Wegesperrung per Sammelverordnung

Postwiesen in Osterholz-Scharmbeck
Um diesen Weg geht es ... Blick von der Himmelstreppe
Eigentlich wollte ich es mir verkneifen, die sog. Sammelverordnung des Landkreises Osterholz hier groß zum Thema zu machen. Weil ich erstens geraume Zeit gar nicht kapiert habe, worum es dabei genau geht. Und weil ich sie zweitens eigentlich auch nicht gerade besonders wichtig finde. Erst als sie im Sommer 2016 zum Aufreger-Thema im Kommunalwahlkampf gemacht wurde, regte sich das Gewissen des „Teufelsmoor-Fans“. Also fing ich Stück für Stück an, mich durch die gefühlt 6 Mio. Seiten Verordnungstext zu kämpfen. Frustran übrigens, falls das jemanden interessiert … ich habe bei weitem nicht die Hälfte geschafft.

Umso mehr begann ich, mich von Woche zu Woche zunehmend zu ärgern. Über all jene, die den Inhalt der Verordnungstexte ebenfalls nicht vollständig gelesen oder nicht verstanden haben, sich aber trotzdem unsachlich oder selbstgefällig (oder beides) darüber auslassen. Und ganz besonders über jene, die mit falschen Behauptungen Stimmung machen wollen.

Faktencheck Wegesperrungen

Die aufgeheizte Diskussion lässt einem keine Wahl: man ist gezwungen, jedes Argument aufwändig zu prüfen. Am meisten interessierte mich erstmal die Geschichte mit den zukünftigen Wegesperrungen. Schon mehrfach war von Gegnern der Sammelverordnung argumentiert worden, dass Spaziergänger zukünftig erhebliche Einschränkungen erfahren werden. Genau dies war dann auch die erste Reaktion der Gegner auf die letzte Überarbeitung („Entwurf 09/2016“) der Sammelverordnung. Konkret geht es um die geplante Sperrung eines Weges in den Postwiesen. Da mich dieses Gebiet (siehe Westlich Beek, GR-Projekt Hammeniederung, Himmelstreppe) sehr interessiert und ich dort oft unterwegs bin, wollte ich meine Einstellung zur Sammelvorerordnung an diesem Punkt detailliert prüfen.

Gesperrte Wege Sammelverordnung Osterholz
Lageplan Postwiesen (grün: ganzjährig geöffnet • gestrichelt: Dez-Mai oft unter Wasser • rot: geplante Sperrung 15. März bis 31. Mai)
Basiskarte © OpenStreetMap-Mitwirkende

Worum geht es den Gegnern der Sammelverordnung?

Die selbsternannte „Schutz Gemeinschaft Teufelsmoor Hammeniederung“ auf ihrer Facebook-Seite am 20.10.2016 wörtlich: „Zum Beispiel der Weg zur ‚Himmelstreppe‘, die für über 100.000 € gebaut wurde, wird jetzt für mehrere Wochen im Jahr gesperrt. Wenn es nach dem Willen einer bestimmten Partei ginge, sogar ganzjährig.“

Worum geht es den Naturschützern?

Die Hammeniederung ist eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Nordwestdeutschlands. Der Gewässerreichtum beschert eine Lebensraumvielfalt auf großer Fläche und ist in Norddeutschland eine Rarität. In den Postwiesen östlich der Himmelstreppe sind u. a. spektakuläre Balzflüge von Bekassine und Uferschnepfe zu beobachten, beide Arten sind in Deutschland laut Roter Liste vom Aussterben bedroht. Um den Tieren in der Brutzeit der Wiesenvögel von April bis Juni Ruhe zu gewähren, soll der vom Aussichtsturm ostwärts führende befestigte Weg für die Zeit vom 15.03. bis 31.05. gesperrt werden.

Mein Fazit

Angesichts der Lage des zur Sperrung vorgesehenen Weges (rot auf der Karte) mitten in den Postwiesen ist eine auf die Brutzeit befristete Sperrung in meinen Augen nicht nur nachvollziehbar, sondern dringend geboten. Jeder auch nur halbwegs vernünftige Spaziergänger mit Sinn für die uns umgebende Natur wird auf dessen Nutzung sowieso verzichten, wenn er von den dort potenziell brütenden Bekassinen und Uferschnepfen weiß, zwei in Deutschland vom Aussterben bedrohten Tierarten.

Diesen Weg als „Weg zur Himmelstreppe“ zu bezeichnen, zeugt entweder von grober Unkenntnis oder böswilliger Stimmungsmache. Der Weg wird zum Erreichen der Himmelstreppe definitiv nicht benötigt, siehe Lageplan. Ehrlich gesagt frage ich mich, wen oder was diese „Schutzgemeinschaft“ wirklich schützen will, zumindest in dieser Frage jedenfalls sicherlich nicht das Teufelsmoor und die Hammeniederung.

Wer sich für alle in der Sammelverordnung geplanten Wegesperrungen interessiert, schaut übrigens hier: Gesperrte Wege (Karte als PDF – 3 Mb).

Eine Antwort auf „Wegesperrung per Sammelverordnung“

  1. … der meistgenutzte Zugangsweg wird ohnehin der Weg sein, der im Winter/ Frühjahr überflutet ist (worüber sich vernünftigerweise aber keiner aufregt). Der zeitweise gesperrte Weg ist sicherlich temporär verzichtbar, insbesondere, weil er keine wichtige Verbindungsfunktion hat.
    Irgendwie gibt es Dinge, über die es lohnenswerter ist sich aufzuregen.

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