosen Fahrzeugführer geben können (Tel.: 04298/92000). (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 1.4.2014)

Wie schnell auf Fußwegen?

Fussgängerzone - Radfahrer frei
Abb. 2: Fußgängerzone - Radfahrer frei
Fussweg - Radfahrer frei
Abb. 1: Fußweg - Radfahrer frei
Daniel hat in seinem Blog it started with a fight kürzlich eine interessante Diskussion über die für Radfahrer zulässige Geschwindigkeit auf freigegebenen Fußwegen bzw. in freigegebenen Fußgängerzonen in Gang gebracht.

Bislang waren tatsächliche und selbsternannte Fachleute mehrheitlich davon ausgegangen, dass diese mit den beiden abgebildeten Verkehrszeichen ausgeschilderten Verkehrsräume von Radfahrern grundsätzlich nur im Schritttempo befahren werden dürfen. Und zwar unabhängig vom jeweils herrschenden Fußgängerverkehr. In Niedersachsen kam diese Ansicht Ende 2013 ins Wanken, als die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Leitfaden Radverkehr (Download hier – 7.9 MB) veröffentlichte. Dort heißt es auf Seite 3

„Nicht benutzungspflichtig sind ferner Gehwege, bei denen durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ das Radfahren, falls notwendig nur mit Schrittgeschwindigkeit, zugelassen ist.“

und auf Seite 9 erneut:

„Bei einer auch möglichen Ausweisung als Gehweg mit Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ muss der Radverkehr erforderlichenfalls Schrittge- schwindigkeit fahren (Bild 15).“ (Anm.: Bild 15 entspricht der Abb. 1)

Die dadurch neu entfachte Diskussion hat Daniel -zumindest für Niedersachsen- durch eine Anfrage bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr recht eindeutig geklärt. Deren Antwort lautete nämlich:

“Die Ausführungen im Leitfaden Radverkehr zur Fahrgeschwindigkeit auf Gehwegen, die für den Radverkehr frei gegeben sind, beruhen auf Abstimmungen meines Hauses mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW).

In der StVO ist klar definiert, dass Radverkehr Gehwege nur nutzen darf, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr durch Zeichen 239 mit Zusatzzeichen ‘Radverkehr frei’ kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgängerverkehrs vertretbar ist. In den Verwaltungsvorschriften zur StVO aus dem Jahr 2009 heißt es: “wird bei Zeichen 239 durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.”
In den aktuellen StVO-Verwaltungsvorschriften aus dem Jahr 2013 ist dies etwas weicher formuliert: “Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten; er darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.”

Dies wird von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung gem. o.a. Abstimmung mit MW wie folgt interpretiert:

Der Fußgängerverkehr hat auf dem Gehweg immer Vorrang.
Wenn kein Fußgängerverkehr auf dem Gehweg (in der Nähe) ist, darf der Radverkehr schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Er muss die Geschwindigkeit allerdings so wählen, dass er auch bei unvorhergesehener Begegnung mit Fußgängerverkehr (z.B. Kinder laufen hinter einem Sichthindernis hervor) jederzeit rechtzeitig anhalten kann.
Wenn ein Radfahrer einen Fußgänger überholt, darf er nicht wesentlich schneller sein als der Fußgänger. Ebenfalls darf der Fußgänger nicht gefährdet werden. Der Radfahrer muss beim Überholen oder bei der Vorbeifahrt an entgegenkommenden Fußgängern jederzeit in der Lage sein anzuhalten.
Ich hoffe, dass die vorstehenden Ausführungen Ihre Fragen beantworten.”

Jo, haben sie 🙂 Anmerken sollte man vielleicht noch, dass diese Ausführungen der Landesbehörde nicht notwendigerweise auch von einem Richter im Falle eines Rechtsstreits geteilt werden. Ein solcher ist aber auch ziemlich konstruiert, denn im Falle eines Unfalles oder einer Nötigung zu Lasten eines Fußgängers ist man als Radfahrer ja eindeutig unvorsichtig gewesen (Fußgänger dürfen definitiv nicht gefährdet werden). Und ohne Unfall oder Nötigung geht es ja bestenfalls um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, da wird dieser immerhin mit dem Verkehrsministerium abgestimmte Text schon ein gewisses Gewicht haben.

