Pferdekamp

Neubaugebiet Pferdekamp Osterholz-Scharmbeck
Geplantes Areal hinter Ford-Spreen nördlich der B 74

Pferdekamp ist die Bezeichnung für ein geplantes Neubaugebiet in Westerbeck. Es umfasst ca. 3,86 ha und liegt nördlich der B 74 und östlich der Westerbecker Straße (K 46).

Auch nach Besiedlung der Neubaugebiete Auf dem Raaland und Komponistenviertel besteht in Osterholz-Scharmbeck weiterer Bedarf nach Wohnraum. Besonders gefragt sind erschlossene Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser. Das wurde erst kürzlich wieder deutlich, als die zehn Grundstücke im Neubaugebiet Wienbecker Weide unter fast 8-mal so vielen Interessenten verlost werden mussten. Für das geplante Projekt Pferdekamp hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterholz-Scharmbeck im März 2016 den Vorentwurf zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Pferdekamp“ beschlossen, Anfang August hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Entwurf für die entsprechende Flächennutzungsplanänderung zugestimmt.

Das geplante Baugebiet wird von der A. Thoden GmbH (Andreas und Markus Thoden) vermarktet. Die derzeit dort noch auf einer alten Hofstelle betriebene Pferdepension für bis zu 25 Tiere wird aus Altersgründen aufgegeben. Der Hof soll abgerissen und das Baugebiet dann zügig erschlossen werden. Aktuell geplant sind 45 Einfamilien- bzw. Doppelhäuser, durch mehrgeschossigen Bau für sozialen Wohnraum im Bereich Westerbecker Straße wird sich diese Zahl möglicherweise noch verringern.

Von insgesamt vier vorhandenen Wallhecken im Planungsbereich sind zwei lt. Sven Uhrhan, Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen bei der Stadt Osterholz-Scharmbeck, nur noch rudimentär vorhanden und sollen per Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Dem öffentlichen Interesse an der Schaffung von Wohnbauflächen werde in diesem Fall Vorrang gegenüber dem Landschaftsschutz gewährt.

Für die erwarteten Neubürger, vorwiegend junge Paare und Familien, will der Investor 800 m nördlich des Pferdekamps „Am Brande“ auf einem 2000 m2 großen Grundstück eine Kindertagesstätte errichten.

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