Landes-Raumordnungsprogramm

Geplante Vorranggebiete für den Torfabbau (blau)
Das Nds. Landwirtschaftsministerium (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) bereitet seit 2009 eine weitere Aktualisierung des Landes-Raumordnungsprogramms vor. Im Oktober 2010 und im Februar 2012 fanden bzw. finden dazu „Öffentlichkeitsbeteiligungen“ statt. Einzelheiten dazu u. a. hier. Die laufenden Aktualisierungsbestrebungen sind für die Teufelsmoorregion überaus interessant, weil zwei sog. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (VRR) ausgewiesen werden sollen. Dabei handelt es sich um eine Fläche von insgesamt 89 ha in unmittelbarer Nachbarschaft zum wiedervernässten Torfabbau im Günnemoor.

Diese Planung hat zu erheblichen Protesten von Seiten vieler Naturschützer und Organisationen geführt, auch der Landkreis Osterholz als untere Naturschutzbehörde lehnt einen Torfabbau aus naturschutzfachlichen Gründen und vor dem Hintergrund des Naturschutzgroßprojekts „Vision Teufelsmoor“ ab.

Im März 2011 veröffentlichte der NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) als Fachbehörde für Naturschutz eine „Naturschutzfachliche Einschätzung zu den geplanten Vorranggebieten Rohstoffsicherung Torf nach dem Änderungsentwurf 2010 zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen“. Er kommt darin zu folgendem Urteil:

Eine teilweise Abtorfung zur Niveauangleichung mit dem Ziel der Moorregeneration erscheint aus landesweiter Sicht naturschutzfachlich vertretbar. Es wird aber empfohlen auf eine Festsetzung als VRR zu verzichten. MU hat sich bereits ablehnend zur Festsetzung eines VRR geäußert.

In meinen Augen eine phantasievolles Resümee, heißt es doch zuvor sehr viel konkreter: „Darüber hinaus sind großflächig erhebliche Auswirkungen auf avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brut- und Gastvögel mit internationaler Bedeutung zu erwarten“. Gemeint ist offenbar, dass sich die Kraniche bei ihrer Durchreise im Herbst und Frühjahr dann andere Rastplätze aussuchen werden. Kann mir jemand erklären, inwiefern das aus „landesweiter Sicht naturschutzfachlich vertretbar“ ist? Geradezu humorvoll ist der Versuch, die Abtorfung im Günnemoor zum Instrument der Moorregeneration mittels Niveauangleichung zu deklarieren. Gerade im Günnemoor besteht bereits seit Jahren eine in dieser Größe nahezu einmalig „niveaugleiche“ Fläche zerstörten Moores. Wir können scheinbar froh sein, dass MU (gemeint ist der damalige Umweltminister Sander) sich schon mal ablehnend geäußert hat.

In der überarbeiteten Vorschlagsversion vom Februar 2012 sind die im Günnemoor geplanten zusätzlichen Vorranggebiete dann in der Tat gestrichen (vgl. Entwurf S. 18).

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