Radunfall 2014 (4)

Radfahrerin verletzt

Am Donnerstag, 27.3.2014 gegen 15 Uhr, kam es auf dem Klosterkamp zu einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Radfahrerin. Als eine 52 Jahre alte Osterholzerin mit ihrem Opel Corsa in den Kreisel bei der Sparkasse einfahren wollte, übersah sie eine 15 Jahre alte Radfahrerin, die den Kreisel zu diesem Zeitpunkt befuhr. Bei dem Zusammenstoß stürzte die 15-jährige Osterholzerin. Sie musste anschließend leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand leichter Sachschaden. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 28.3.2014)

Radler-Quiz OHZ Teil 3

Fussgängerzone - Radfahrer frei
Fußgängerzone - Radfahrer frei
Fussweg - Radfahrer frei
Fußweg - Radfahrer frei
Heute mal eine einfache Aufgabe … denken Sie vielleicht. Aber, weit gefehlt! Über die jetzt folgende Frage streiten sich seit Jahren die Fachleute. Ich bin deshalb nicht abgeneigt, allen Lesern mit der richtigen Antwort einen Gutschein für eine geführte Radwanderung Anfang Mai durch Osterholz-Scharmbeck zu spendieren.

Als Telefon-Joker würde ich übrigens speziell für diese Frage einen Deutschlehrer empfehlen, den Grund dafür finden Sie im Folgenden unter „Tipp“ 🙂

Hier also der Quiz:

Frage: Wie schnell darf man in Niedersachsen als Radfahrer in einer derart beschilderten Fußgängerzone bzw. einem derartig beschilderten Fußweg fahren?

Teilnahmebedingungen: Antwort wie üblich als Kommentar ganz unten auf der Seite.

Tipp: Die richtige Antwort erschließt sich weniger mit gesundem Menschenverstand als durch systematische Analyse des maßgeblichen Verordnungstextes unter besonderer Würdigung der inhaltlichen Bedeutung des Strichpunktes. Der Text findet sich in der Anlage 2 der StVO (zu § 41 Abs. 1) unter den lfd. Nr. 18 und 21 und lautet

  1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg (bzw. die Fußgängerzone) nicht nutzen.
  2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Radtour OHZ-Wümme-Semkenfahrt

Der Rundkurs von Osterholz-Scharmbeck über Scharmbecker Bach, Hamme, Blockland, Lilienthal, Semkenfahrt und Melchers Hütte zurück nach OHZ führt über Fahrrad- und Wirtschaftswege ohne oder mit sehr wenig Autoverkehr, am südlichen Wümmeufer auch über den Deich mit Anwohner-PKW-Verkehr und am Wochenende teils lebhaftem Ausflügler-Treiben. Auf diesem Abschnitt und beim Überqueren einiger Straßen ist Vorsicht geboten, ansonsten ist die Tour für Kinder gut geeignet. Die Beschaffenheit der Wege ist bis auf den (umfahrbaren) Anfang entlang des Scharmbecker Bachs in Lintel gut bis sehr gut.

Entfernung 43.51 km
Fahrzeit ca. 2.25 Std.
Steigung max. 3 %
Verkehr

wenig
Kinder ja
Route
 
naviki (inkl. GPS)
google maps
Fahrradportal Teufelsmoor

Eine interessante „Gewässer-Rundtour“, die viele Einblicke in die Geschichte der Teufelsmoor-Region erlaubt und sehr entspannt zu fahren ist. Insbesondere entlang der Wümme wimmelt es geradezu vor Einkehrmöglichkeiten.

Gegen den Uhrzeigersinn gefahren stoßen wir gleich zu Beginn auf den für viel Geld freigelegten Scharmbecker Bach zwischen Gymnasium und Medienhaus und gleich anschließend auf das demnächst repräsentativ strahlende Campusgelände. Nach einigen hundert Metern in ruhigeren Seitenstraßen müssen wir uns ein bisschen schlank machen, um neben dem Scharmbecker Bach die Eisenbahnbrücke zu unterqueren. Belohnt wird das mit einem romantischen Holperpfad entlang des ansprechend renaturierten Baches.

