Torfkahn

Torfkahn auf der Hamme

Torfkahn 'Anna Lena'

Anfang der 1980er-Jahre wurden in der Teufelsmoor-Region erste Nachbauten historischer Torfkähne (mehr Fotos …) gefertigt und wenig später für den Tourismus entdeckt. Für die Geschichte der Moorkolonisierung haben Torfschiffe große Bedeutung, über Jahrhunderte waren sie das einzig brauchbare Transportmittel für den Torf, wichtigstes Wirtschaftsgut der Moorbewohner.

Um 1875 verkehrten etwa 1500 Torfkähne auf den Wasserstraßen des Teufelsmoores. Die Ritterhuder Schleuse wurde in ihrem Eröffnungsjahr von 8994 Torfkähnen, 65 Bockschiffen und 81 Kähnen passiert, im Herbst von bis zu 500 Einheiten täglich.

Der am häufigsten angetroffene Kahn war (und ist auch heute) der etwa 10 m lange und 1.95 m breite ½-Hunt-Torfkahn mit einem Fassungsvermögen von 50 Körben Torf. Das Schiffsmaß Hunt war vom Senat der Hansestadt Bremen als Raummaß festgesetzt worden und entspricht 12 m³. ¼-Hunt-Schiffe befuhren die kleinen Gewässer, die ½-, ¾- und 1-Hunt-Kähne die größeren Gewässer. Die bis zu 20 Hunt Torf fassenden Schiffe der Torfhändler wurden Bockschiffe oder Böcke genannt. Quelle: Landschaftsverband Stade.

Der Grasberger Tischler Heinz Wrieden baute Anfang der 1980er-Jahre einen Kahn anhand alter Skizzen und Aufmaße nach und gründete mit Gleichgesinnten die Adolphsdorfer Torfschiffer. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 9.7.2010) 2006 wurden bereits knapp 20, im Jahr 2008 dann 25 und 2010 schließlich 29 Torfkahn-Nachbauten gezählt, die auf den Wasserstraßen der Region unterwegs waren. Von Mai bis September werden ca. 800-1.000 Torfkahnfahrten mit etwa 15.000 Gästen durchgeführt. (Quelle: Radio Bremen 2006, Landkreis Osterholz 14.8.2008, Osterholzer Kreisblatt 22.8.2008 und 2.7.2010).

Im August 2008 führte der tragische Torfkahn-Unfall einer Reisegruppe aus Schleswig-Holstein zu einem vorübergehenden Betriebsverbot aller Kähne, das nach 8 Tagen unter verschärften Sicherheitsauflagen wieder aufgehoben wurde. Im Rahmen des darauf folgenden Prozesses vor dem Amtsgericht Bremen wurden von einem Gutachter starke Bedenken hinsichtlich der Eignung von Torfkahn-Nachbauten für die Fahrgastbeförderung geäußert. Die noch von der Bezirksregierung Lüneburg erlassene Hammeverordnung sieht keine Zulassung oder technische Prüfung wie etwa bei den Spreewald-Kähnen vor und die Ende 2009 erlassene Niedersächsische Binnenschiffverordnung gilt ausdrücklich nicht für Torfkähne auf der Hamme und der Wümme. Der Landkreis Osterholz hat nach dem Unfall ein Mindestfreibord von 15 cm angeordnet und Aufbauten verboten und strebt eine verbindliche Regelung der Sicherheitsaspekte im Zuge einer Änderung der Hammeverordnung durch das Land Niedersachsen oder einer Übertragung der Zuständigkeit auf den Landkreis an. (Quelle: Weserkurier 29.6. und 1.7.2010)

Der vom Landkreis beauftragte Schiffs-Sachverständige Manfred Heinemeyer hat Tests mit zwei Bootstypen durchgeführt und Sicherheitskriterien entwickelt, auf die sich die Betreiber im Landkreis zunächst freiwillig verpflichten sollen. 23 der Kähne entsprechen mit einer Länge von knapp 10 m und einer Breite von weniger als 1.90 m dem traditionellen ½-Hunt-Maß, sie sollen mit max. 20 Personen besetzt werden können. 6 weitere, mit mehr als 10 m Länge und einer Breite bis 2.13 m etwas größere Kähne dürfen bis zu 24 Menschen aufnehmen. Das minimale Freibord soll 25 cm betragen und dessen Einhaltung durch eine Markierung am Rumpf jederzeit prüfbar sein. (Quelle: Osterholzer Kreisblatt 2.7.2010)

Torfkahnfahrten werden in der Regel von Mai bis September angeboten, das Faltblatt “Torfkahnfahrten im Teufelsmoor” (PDF-Datei 730kb) der Touristikagentur Teufelsmoor-Worpswede-Unterweser e.V. enthält alle regelmäßigen Torfkahnfahrten und die Kontaktadressen der verschiedenen Anbieter für Chartertouren.

Auch im Internet finden Sie Veranstalter der Kahnfahrten:

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