Baumschutzsatzung Osterholz-Scharmbeck

Eiche in Osterholz-Scharmbeck
Baumschutzsatzung: Ist das ein Baum oder kann das weg?
Ca. 110-jährige Eiche am Osterholzer Friedhof
Ich wollte es erst nicht glauben: Es gibt tatsächlich ernsthafte Bemühungen, den Schutz von Bäumen wie dieser über 100 Jahre alte Eiche vor dem Osterholzer Friedhof aufzuheben. Der in Norddeutschland bislang wärmste Sommer aller Zeiten war noch nicht zu Ende, da drängte die SPD-Stadtratsfraktion zur „Überarbeitung“ der Baumschutzsatzung. So berichtet vom Osterholzer Kreisblatt am 21. August. Wobei die Titelzeile „Sanftes Sägen an der Satzung“ schon Böses ahnen ließ, in meinen Augen aber noch vornehm untertrieben war.

Aktuelle Baumschutzsatzung in Osterholz-Scharmbeck

1988 verabschiedete der Stadtrat -mit damals absoluter SPD-Mehrheit übrigens- die derzeit geltende Satzung, „um das Orts- und Landschaftsbild zu beleben und zu gliedern, um zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beizutragen, um das Kleinklima zu verbessern und schädliche Einwirkungen abzuwehren“. Seither sind Bäume mit einem Stammumfang ≥ 100 cm in 1 m Höhe geschützt. Ausgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), Nadelbäume (außer Eibe) und Pappeln.

Argumente im Faktencheck

Die SPD-Fraktion im Stadtrat unterstützt die Ortsvorsteher von Hülseberg und Freißenbüttel mit deren Vorschlag, den Schutz auf Bäume mit einem Stammumfang ≥ 150 cm in 2 m Höhe zu beschränken und Birken ganz davon auszunehmen. Lt. Pressebericht begründen sie ihr Anliegen so:

Anpassung nach 30 Jahren nötig

Argument: Orts- und Landschaftsbilder haben sich in den vergangenen 30 Jahren erheblich verändert
Stimmt leider! Die Versiegelung oder der Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche hat kontinuierlich zugenommen. Allein zwischen 2001 und 2005 wuchs er im LK Osterholz durchschnittlich um 83,75 ha jährlich. 2005 wurden 14,6 % des Kreisgebietes als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt, mehr als im niedersächsischen (13,1 %) oder bundesdeutschen (12,8 %) Durchschnitt. Völlig hanebüchen allerdings, diese Veränderung als Argument gegen den Baumschutz anzuführen. Gerade das Gegenteil trifft zu: Man müsste mehr Bäume noch restriktiver schützen.

Birken stören das Ortsbild sowieso

Argument: Birken gehören ins Teufelsmoor, aber nicht ins Ortsbild. Sie sollten deshalb ebenso wie Pappeln keinen besonderen Schutz genießen.
Reine Geschmacksache! Zwar sind Birken oft als ‚Pionierpflanzen‘ unterwegs, weil sie recht anspruchslos sind und schnell wachsen. Ob sie aber in ein Ortsbild gehören oder nicht, ist weder botanisch noch gesetzlich vorgeschrieben. Oft sogar werden sie aufgrund der weißen Färbung ihrer Borke als Zierpflanze in Gärten, Parks und Alleen gepflanzt. Vielmehr müsste bei einer Überarbeitung sorgsam geprüft werden, mit welcher Berechtigung Pappeln vom Baumschutz ausgenommen sind. Ist doch die Schwarz-Pappel in den Roten Listen bundesweit als „gefährdet“ eingestuft (mehr dazu hier in der FAZ von 2017).

Bäume können bei Starkregen zum Problem werden

Argument: In mangelhaft gepflegten Gräben würden manche Bäume den Wasserabfluss behindern und bei Starkregen zum Problem werden.
Dieses Argument wird im Kreisblatt-Artikel dekorativ mit einem Aufmacher-Foto einer stattlichen Birke im Entwässerungsgraben illustriert. Die Anspielung auf unser aller Angst vor Starkregen-Katastrophen ist aber schlichter Populismus taugt gar nicht als Argument gegen die derzeitige Baumschutzsatzung. Die sieht nämlich vor, dass Ausnahmen erteilt werden müssen, wenn Eigentümer aufgrund von Rechtsvorschriften verpflichtet sind, einen Baum zu entfernen. Auch wenn ‚von einem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen‘ oder wenn ‚die Beseitigung eines Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist‘, muss bereits heute eine Genehmigung zum Fällen erteilt werden.
Bleibt noch anzumerken, dass der Eigentümer den Graben mehr als 35 Jahre lang sträflich vernachlässigt haben muss, bis ein solcher Fall eintritt. So lange dauert es nämlich, bis die Birke einen Stammumfang von 100 cm und damit Schutzstatus erreicht hat.

Baumschutz ist eigentlich überflüssig

Argument: Man könne den Baumschutz schon deshalb lockern, weil unsere Bürger ihre Bäume lieben
Lustig! Wenn unsere Bürger eh‘ keine Ambitionen mit der Motorsäge hätten, bräuchte man ja auch keine Anpassen der Satzung. Mit dieser Begründung könnte außerdem gleich der § 242 des StGB (‚Diebstahl‘) gestrichen werden. Unsere Bürger achten fremdes Eigentum ja ohnehin.

Potenzielle Opfer einer neuen Baumschutzsatzung

Elsbeere in Osterholz-Scharmbeck
Vermutlich 75-100-jährige Echte Mehlbeere Auf dem Paß
Stammumfang (1 m Höhe) 135 cm
Nackte Zahlen über den Stammumfang in soundsoviel Meter Höhe beflügeln unsere Vorstellungskraft vielleicht nicht. Ich habe mich deshalb zu einer kleinen Erkundungstour aufgemacht. Dabei sind mir neben der o. g. Eiche am Erntefestplatz eine ganze Reihe von Bäumen zwischen das Maßband gekommen, die im Falle einer Lockerung der Baumschutzsatzung nicht mehr geschützt wären. Hier nur eine kleine Auswahl davon:
ca. 100-jährige Linde Am Krummwinkel
Stammumfang (1 m Höhe) 147 cm
Stammumfang (2 m Höhe) 143 cm

Baumschutzsatzung Osterholz-Scharmbeck - Buche
ca. 80-jährige Buche Am Krummwinkel
Stammumfang (1 m Höhe) 136 cm

Eiche in Osterholz-Scharmbeck
ca. 110-jährige Eiche Am Hünenstein
Stammumfang (1 m Höhe) 140 cm
Stammumfang (2 m Höhe) 132 cm

Baumschutzsatzung Eiche
ca. 105-jährige Eiche an der Berufsbildenden Schule
Stammumfang (1 m Höhe) 136 cm
Stammumfang (2 m Höhe) 134 cm

ca. 62-jähriger Ahorn an der Berufsbildenden Schule
Stammumfang (1 m Höhe) 107 cm

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