In Scharmbeckstotel kreuzen wir die Hamme auf der „neuen“ Hammebrücke, um nach ein paar langweiligen Kilometern entlang der K 8 an der Nordseite auf der 2013 fertiggestellten Brücke die Wümme zu kreuzen. Es folgen viele idyllische Kilometer auf dem Wümmedeich bis nach Lilienthal. Durch Lilienthal geht es fast beschaulich auf der ehemaligen Trasse der „Jan Reiners“ (Kleinbahn Bremen-Tarmstedt). Im Nordosten Lilienthals wenden wir uns nach Nordwesten Richtung Hamme und stoßen auf die (Alte) Semkenfahrt. Sie begleitet uns fast bis zur Hamme, die wir bei Melchershütte überqueren. Von dort ist es nur noch ein Katzensprung zurück nach Osterholz-Scharmbeck.

Natur pur im Teufelsmoor

Maren Arndt, Dr. Karen Hammer und Karl-Heinz Marg
Maren Arndt (Mitte) mit Karen Hammer und Karl-Heinz Marg
von der Kulturstiftung Landkreis Osterholz
„Natur pur im Teufelsmoor“ ist der Titel der Ausstellung von Maren Arndts Naturfotografien im Norddeutschen Vogelmuseum. Bis zum 15. Juni zeigt sie dort eine Auswahl ihrer Vogelbilder, das Vogelmuseum ist Samstags und Sonntags jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Die gestrige Eröffnung der Ausstellung war sehr gut besucht. Erst nachdem fleißige Helfer aus allen Winkeln der Museumsanlage noch Sitzgelegenheiten beschafft hatten, konnten Dr. Karen Hammer, Geschäftsführerin der Kulturstiftung, und Maren selbst ihre Begrüßungsreden halten.

Außer einiger Störche, Kraniche und Graureiher habe ich mit dem Ablichten von Vögeln keine Erfahrung. Wenn ich mir Marens Bilder so ansehe, ahne ich aber lebhaft, wieviel Geduld und Brennweite man für solche Ergebnisse aufbringen muss. Respekt! Auch vor der „Taktung“ deiner Ausstellungsaktivitäten übrigens, Maren! Nach unserer gemeinsamen Ausstellung vor genau einem Jahr brauche ich definitiv noch etwa vierzehn Jahre, um mich von dem Stress zu erholen 🙂 .

Beidseitige Radwegbenutzungspflicht

Aus einem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bund und Stadtentwicklung – Referat L22 (April 2013, zitiert vom Empfänger siehe hier):

Die Anordnung einer Benutzungspflicht für einen Radfahrer hat immer zugleich das Verbot der Fahrbahnnutzung zum Inhalt (BVerwGE 138, 159-166 = NJW 2011, 1527-1529). Diese Anordnung ist ein belastender Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung und unterliegt daher auch den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Ein Verwaltungsakt ist demnach nichtig, der faktisch nicht befolgt werden kann (§ 44 VwVfG). Bei der beidseitigen Benutzungspflicht kann ein Gebot nicht befolgt werden, ohne gegen ein anderes gleichrangiges Gebot zu verstoßen.
Die Nichtigkeit einer solchen Anordnung hat zur Folge, dass Radfahrer in dieser Situation den rechten oder linken Radweg (und wohl auch sogar die Fahrbahn) benutzen können. Von einem Wahlrecht bei einer solchen Anordnung geht auch der Bundesgerichtshof aus (BGH, Urteil vom 29.10.1996 [VI ZR 310/95] = NJW 1997, 395-396 = NZV 1997, 70).
Diese Problematik dürfte ebenfalls bei einer Benutzungspflicht in Kombination mit einem Benutzungsrecht auftreten: das Benutzungsrecht kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da der benutzungspflichtige Weg bereits zwingend benutzt werden muss. Ob dem Radfahrer, der das Benutzungsrecht unter Verstoß gegen die Benutzungspflicht in Anspruch nimmt, ein Vorwurf gemacht werden kann, dürfte zweifelhaft sein, da mangelnde Bestimmtheit der Anordnung zu Lasten der Behörde geht.

Radunfälle in Bremen 2013

2013 gab es in Bremen 1.146 Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt wurden. Davon endete keiner tödlich, dennoch wurden 132 Radfahrer schwer und 1.014 leicht verletzt. Nur bei etwa der Hälfte aller Ereignisse waren die Radfahrer auch Unfallverursacher. (Quelle: Polizei Bremen)

Radunfall 2014 (2)

