Radwege-Benutzungspflicht 2

Radweg
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Stiftung Warentest im August 2013 zur Radwege-Benutzungspflicht :

Radfahrer gehören auf die Straße. Studien belegen, dass sie dort sicherer unterwegs sind, weil sie von Auto­fahrern besser gesehen werden als auf separaten Radwegen. Deshalb gilt in Deutsch­land bereits seit 1997, dass blaue Radwegschilder – die Fahr­räder auf den Radweg „zwingen“ – nur da aufgestellt werden dürfen, wo es zu gefähr­lich ist, die Straße zu benutzen.

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