Radfahrerin übersehen

Leichtverletzt wurde eine Radfahrerin am Donnerstag, dem 13.3.2013 um 07.50 Uhr, als sie auf der Riesstraße von einer Autofahrerin übersehen wurde. Die 57 Jahre alte Radfahrerin aus Bremen befuhr den Gehweg an der Riesstraße in Richtung Fergersbergstraße. Eine 34 Jahre alte Toyota-Fahrerin aus Ritterhude fuhr gleichzeitig mit ihrem PKW von einem Grundstück an der Riesstraße. Dabei übersah sie die Radfahrerin offenbar. Es kam zur leichten Berührung zwischen PKW und Radfahrerin, wobei sich die Radfahrerin leicht verletzte.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Verden / Osterholz)

Radunfall 2014 (3)

Radfahrerin leicht verletzt

Eine 79 Jahre alte Radfahrerin ist am Sonnabend, dem 15.3.14 um 17.30 Uhr bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt worden. Wie die Polizei mitteilt, befuhr sie verbotswidrig den linksseitigen Gehweg entlang der Pennigbütteler Straße. Von der Neuendammer Straße nähert sich eine 41-jährige Autofahrerin der Pennigbütteler Straße. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß mit der Radfahrerin. Diese stürzte und verletzte sich dabei leicht. Es entstand ein Schaden von rund 500 Euro. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 18.3.2014)

Zukunft des Moorexpress

Moorexpress am letzten Oktoberwochenende 2010 in Ahrensfelde
Bleibt er uns erhalten? Der Moorexpress auf langsamer Fahrt durch die Hammeniederung, ein liebgewordener Anblick in Zeitungen, Broschüren, Ausstellungen und auf Postkarten. Gerne am letzten Samstag im Oktober fotografiert, weil sich der 8-Uhr-Express ab Worpswede am letzten Tag vor der Zeitumstellung in der Morgendämmerung am Kirchdammgraben manchmal recht fotogen präsentiert. In der jetzt 15. Saison seit dem Expo-Fahrplan im Jahr 2000 ist die Zukunft des Moorexpress erneut ungewiss. Bereits im Juni 2013 wurde bei der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Moorexpress mit Vertretern der Landkreise, Städte und Gemeinden, Tourismusorganisationen und Verkehrsverbänden deutlich, dass die Ersatzteilsuche für die historischen Fahrzeuge immer problematischer wird und deren Ausfallwahrscheinlichkeit steigt.
„Zukunft des Moorexpress“ weiterlesen

Unfallstatistik 2013 für Niedersachsen

Tabelle Unfalltote Deutschland 1991-2012
Todesopfer im Straßenverkehr bundesweit bis 2012
(Quelle: Destatis)
Im März ist die Statistik der Verkehrsunfälle im Land Niedersachsen für das Jahr 2013 veröffentlicht worden. Innenminister Boris Pistorius konnte die geringste Zahl tödlich Verunglückter seit Beginn der Statistik im Jahr 1953 vermelden: 412 Menschen starben 2013 im Straßenverkehr, 15 % weniger als im Vorjahr. Während die Zahl getöteter Fußgänger ebenfalls von 64 auf 45 deutlich sank, war bei den Radfahrern ein Anstieg von 48 auf 51 zu verzeichnen.

Dieser Trend ist leider kein „Ausrutscher“, wie ein Blick auf die langjährige Statistik (s. Abb.) zeigt: Während die Zahl der Unfalltoten für PKW- und LKW-Insassen seit 1991 und die der Motorrad- und Mofabenutzer seit 2000 fast kontinuierlich zurückgeht, scheint sich für Fußgänger und Radfahrer seit etwa 2006 ein Plateau auszubilden. Theoretisch wäre natürlich denkbar, dass diese Zahlen ganz oder teilweise mit einer vermehrten Nutzung des Fahrrads erklärbar sind. Derartige Angaben zur „relativen Gefährdung“ (etwa pro Nutzungstag oder pro gefahrene Wegstrecke) sind mir aber nicht bekannt.

Radunfall 2014 (z)

Radfahrer stürzt und verletzt sich leicht

Ein 74 Jahre alter Radfahrer aus Osterholz-Scharmbeck befuhr am Sonntag, gegen 14:30 Uhr, den Geh- und Radweg der Myhlerstraße (B74) aus Richtung Osterholz kommend. In Höheder Einmündung „Am Heudamm“ überquerte der Mann die Fahrbahn und übersah dabei einen aus Osterholz-Scharmbeck kommenden Renault, in dem eine 31 Jahre alte Fahrerin aus Osterholz-Scharmbeck saß. Bei dem Zusammenstoß kam der Radfahrer zu Fall. Dabei verletzte er sich leicht. Pkw und Fahrrad wurden leicht beschädigt. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 10.3.2014)

Radunfall 2014 (y)

Alkoholisierte Radfahrerin stürzt

Eine in Osterholz-Scharmbeck auf der Straße Auf dem Kamp gestürzte Radfahrerin verletzte sich am Mittwoch, gegen 17.00 Uhr leicht. Die 61 Jahre alte Osterholzerin befuhr die Straße in Richtung Goethestraße und kam, nachdem sie gegen einen Bordstein geriet, zu Fall. Durch den Sturz wurde sie leicht verletzt. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten, dass die Frau stark alkoholisiert war. Daraufhin leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 6.3.2014)

Radunfall 2014 (x)

Radfahrerin leicht verletzt

In Lilienthal kam es am Montag gegen 07:50 Uhr in der Bahnhofstraße zu einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Radfahrerin. Eine 26 Jahre alte Ford-Fahrerin aus Hepstedt befuhr die Bahnhofstraße und beabsichtigte, über einen Radweg in eine Grundstückszufahrt abzubiegen. Beim Überqueren des Radweges übersah sie offenbar die aus Richtung Feldhäuser Straße kommende bevorrechtigte Radfahrerin, eine 17 Jahre alte Jugendliche aus Lilienthal. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, bei dem die 17-Jährige leicht verletzt wurde. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von etwa 600 Euro. (Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz 4.3.2014)

Gesundheitseffekte durch Leihrad-System

Quelle: British Medical Journal (BMJ 2014;348:g425)
Das renommierte British Medical Journal hat im Februar eine Arbeit von James Woodcock von der Uni Cambridge publiziert, in der die gesundheitlichen Aspekte des Londoner Leihrad-Systems analysiert werden. Die Autoren kommen mit Hilfe einer Modellrechnung zu dem Ergebnis, dass das Barclays Cycle Hire in London einen insgesamt positiven Einfluss auf die Gesundheit der Nutzer hat, der für Männer größer als für Frauen und für ältere Personen größer als für Jüngere scheint. (Quelle: BMJ 2014;348:g425)

Woodcock und die Co-Autoren Marko Tainio, James Cheshire, Oliver O’Brien und Anna Goodman haben die 7.4 Mio. Fahrten analysiert, die von April 2011 bis März 2012 mit dem Londoner Leihrad-System abgewickelt wurden. Etwa 71 % der Nutzungsdauer war männlichen Mietern zuzuordnen. Ca. 31 % der Fahrten ersetzten Fußwege, 47 % Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei der Nutzung von Leihrädern kam es zu tendenziell weniger Todesfällen und Verletzungen als statistisch erwartet. Unter Berücksichtigung dieser geringeren Zahl von Verletzungen überwiegen die gesundheitlichen Vorteile der Leihrad-Nutzung deren Risiken deutlich. Der jährliche Nettogewinn lag für Männer bei −72 DALY (95 % Konfidenzintervall −110 bis −43) und für Frauen bei −15 (−42 bis −6) DALY, wobei negative DALY einen Gewinn an behinderungsfreien Lebensjahren repräsentieren. Unter Berücksichtigung der höheren Verletzungswahrscheinlichkeit aller Radfahrer in London war der Nettogewinn kleiner und für Frauen nicht mehr statistisch signifikant: −49 DALY (−88 bis −17) für Männer und −1 DALY (−27 bis 12) für Frauen.

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern spiegelt im Wesentlichen die größere Zahl tödlicher Verkehrsunfälle bei Radfahrerinnen wieder. Im höheren Alter lag der errechnete Nettogewinn wesentlich höher, in der jüngsten Gruppe der 15- bis 29-Jährigen hingegen waren mittelfristiger gesundheitlicher Gewinn und Risiko recht klein und potenziell negativ.

Radler-Quiz OHZ Teil 2

Radwegskizze Loger Str. / Ritterhuder Str. in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Der Radler-Quiz macht mir irgendwie Spaß. Eigentlich habe ich nur nach einer Möglichkeit gesucht, die gegenwärtige Diskussion um eine „Fahrradfreundliche Stadt Osterholz-Scharmbeck“ zu unterstützen, ohne die anderenorts dann schnell aufkeimende Polemik zwischen Rad- und Autofahrern zu schüren. Beim 1. Teil des Quiz sind mir dann selbst zwei, drei Lichter aufgegangen, wie schwierig es im Detail sein kann, absolut StVO-konform Rad zu fahren.
„Radler-Quiz OHZ Teil 2“ weiterlesen

Warnweste auf dem Rad?

Der Engländer Ian Walker von der Faculty of Humanities & Social Sciences der Universität in Bath hat eine Studie veröffentlicht, der zur Folge Radfahrer sich durch auffällige Kleidung nicht vor Autofahrern schützen können, die in zu geringem Abstand an ihnen vorbeifahren. Bei 1-2 % der insgesamt 5.690 Messungen wurde mit weniger als 50 cm Abstand überholt, die Kleidung des Radfahrers hatte darauf (fast) keinen Einfluss. Von sieben getesteten Outfits und Warnwesten hatte lediglich die mit einer Video-Kamera verkaufte Warnweste mit der Aufschrift „POLICEwitness.com – move over – camera cyclist“ einen nachweisbar Abstand-erhöhenden Effekt. Hier betrug der Anteil an Vorbeifahrten mit < 50 cm Abstand nur noch 0.5 %. (Quelle: Walker, I., Garrard, I. and Jowitt, F. (2014) The influence of a bicycle commuter’s appearance on drivers’ overtaking proximities: An on-road test of bicyclist stereotypes, high- visibility clothing and safety aids in the United Kingdom. Accident Analysis and Prevention, 64. pp. 69-77. ISSN 0001-4575)

Die Studie beantwortet in meine Augen aber nicht die Frage, ob man als Radfahrer in anderen Situation besser erkannt wird. Auf Vorfahrtstraßen beispielsweise vom Querverkehr oder von abbiegenden Fahrzeugen. Danke, Norbert Paul vom ADFC-Blog, für diesen Link.

Radler-Quiz OHZ Teil 1

Radfahrern wird ja gerne mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln vorgeworfen. „Kampfradler“ nannte sie unser Ex-Verkehrsminister, die da kreuz und quer auf Fußwegen und auf der falschen Straßenseite andere Verkehrsteilnehmer terrorisieren. Natürlich gibt es die, würde ich sagen. Ebenso wie es Autofahrer und Fußgänger gibt, die es mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen. Aber ist das die Mehrheit? Schauen wir uns doch mal um im Alltag in Osterholz-Scharmbeck: Sind das Kampfradler auf den Fußwegen? Oder sind das unsere Nachbarn auf Rädern, die sich vielerorts nicht auf oder über die Straße trauen?

Sind es womöglich gar höfliche und interessierte Menschen, die einfach nicht wissen, wie man StVO-gerecht mit dem Fahrrad von A nach B kommt? Na, denen wollen wir es jetzt mal beweisen: Man braucht ja nur ein wenig gesunden Menschenverstand und ein paar Gesetzesregeln im Kopf zu haben, dann geht das wie von selbst.

Radweg Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck
Übersicht (Foto-Standorte und Blickrichtungen in blau)
Dann legen Sie mal los:

Aufgabe: Erläutern Sie bitte, wie man als Rad Fahrender unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln von der Bahnhofstraße in die Loger Straße gelangt. Wohlgemerkt: als Rad Fahrender und nicht als Rad Schiebender (das ist zu einfach, dann ist man nämlich Fußgänger).

Teilnahmebedingung: Lösungsweg möglichst knapp aber präzise als Kommentar hinterlassen, ganz unten auf dieser Seite. Start ist an der Kreuzung Hinter der Wurth (ganz re. in der Skizze), Ziel ist die Loger Str. nach 100 m (ganz li. unten in der Skizze).

Tipps: Es gibt meines Wissens zwei (bzw. drei) Lösungsmöglichkeiten, alle überraschend gefährlich für Sie als Radler. Die Örtlichkeiten können Sie entweder persönlich in Augenschein nehmen oder sich an folgenden Fotos orientieren (Standorte und Blickrichtungen sind in der Skizze blau eingezeichnet)

Untere Bahnhofstr. in Osterholz-Scharmbeck
Standort 1 mit Blick in die "untere Bahnhofstraße"
Radweg Bahnhofstraße 98 in Osterholz-Scharmbeck
Standort2 vor der Schatulle: Radweg noch 1.41 m breit, inkl. Kantstein

Standort 3 vor der Kreuzung Marktstraße: Wo ist der Radweg?
Standort 4 an der Kreuzung Marktstraße: Blick in die Loger Str.

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